Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern ist bestrebt, die Website https://www.laiv-mv.de barrierefrei zu gestalten.
Rechtsgrundlagen sind derzeit:
- Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V) vom 29.05.2021
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) vom 14.12.2020.
Feedback:
Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns das bitte mit. Der einfachste Weg dafür ist über das folgende Formular:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist teilweise gemäß § 13 Absatz 1 des LBBG M-V und der BITVO M-V vereinbar. Eine Unvereinbarkeit besteht insbesondere in folgenden Punkten:
- Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar.
- Die meisten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Prinzip 1: Wahrnehmbar - Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können
Nach WCAG 2:
1.1. Richtlinie Textalternativen:
- Bild ohne Alt-Attribut
- Der Alternativtext des Bildes ist ein Duplikat des Link-Textes.
1.3. Richtlinie Anpassbar:
- Lokales Link-Ziel ist nicht vorhanden.
- Der Tag für die Überschrift ist vorhanden, aber es existiert kein Text im Tag.
- HTML wird verwendet, um Inhalt zu formatieren.
- Die Seite enthält keine Überschriften.
- 'Bold-Tag', 'Font-Tag', 'Center-Tag', 'big-Tag' und 'i-Tag' werden verwendet, um Text hervorzuheben, zu formatieren bzw. die Größe zu verändern.
- Element-ID ist nicht eindeutig.
- Auswahlkästchen hat keine Beschreibung.
- Eingabefeld verfügt über keine Beschreibung.
- HTML5 oder WAI-ARIA Landmarks werden auf der Seite verwendet, allerdings ist nicht der gesamte Inhalt beinhaltet.
- Zwei oder mehr HTML5 Regionen oder WAI-ARIA Landmarks haben identische Namen.
- Die Seite enthält zwei oder mehr HTML5 oder WAI-ARIA Landmarks des selben Typs, die nicht benannt wurden.
1.4. Unterscheidbar:
- Es kommt vor, das Farbgebung das einzige Unterscheidungsmerkmal für Links in Textblöcken ist.
- Die Farbe des Textes und die Hintergrundfarbe haben nicht ausreichend Kontrast zueinander.
Prinzip 2: Bedienbar - Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein
Nach WCAG 2:
2.4. Richtlinie Navigierbar
- Link-Text wird für mehrere unterschiedliche Ziele verwendet.
- Element wird im Fokus nicht hervorgehoben.
- Überschriften sind nicht korrekt eingegliedert.
- Der Überschrift fehlt Text.
- Die Seite enthält keine Überschriften.
- Text fehlt in Webseitentitel.
- Dem Bild-Link fehlt ein Alt-Text, der den Zweck des Links angibt.
- Webseite hat mehrere Titelelemente oder kein Titelelement.
- Keine Option, um wiederholten Inhalt zu überspringen.
Prinzip 3: Verständlich - Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein
Nach WCAG 2:
3.1 Richtlinie Lesbar
- Sprache der Seite ist nicht eingestellt worden
3.3. Richtlinie Hilfestellung bei der Eingabe
- 'Select box' ohne Beschreibung
- Diese Seite enthält einen Fehler-Container, der mit dem WAI-ARIA role="alert" oder aria-live="assertive" Attribut erstellt wurde, doch die Seite enthält kein WAI-ARIA Attribut, das sicherstellt, dass Unterstützungstechnologien die Fehlermeldung nach mehr als einer ungültigen Eingabe lesen können.
Unverhältnismäßige Belastung
Für alle genannten Barrieren wird eine unverhältnismäßige Belastung vorübergehend geltend gemacht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. ÄndG zum LBGG M-V war die Webseite bereits im Betrieb. Das Landesamt für innere Verwaltung M-V ist bemüht, die identifizierten Barrieren sukzessive abzubauen.
Erstellung der Erklärung
Die Erklärung der Barrierefreiheit wurde zuletzt am 21.04.2021 überprüft.
Die Erklärung basiert auf den Ergebnissen einer Selbstbewertung. Die Stichprobenauswahl ist gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 Anhang I Kapitel 3 erfolgt.
Folgende Inhalte wurden getestet:
- Startseite www.laiv.de
- Kontaktseite
- Inhaltsseite Behörde
- Inhaltsseite Beschafftung, Dienstleistungen
- Inhaltsseite Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
- Inhaltsseite Geodateninfrastruktur
- Inhaltsseite Statistisches Amt
- Inhaltsseite Landeswahlleitung
- Inhalttseite Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheite
- Inhalttsseite Barrierefreiheit
- Suchfunktion
- Formular Bestellungen
- Publikation Statistisches Jahrbuch 2020
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungsstelle zu wenden. Diese prüft, ob die Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden.
Dafür wurde im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV die Anlauf- und Überwachungsstelle "Digitale Barrierefreiheit" eingerichtet.
Sie sind beispielsweise mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Kontakt
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: +49 (385) 588 9344
Telefax: +49 (385) 588 9703
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de