Aufnahme

Gemäß § 47 Absatz 1 Asylgesetz sind Ausländer, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundes­amtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen haben, verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Gleiches gilt für unerlaubt eingereiste Ausländer, die nicht um Asyl nachsuchen (§ 15a Aufenthaltsgesetz).

Die Bundesländer sind nach § 44 Absatz 1 Asylgesetz dazu verpflichtet die Aufnahmeeinrichtungen für die Unterbringung Asylbegehrender zu schaffen und zu unterhalten. In Mecklenburg-Vorpommern (MV) nimmt das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (AMF) im Landesamt für innere Verwaltung diese Auf­gabe wahr. Das AMF und die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes MV für Asylsuchende und sonstige Flüchtlinge befinden sich in Nostorf-Horst, im Landkreis Ludwiglust-Parchim.

Nach dem "Königsteiner Schlüssel" nimmt MV jedes Jahr circa zwei Prozent der Gesamtzahl der nach Deutschland einreisenden Asylbewerber auf. Alle volljährigen Zuwanderer, Kinder in Begleitung ihrer Eltern und Duldungsantragsteller werden zunächst in der EAE oder einer Außenstelle aufgenommen und untergebracht. Hier verbleiben sie bis zu sechs Monate.

Das AMF ist darüber hinaus für die Aufnahme jüdischer Emigranten aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, die bereits vor ihrer Einreise verpflichtet wurden, ihren Wohnsitz in MV zu nehmen, zuständig. Zudem werden Spätaussiedler, Resettlement- und Relocation-Flüchtlinge ebenfalls vom AMF aufgenommen und in den Landkreisen und kreisfreien Städten in MV untergebracht.

Aufnahmeeinrichtungen

In den Unterkunftsgebäuden der Aufnahmeeinrichtung in Nostorf-Horst können bis zu 600 Personen unter­gebracht werden. Im Zuge des unerwarteten Einreiseanstiegs von Flüchtlingen und Migranten im Jahr 2015 wurde die EAE um eine Außenstelle in Stern Buchholz und eine Wohnunterkunft in Basepohl erweitert. Inzwischen wird Basepohl nicht mehr genutzt.

Auf dem Gelände der Einrichtung in Nostorf-Horst befinden sich neben Sozialgebäuden auch ein Kleinfeld-Fußballplatz, Tischtennisplatten, ein Kinderspielplatz, diverse Sitzgruppen und Erholungsplätze.

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Die EAE des Landes MV für Asylsuchende und sonstige Flüchtlinge befindet sich in Nostorf-Horst, im Landkreis Ludwiglust-Parchim.

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Alle Personen, die sich in der Einrichtung als asylsuchend melden, werden registriert.

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Dies umfasst: die Speicherung persönlicher Daten,
 

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eines Lichtbildes sowie
 

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der Fingerabdrücke in einem PIK System.
 

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In den Aufnahmeeinrichtungen erfolgt zudem die medizinische Betreuung und die Pflichtuntersuchungen der Asylsuchenden.

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Im Rahmen der Pflichtuntersuchungen können Asylsuchende die empfohlenen Standardimpfungen erhalten.

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In den Unterkunftsgebäuden der Aufnahmeeinrichtung in Nostorf-Horst können bis zu 600 Personen unter­gebracht werden.

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Die Bewohner der Aufnahmeeinrichtungen haben laut Gesetz Anspruch auf verschiedene Sachleistungen - z. B. Unterkunft,

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Nahrung, Heizung, Gesundheitspflege
 

Waschraum © LAiV
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und Kleidung
 

Kleiderausgabe © LAiV
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Flüchtlinge werden bis zur Klärung der Zuständigkeit des Landes MV in einer vorgelagerten Unterkunftseinrichtung untergebracht.

Vorgelagerte Unterkunft © LAiV
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Die Entscheidung über die asylrechtliche Zuständigkeit des Landes MV wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden getroffen.

Vorgelagerte Unterkunft Zimmer © LAiV

Registrierung

Alle Personen, die sich in der Einrichtung als asylsuchend melden, werden registriert. Dies umfasst die Speicherung persönlicher Daten, eines Lichtbildes sowie der Fingerabdrücke in einem PIK (Personal­infrastrukturkomponente) System. Alle öffentlichen Stellen im Bundesgebiet, die diese Informationen für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche benötigen, haben später Zugriff auf diese Daten. Eine Doppelregistrie­rung ist somit nicht mehr möglich.

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