Mikrozensus
- Ausführliche Informationen auf www.mikrozensus.de
- Erklärvideo zum Mikrozensus
- Zur Online-Befragung Mikrozensus
- Erklärvideo zur Anmeldung für die Online-Auskunft
- Erklärvideo zur Durchführung der Online-Auskunft
- Begriffserläuterungen zum Themenbereich Internetnutzung
- Haben Sie Interesse als Interviewer für den Mikrozensus tätig zu sein?
Was ist der Mikrozensus?
Der Mikrozensus ist die größte Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung ermittelt werden. Befragt werden ein Prozent der Bevölkerung, das sind in Mecklenburg-Vorpommern jährlich rund 20 000 Personen in rund 10 600 zufällig ausgewählten Haushalten. In die gesetzlich festgelegte Erhebung integriert sind für einen Teil der zu befragenden Haushalte Fragen der EU-weiten Statistik zur Arbeitsmarktbeteiligung, seit 2020 auch Fragen aus der EU-weiten Statistik zu Einkommen und Lebensbedingungen und seit 2021 Fragen zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien.
Wozu wird die Befragung durchgeführt und wofür werden die Ergebnisse genutzt?
Der Mikrozensus stellt grundlegende Informationen zur Bevölkerungsstruktur, zu Haushalten, Familien und Lebenspartnerschaften, Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit, Beruf und Ausbildung, Einkommensverhältnissen, Migration und zur privaten Nutzung von informations- und Kommunikationstechnologien bereit. Die erhobenen Daten sind eine wichtige Grundlage beispielsweise bei Anpassungen des Eltern- oder Wohngeldes oder auch der Rente. Genutzt werden die Ergebnisse von den Verantwortlichen in Parlament, Regierung und Verwaltung, von der Wissenschaft und den Medien. Darüber hinaus sind die zusammengefassten Daten und Auswertungen auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich.
Auf welcher Rechtsgrundlage wird der Mikrozensus durchgeführt?
Grundlage für die Mikrozensus-Befragung sind das Mikrozensusgesetz (MZG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) sowie die Verordnung (EU) 2019/1700 mit diversen Durchführungsverordnungen (EU) und die Delegierten Verordnungen (EU) 2020/256, (EU) 2020/257, (EU) 2020/258 und (EU) 2020/1432 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700).
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de. Die Rechtsakte der EU können Sie auf der Internetseite für Veröffentlichungen der Europäischen Union unter http://eur-lex.europa.eu herunterladen.
Da gerade bei einer Stichprobe die Vollständigkeit der Auskünfte besonders wichtig ist, schreibt § 13 des Mikrozensusgesetzes die Auskunftspflicht für Volljährige sowie für Minderjährige, die einen eigenen Haushalt führen, vor. Die Auskünfte sind auch für minderjährige Haushaltsmitglieder zu erteilen.
Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Ihre Angaben werden nach den Datenschutzvorgaben streng vertraulich behandelt. Sie dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Ihr Name und Ihre Anschrift werden unverzüglich nach Überprüfung Ihrer Angaben auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit von den gemeldeten Daten getrennt und die Auskünfte somit anonymisiert.
Für Erhebungsbeauftragte ergeben sich aus den Datenschutzbestimmungen genaue Vorgaben für den Umgang mit diesen Daten.
Wie können die ausgewählten Haushalte an der Befragung teilnehmen?
Wenn Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus nach mathematisch-statistischen Regeln zufällig zur Mikrozensus-Erhebung ausgewählt wurde, können Sie grundsätzlich zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:
- Persönliches (telefonisches) Interview
- Online-Befragung
- Selbstausfüllen des Papierfragebogens
Nach unseren Erfahrungen können die Fragen sehr gut zusammen mit geschulten Erhebungsbeauftragten beantwortet werden. Sie sparen Zeit, haben keine Schreibarbeit und können unklare Fragestellungen direkt besprechen.
Die Erhebungsbeauftragten des Statistischen Amtes sind ehrenamtlich bestellt und können sich ausweisen. Wenn Ihr Haushalt zum Mikrozensus ausgewählt wurde, wird sich in der Regel der Erhebungsbeauftragte bei Ihnen schriftlich anmelden und Ihnen einen Interview-Termin anbieten.
Das Interview ist vor Ort (bei Ihnen zu Hause) oder telefonisch möglich. Während der Corona-Pandemie finden persönliche Interviews selbstverständlich mit Abstand statt, das heißt die Befragungen durch die Erhebungsbeauftragten werden bevorzugt telefonisch durchgeführt. Dabei ist es nicht unbedingt nötig, dass alle Haushaltsmitglieder bei der Befragung anwesend sind. Die Antworten können von einem volljährigen Haushaltsmitglied stellvertretend für alle Haushaltsmitglieder erteilt werden.
Das persönliche Interview durch Erhebungsbeauftragte des Statistischen Amtes kann zurzeit leider nicht in allen Landesregionen angeboten werden.
Die Online-Auskunft zum Mikrozensus bietet den Vorteil der automatischen Filterführung. So werden Ihnen nur die Fragen angezeigt, die entsprechend Ihrer vorherigen Angaben für Sie relevant sind. Es ist auch möglich, die Beantwortung des Online-Fragebogens zu unterbrechen und später fortzufahren. Die Daten Ihrer Online-Auskunft werden über einen sicheren Übermittlungsweg direkt an das Statistische Amt gesendet.
Voraussetzung für das Online-Meldeverfahren ist die aktuelle Version eines gängigen Browsers, zum Beispiel dem Internet Explorer ab Version 8.0 oder dem Mozilla Firefox ab Version 24.0. Die Zugangsdaten für die Online-Meldung übersenden wir Ihnen auf dem Postweg.
Hier geht es zur Online-Befragung
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Papierfragebogen selbst auszufüllen. Der Papierfragebogen wird Ihnen vom Erhebungsbeauftragten übergeben oder ist dem Schreiben vom Statistischen Amt beigefügt.
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Statistische Berichte zum Thema
A I - Bevölkerungsstand
A113 - Bevölkerungsentwicklung der Kreise und Gemeinden
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A113K - Bevölkerungsentwicklung der Kreise
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A123 - Bevölkerungsstand der Kreise, Ämter und Gemeinden
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2004
2003
2002
2001
2000
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A133K - Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, Teil 1: Kreisergebnisse
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A133G - Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, Teil 2: Gemeindeergebnisse
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2009 | PDF XLS |
2008 | PDF XLS |
2007 | PDF XLS |
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2004 | PDF XLS |
2003 | PDF XLS |
2002 | XLS |
2001 | XLS |
2000 | XLS |
1999 | XLS |
1998 | XLS |
1997 | XLS |
1996 | XLS |
1995 | XLS |
1994 | XLS |
1993 | XLS |
1992 | XLS |
1991 | XLS |
1990 | XLS |
A133S - Bevölkerung nach Alter und Geschlecht - Kreisergebnisse nach Inkrafttreten des Landkreisneuordnungsgesetzes (EINMALIG)
A133S-Z11 - Bevölkerung nach Alter und Geschlecht - Sonderauswertung auf Basis des Zensus 2011 nach Kreisen und Gemeinden (EINMALIG)
A143 - Ausländische Bevölkerung (Ausländerzentralregister)
A153 - Bevölkerung, Haushalte, Familien (Mikrozensus)
Teil 1: Bevölkerung und Haushalte
Teil 2: Familien
A153S - Entwicklung der Armutsgefährdung (Mikrozensus)
A153-Z11 - Bevölkerung, Haushalte und Familien (Mikrozensus) - Hochrechnungsbasis Zensus 2011 - (EINMALIG)
A163 - Strukturdaten zur Bevölkerung - Haushalte, Erwerbstätigkeit, Familien (Mikrozensus)
A183 - Bevölkerungsentwicklung des Landes sowie der kreisfreien Städte und Landkreise (Prognose)
A193 - Einbürgerungen
A183L - Bevölkerungsentwicklung des Landes (Prognose) (EINGESTELLT)
A183K - Bevölkerungsentwicklung der kreisfreien Städte und Landkreise (Prognose) (EINGESTELLT)
A IV - Gesundheitswesen
A423 - Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
A473 - Krankheiten, Rauchgewohnheiten und BMI der Bevölkerung (Mikrozensus)
A483 - Daten zur Lebenssituation behinderter Menschen (Mikrozensus)
A VI - Erwerbstätigkeit
A623 - Erwerbstätigkeit (Mikrozensus)
A623S - Erwerbstätige, Kernerwerbstätige, insbesondere atypisch Beschäftige (Mikrozensus)
A623-Z11 - Erwerbstätigkeit (Mikrozensus) - Hochrechnungsbasis Zensus 2011 - (EINMALIG)
A633 - Erwerbstätige sowie Schüler und Studenten nach Pendlereigenschaften (Mikrozensus)
A653 - Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
2021
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31.12.2002 |