Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung

Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfte­einwanderung ist eine Organisationseinheit des Landesamtes für innere Verwaltung Mecklenburg‑Vorpommern. Sie nimmt landesweit Aufgaben im Bereich der qualifizierten Erwerbs­migration wahr. Grundlage hierfür sind insbesondere § 81a Aufenthalts­gesetz (AufenthG), § 71 Absatz 1 Satz 5 Aufenthalts­gesetz sowie § 3 Absatz 5 der Zuwanderungs­zuständigkeits­landes­verordnung Mecklenburg‑Vorpommern (ZuwZLVO M‑V).

Aufgabenbereiche

Der Behörde obliegen insbesondere folgende Zuständigkeiten:

Beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG)

Beratung der Beteiligten sowie Durchführung und Entscheidung der Verfahren. Weitere Informationen zum beschleunigten Fachkräfte­verfahren finden Sie hier:
https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/einreise/das-beschleunigte-fachkraefteverfahren

Aufenthaltstitel für Beschäftigte im Küstengewässer (§ 3 Absatz 5 ZuwZLVO M‑V)

Bearbeitung und Erteilung entsprechender Aufenthalts­titel für Tätigkeiten im Küsten­gewässer des Landes. 

Zuständige Ausländerbehörde im Visumverfahren (§ 71 Absatz 1 Satz 5 AufenthG)

Zuständige Ausländerbehörde im Visum­verfahren zur Aufnahme einer Erwerbs­tätigkeit sowie für den dazugehörigen Familiennachzug. Weitere Informationen zu den verschiedenen Visumarten und Einreise­möglichkeiten finden Sie hier:
https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen

Sie stehen noch am Anfang des Prozesses und haben Fragen rund um das Thema Fachkräfteeinwanderung? Dann wenden Sie sich gern an das Beratungsangebot der Fachkräfte-Service-Zentrale Mecklenburg-Vorpommern:

Telefon: +49 385 588-15599

E-Mail: info@fachkraefte-service-zentrale.de

https://fachkraefte-service-zentrale.com/

Online‑Antrag für das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Für Arbeitgeber steht der Antrag auf Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens über eine Online‑Antragsstrecke zur Verfügung. Die digitale Antragstellung gewährleistet eine strukturierte und effiziente Bearbeitung.

Sie haben die Unterlagen schon bereit? Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Online-Antrag:
https://www.laiv-mv.de/Migration/FKE/Antrag

Kontakt

Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung
Telefon: 0385 588-56870

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