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Das Landesamt für innere Verwaltung (Abkürzung: LAiV) ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Sitz ist in Schwerin.
Das LAiV gliedert sich in fünf Abteilungen:
Abteilung 1 – Die „Allgemeine Abteilung“ schafft finanzielle, personelle, organisatorische und sächliche Voraussetzungen für die erfolgreiche Aufgabenerfüllung im LAiV.
Abteilung 2 – Beschaffung, Dienstleistungen. Kernaufgabe dieser Abteilung ist die zentrale Beschaffung von Gegenständen und Dienstleistungen für die gesamte Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns.
Abteilung 3 – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen. Kernaufgabe des Amtes ist es, die Geobasisdaten für die Landesfläche zu erheben, nachzuweisen und für jedermann bereitzustellen.
Abteilung 4 – Statistisches Amt. Das Amt hat die Aufgabe, Daten zu erheben und daraus neutral, objektiv und wissenschaftlich unabhängig Statistiken zu erheben, die für jedermann frei zugänglich sind.
Abteilung 5 – Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten. Das Amt ist zuständig für die Aufnahme und Betreuung von Asylbewerbern und anderen Flüchtlingen, die in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes wohnen.
Auch die Landwahlleitung gehört zum LAiV. Sie ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Europa-, Bundes-, Landtags- und landesweiten Kommunalwahlen sowie für Volksabstimmungen in Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich.
Im LAiV arbeiten rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Erfüllung dieser Aufgaben.
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- Welche Berichte, Daten, Zahlen und Ereignisse das LAiV gerade veröffentlicht.
- Welche Informationen interessant für Journalisten sind.
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- LAiV – Das heißt: Landes-Amt für innere Verwaltung
- Beschaffung
- Geoinformation
- GDI-MV - Das heißt: Geo-Daten-Infrastruktur Mecklenburg-Vorpommern
- Statistik
- Wahlen
- Migration
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Die Kontaktdaten sind:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Werderstraße 124
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Telefon: 0385 588 9344
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
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Die Überwachungsstelle prüft, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.