Pachtpreise 2021/2022 für Acker- und Grünland sowie für den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau

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© pexels Jannis Knorr

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Grundlage der folgenden Auswertung bilden neben den bestehenden Pachtverträgen die in den Pachtjahren 2020/2021 und 2021/2022 angezeigten Pachtverträge (Neupachten), die nach dem Landpachtverkehrs­gesetz einer Anzeigepflicht unterliegen. Die Daten wurden von den vier Staat­lichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) in Mecklenburg-Vorpommern erhoben. Die ermittelten Pacht­preise sind ledig­lich eine Orientierungshilfe. Sie stellen keine Richtwerte dar.

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*  Pachtverträge teilweise ohne Angaben zu Bodenpunkten. Daher kann der BP-Preis nur als Orientierungswert (aus einer Teilmenge heraus) ermittelt werden.

Quelle:  Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

*  Pachtverträge teilweise ohne Angaben zu Bodenpunkten. Daher kann der BP-Preis nur als Orientierungswert (aus einer Teilmenge heraus) ermittelt werden.

Quelle:  Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Die ausgewiesenen Werte variieren nach Standortgüte und Nutzungsart. Unterschiedliche Pacht­preise lassen sich jedoch nicht ausschließlich an der Ertragsfähigkeit festmachen. Beeinflusst wird der Pachtmarkt auch durch regionale und betriebsspezifische Gegebenheiten.

Entgegen der Entwicklung der Neupachten stiegen die Bestandspachten weiter an; 2021 um 4,6 % und 2022 um 3,0 % jeweils im Vergleich zum Vorjahr. Die Spanne der durchschnittlichen Neupacht­preise für Ackerland in den Landkreisen hat sich unterdessen deutlich verkleinert. Sie lag 2020 bei jährlich 308 € - 478 €, 2021 bei 319 € - 471 € und 2022 nur noch bei 336 € - 458 € für den Hektar.

Pachtpreise im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau

Durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern werden in einem dreijährigen Zyklus die Pachtpreise im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau ausgewertet. Grundlage der Auswertung bilden die Pachtverträge, die nach dem Landpachtverkehrsgesetz einer Anzeigepflicht unterliegen und von den vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) in Mecklenburg-Vorpommern erhoben wurden.

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