Pachtpreise 2021/2022 für Acker- und Grünland sowie für den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau
Grundlage der folgenden Auswertung bilden neben den bestehenden Pachtverträgen die in den Pachtjahren 2020/2021 und 2021/2022 angezeigten Pachtverträge (Neupachten), die nach dem Landpachtverkehrsgesetz einer Anzeigepflicht unterliegen. Die Daten wurden von den vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) in Mecklenburg-Vorpommern erhoben. Die ermittelten Pachtpreise sind lediglich eine Orientierungshilfe. Sie stellen keine Richtwerte dar.
* Pachtverträge teilweise ohne Angaben zu Bodenpunkten. Daher kann der BP-Preis nur als Orientierungswert (aus einer Teilmenge heraus) ermittelt werden.
Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
* Pachtverträge teilweise ohne Angaben zu Bodenpunkten. Daher kann der BP-Preis nur als Orientierungswert (aus einer Teilmenge heraus) ermittelt werden.
Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Die ausgewiesenen Werte variieren nach Standortgüte und Nutzungsart. Unterschiedliche Pachtpreise lassen sich jedoch nicht ausschließlich an der Ertragsfähigkeit festmachen. Beeinflusst wird der Pachtmarkt auch durch regionale und betriebsspezifische Gegebenheiten.
Entgegen der Entwicklung der Neupachten stiegen die Bestandspachten weiter an; 2021 um 4,6 % und 2022 um 3,0 % jeweils im Vergleich zum Vorjahr. Die Spanne der durchschnittlichen Neupachtpreise für Ackerland in den Landkreisen hat sich unterdessen deutlich verkleinert. Sie lag 2020 bei jährlich 308 € - 478 €, 2021 bei 319 € - 471 € und 2022 nur noch bei 336 € - 458 € für den Hektar.
Pachtpreise im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau
Durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern werden in einem dreijährigen Zyklus die Pachtpreise im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau ausgewertet. Grundlage der Auswertung bilden die Pachtverträge, die nach dem Landpachtverkehrsgesetz einer Anzeigepflicht unterliegen und von den vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) in Mecklenburg-Vorpommern erhoben wurden.