Aufnahme
Gemäß § 47 Absatz 1 Asylgesetz sind Ausländer, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen haben, verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Gleiches gilt für unerlaubt eingereiste Ausländer, die nicht um Asyl nachsuchen (§ 15a Aufenthaltsgesetz).
Die Bundesländer sind nach § 44 Absatz 1 Asylgesetz dazu verpflichtet die Aufnahmeeinrichtungen für die Unterbringung Asylbegehrender zu schaffen und zu unterhalten. In Mecklenburg-Vorpommern (MV) nimmt das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (AMF) im Landesamt für innere Verwaltung diese Aufgabe wahr. Das AMF und die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes MV für Asylsuchende und sonstige Flüchtlinge befinden sich in Nostorf-Horst, im Landkreis Ludwiglust-Parchim.
Nach dem "Königsteiner Schlüssel" nimmt MV jedes Jahr circa zwei Prozent der Gesamtzahl der nach Deutschland einreisenden Asylbewerber auf. Alle volljährigen Zuwanderer, Kinder in Begleitung ihrer Eltern und Duldungsantragsteller werden zunächst in der EAE oder einer Außenstelle aufgenommen und untergebracht. Hier verbleiben sie bis zu sechs Monate.
Das AMF ist darüber hinaus für die Aufnahme jüdischer Emigranten aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, die bereits vor ihrer Einreise verpflichtet wurden, ihren Wohnsitz in MV zu nehmen, zuständig. Zudem werden Spätaussiedler, Resettlement- und Relocation-Flüchtlinge ebenfalls vom AMF aufgenommen und in den Landkreisen und kreisfreien Städten in MV untergebracht.
Aufnahmeeinrichtungen
In den Unterkunftsgebäuden der Aufnahmeeinrichtung in Nostorf-Horst können bis zu 600 Personen untergebracht werden. Im Zuge des unerwarteten Einreiseanstiegs von Flüchtlingen und Migranten im Jahr 2015 wurde die EAE um eine Außenstelle in Stern Buchholz und eine Wohnunterkunft in Basepohl erweitert. Inzwischen wird Basepohl nicht mehr genutzt.
Auf dem Gelände der Einrichtung in Nostorf-Horst befinden sich neben Sozialgebäuden auch ein Kleinfeld-Fußballplatz, Tischtennisplatten, ein Kinderspielplatz, diverse Sitzgruppen und Erholungsplätze.
Registrierung
Alle Personen, die sich in der Einrichtung als asylsuchend melden, werden registriert. Dies umfasst die Speicherung persönlicher Daten, eines Lichtbildes sowie der Fingerabdrücke in einem PIK (Personalinfrastrukturkomponente) System. Alle öffentlichen Stellen im Bundesgebiet, die diese Informationen für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche benötigen, haben später Zugriff auf diese Daten. Eine Doppelregistrierung ist somit nicht mehr möglich.