Mikrozensus
Was ist der Mikrozensus?
Der Mikrozensus ist die größte Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung ermittelt werden. Befragt werden ein Prozent der Bevölkerung, das sind in Mecklenburg-Vorpommern jährlich rund 16 000 Personen in rund 8 500 zufällig ausgewählten Haushalten. In die gesetzlich festgelegte Erhebung integriert sind Fragen der EU-weiten Statistik zur Arbeitsmarktbeteiligung und seit 2020 auch Fragen aus der EU-weiten Statistik zu Einkommen und Lebensbedingungen.
Wozu wird die Befragung durchgeführt und wofür werden die Ergebnisse genutzt?
Der Mikrozensus stellt grundlegende Informationen zur Bevölkerungsstruktur, zu Haushalten, Familien und Lebenspartnerschaften, Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit, Beruf und Ausbildung, Einkommensverhältnissen sowie zur Migration bereit. Die erhobenen Daten sind eine wichtige Grundlage beispielsweise bei Anpassungen des Eltern- oder Wohngeldes oder auch der Rente. Genutzt werden die Ergebnisse von den Verantwortlichen in Parlament, Regierung und Verwaltung, von der Wissenschaft und den Medien. Darüber hinaus sind die zusammengefassten Daten und Auswertungen auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich.
Auf welcher Rechtsgrundlage wird der Mikrozensus durchgeführt?
Grundlage für die Mikrozensus-Befragung sind das Mikrozensusgesetz (MZG), die Verordnung (EG) Nr. 577/98 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft sowie die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de. Die Rechtsakte der EU können Sie auf der Internetseite für Veröffentlichungen der Europäischen Union unter http://eur-lex.europa.eu herunterladen.
Da gerade bei einer Stichprobe die Vollständigkeit der Auskünfte besonders wichtig ist, schreibt § 13 des Mikrozensusgesetzes die Auskunftspflicht für Volljährige sowie für Minderjährige, die einen eigenen Haushalt führen, vor. Die Auskünfte sind auch für minderjährige Haushaltsmitglieder zu erteilen.
Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Ihre Angaben werden nach den Datenschutzvorgaben streng vertraulich behandelt. Sie dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Nach Eingang Ihrer Angaben im Statistischen Amt werden Ihr Name und Ihre Anschrift von den gemeldeten Daten getrennt und damit die Befragung anonymisiert.
Für Erhebungsbeauftragte ergeben sich aus den Datenschutzbestimmungen genaue Vorgaben für den Umgang mit diesen Daten.
Wie können ausgewählte Haushalte an der Befragung teilnehmen?
Wenn Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus nach mathematisch-statistischen Regeln zufällig zur Mikrozensus-Erhebung ausgewählt wurde, können Sie grundsätzlich zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:
- Persönliches Interview
- Online-Befragung
- Selbstausfüllen des Papierfragebogens
Zum Erhebungsstart 2020 können aufgrund neuer IT-Systeme und Interviewer-Ausfällen zunächst noch nicht bei allen Haushalten alle Optionen angeboten werden. Haushalte, die von Erhebungsbeauftragen unterstützt werden, können zwischen persönlichem Interview und Selbstausfüllen des Papierfragebogens wählen. Haushalte, die direkt vom Statistischen Amt angeschrieben werden, können zwischen Online-Befragung und Selbstausfüllen des Papierfragebogens wählen.
Wir empfehlen, die Fragen wenn möglich in einem persönlichen Interview zusammen mit unseren geschulten Erhebungsbeauftragten zu beantworten. Diese sind ehrenamtlich bestellt und können sich ausweisen. Wenn Ihr Haushalt zum Mikrozensus ausgewählt wurde, wird sich in der Regel der Erhebungsbeauftragte bei Ihnen schriftlich anmelden und Ihnen einen Interview-Termin anbieten. Das persönliche Interview empfehlen wir aus verschiedenen Gründen:
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Papierfragebogen selbst auszufüllen. Die Papierfragebogen werden Ihnen vom Erhebungsbeauftragten übergeben.
Wenn Sie nicht vom Erhebungsbeauftragten, sondern direkt vom Amt angeschrieben werden, können Sie Ihre Angaben entweder online oder in Papierform an das Statistische Amt übermitteln. Für die Online-Befragung erhalten Sie von uns die erforderlichen Zugangsdaten (Kennung und Passwort).
Die Online-Befragung bietet im Gegensatz zum Papierfragebogen den Vorteil der automatischen Filterführung. So werden Ihnen nur die Fragen angezeigt, die für Sie relevant sind. Es ist auch möglich, die Beantwortung des Online-Fragebogens zu unterbrechen und später fortzufahren. Die Daten Ihrer Online-Meldung werden über einen sicheren Übermittlungsweg direkt an das Statistische Amt gesendet.
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Statistische Berichte zum Thema
A I - Bevölkerungsstand
A113 - Bevölkerungsentwicklung der Kreise und Gemeinden
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A113K - Bevölkerungsentwicklung der Kreise
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A123 - Bevölkerungsstand der Kreise, Ämter und Gemeinden
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2003
2002
2001
2000
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1990 bis 1998
A133K - Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, Teil 1: Kreisergebnisse
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A133G - Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, Teil 2: Gemeindeergebnisse
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2009 | PDF XLS |
2008 | PDF XLS |
2007 | PDF XLS |
2006 | PDF XLS |
2005 | PDF XLS |
2004 | PDF XLS |
2003 | PDF XLS |
2002 | XLS |
2001 | XLS |
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1999 | XLS |
1998 | XLS |
1997 | XLS |
1996 | XLS |
1995 | XLS |
1994 | XLS |
1993 | XLS |
1992 | XLS |
1991 | XLS |
1990 | XLS |
A133S - Bevölkerung nach Alter und Geschlecht - Kreisergebnisse nach Inkrafttreten des Landkreisneuordnungsgesetzes (EINMALIG)
A133S-Z11 - Bevölkerung nach Alter und Geschlecht - Sonderauswertung auf Basis des Zensus 2011 nach Kreisen und Gemeinden (EINMALIG)
A143 - Ausländische Bevölkerung (Ausländerzentralregister)
A153 - Bevölkerung, Haushalte, Familien (Mikrozensus)
Teil 1: Bevölkerung und Haushalte
Teil 2: Familien
A153S - Entwicklung der Armutsgefährdung (Mikrozensus)
A153-Z11 - Bevölkerung, Haushalte und Familien (Mikrozensus) - Hochrechnungsbasis Zensus 2011 - (EINMALIG)
A163 - Strukturdaten zur Bevölkerung - Haushalte, Erwerbstätigkeit, Familien (Mikrozensus)
A183 - Bevölkerungsentwicklung des Landes sowie der kreisfreien Städte und Landkreise (Prognose)
A183L - Bevölkerungsentwicklung des Landes (Prognose) (EINGESTELLT)
A183K - Bevölkerungsentwicklung der kreisfreien Städte und Landkreise (Prognose) (EINGESTELLT)
A193 - Einbürgerungen
A IV - Gesundheitswesen
A423 - Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
A473 - Krankheiten, Rauchgewohnheiten und BMI der Bevölkerung (Mikrozensus)
A483 - Daten zur Lebenssituation behinderter Menschen (Mikrozensus)
A VI - Erwerbstätigkeit
A623 - Erwerbstätigkeit (Mikrozensus)
A623S - Erwerbstätige, Kernerwerbstätige, insbesondere atypisch Beschäftige (Mikrozensus)
A623-Z11 - Erwerbstätigkeit (Mikrozensus) - Hochrechnungsbasis Zensus 2011 - (EINMALIG)
A633 - Erwerbstätige sowie Schüler und Studenten nach Pendlereigenschaften (Mikrozensus)
A653 - Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
2020
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2002
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31.12.2002 |