FAQ – häufig gestellte Fragen einfach erklärt

Unser Geodatenservice berät Sie gerne. Es gibt allerdings Fragen, die häufiger gestellt werden.
Auf dieser Seite finden Sie die Antworten – einfach und verständlich.

ALKIS – Umstellung auf AAA-AS 7.1

Nutzer-Informationsblatt (Stand 05.09.2023)

Fragen und Antworten

Welche Produkte sind von der Umstellung betroffen?

Das AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschema, kurz bezeichnet als AAA-AS, wird vom bisherigen Datenmodell GeoInfoDok 6.0.1 auf die GeoInfoDok NEU (Referenzversion 7.1) umgestellt. Von dieser Umstellung sind die digitalen Bestandsdaten, der folgenden Modellarten betroffen:

  • AFIS: DFGM
  • ALKIS: DLKM
  • ATKIS: Basis-DLM, DLM50 

Hat die Modellumstellung Auswirkungen auf meine Software?

Durch die Modellumstellung ändert sich auch das externe Modell der GeoInfoDok NEU und damit die Schnittstelle. Das externe Modell können Sie auf der Internetseite der AdV herunterladen:
https://www.adv-online.de/GeoInfoDok/GeoInfoDok-NEU-Referenz-7.1/
Dort finden sich auch die Schemadateien:
http://repository.gdi-de.org/schemas/adv/nas/7.1/
Ihre Software ist an das neue externe Modell anzupassen.

Ändert sich die Objekt-ID und das Lebenszeitintervall?

Bei der Migration ändern sich die Objekt-ID und das Lebenszeitintervall für bestehende Objekte grundsätzlich nicht. Für neue Objekte, die durch die Migration entstehen sollten, werden neue IDs inklusive Lebenszeitintervalle vergeben.
 

Wo bekomme ich eine Übersicht über die von der Umstellung betroffenen Datenelemente?

Im Migrationskonzept M-V sind alle Datenelemente das Model GeoInfoDok betreffend aufgeführt, die in M-V einer besonderen Behandlung bei der Migration unterzogen werden, oder einer ausführlichen Betrachtung bedürfen. Grundsätzlich wird die Migrationstabelle der AdV angewendet. Das Migrationskonzept M-V steht hier zum Download bereit.

Welche Objekt-/Attribut- bzw. Wertearten werden in M-V nach der Umstellung tatsächlich genutzt?

Der Objektartenkatalog M-V (Anlage 5 der ALKISVV M-V) enthält alle in M-V zugelassenen Objekt-/ Attribut- bzw. Wertearten. Sobald die ALKISVV M-V in Kraft tritt, finden Sie die aktualisierte Fassung auf der Homepage des LAiV M-V in der Rubrik Liegenschaftskatasterster - § Verwaltungsvorschriften (unten).

Testdaten

Anhand von Testdaten können die ALKIS-Daten im neuen Datenmodell und ihre Nutzbarkeit in Fachverfahren getestet werden:

Download von Testdaten GID7 als Bestandsdatenauszug (ZIP)
Download von Testdaten GID7 als NBA-Daten (ZIP)

Wann erfolgt die Umstellung auf die GeoInfoDok NEU?

Hier finden Sie aktuelle Informationen dazu:
https://www.laiv-mv.de/Geoinformation/Blickpunkte/Umstellung_ALKIS

 

Werden die Dienste, wie WMS und WFS, zum selben Zeitpunkt umgestellt?

Hier finden Sie aktuelle Informationen dazu:
https://www.laiv-mv.de/Geoinformation/Blickpunkte/Umstellung_ALKIS

Hat die Umstellung der ALKIS-Webdienste (WFS) von der Referenzversion 6.0.1 auf das AAA-AS 7.1 auch Auswirkung auf meine Software?

Zum Teil, ja. Es kommt auf den verwendeten ALKIS WFS-Dienst an. Die Software muss durch den Hersteller an das neue Datenmodell (neue Objektarten, Attribute und Wertearten) angepasst werden. Insbesondere betrifft das den “WFS Amtliches Liegenschaftskataster-informationssystem MV NAS-konform (WFS_MV_ALKIS_NAS)“ sowie den „WFS Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem MV (WFS_MV_ALKIS_SimpleFeature)“.


Wie werden die Daten bereitgestellt?

Grundsätzlich werden die Daten in der gleichen Form wie bisher bereitgestellt. Sowohl das NBA-Verfahren als auch die Bereitstellung über den Cloud-Speicher werden bestehen bleiben. 


Was ist zu tun, wenn meine Software die Daten nicht mehr erkennt bzw. dazu Fehlermeldungen auftreten?

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Software die Daten nicht mehr erkennt, bzw. dazu Fehlermeldungen auftreten, dann kann es daran liegen, dass Ihre Software noch nicht auf das neue Anwendungsschema umgestellt ist. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstleistenden oder Ihre Administratorinnen oder Administratoren. 


Werden die Daten auch im Datenmodell der GID6 angeboten?

Nach der Umstellung auf das neue Referenzmodell GeoInfoDok 7.1 erfolgt die Datenabgabe nur noch in diesem Referenzmodell. Eine Rückmigration wird nicht angeboten.

Blattschnittfrei – Was bedeutet das?

Für die Abgabe von Rasterdatensätzen (z.B.: Digitalen Orthophotos - DOP) gibt es drei verschiedene Formen, die sich aus den Anforderungen der Nutzer ergeben. Für großflächige Abgaben ist eine Kachelung des Gebietes nötig, da sonst die technisch mögliche Datenmenge für ein Einzelbild schnell überschritten wird. Bei einer kostenpflichtigen Abgabe ist es sinnvoll, nur die Fläche mit Inhalt zu füllen, die auch wirklich benötigt und bezahlt wird. Folgende drei Abgabeformen für Rasterdaten gibt es:

gekachelt
Die Abgabe enthält alle einzelnen Kacheln (vollständig gefüllt) die ein Polygon schneidet.

blattschnittfrei gesplittet
Die Abgabe enthält alle einzelnen Kacheln (nur im Bereich des Polygons gefüllt) die das Polygon schneidet.

echt blattschnittfrei
Die Abgabe enthält ein Einzelbild, welches im Bereich des Polygons gefüllt ist. Die maximale Dateigröße liegt hier bei ca. 4GB. Das entspricht bei einem DOP20 (20cm Bodenauflösung pro Pixel) einer Fläche von ca. 50km².

Bodenrichtwerte ermitteln

*** Grundsteuer-Erklärung ***

Informationen und Daten für Ihre Grundsteuer-Erklärung finden Sie im GeoPortal.MV.

______________________________________________________________________________________________

*** Allgemeines ***

Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte der Landkreise und kreisfreien Städte in MV festgestellt und im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes (BORIS.MV) zusammengeführt.

Mündliche und schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten erteilen ausschließlich die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse.

 

Video starten: LAIV GEO Bodenrichtwerte selbst ermitteln

Kontakt

Vertriebliche/technische Fragen:
Geodatenservice
Telefon: 0385-588 56860
Inhaltliche Fragen
Fachbereich Grundstückswertermittlung
Telefon: 0385-588 56990

Bodenrichtwerte -  was bedeuten die Zahlen und Abkürzungen?

Externe Nutzungen genehmigungs- und geldleistungsfrei

Externe Nutzung der Geobasisdaten und -Dienste durch den Lizenznehmer gilt als erteilt:

Nr.

externe Nutzung

1

Weitergabe an einen Auftragnehmer, soweit und solange dies zur internen Nutzung erforderlich ist

2

Weitergabe oder Veröffentlichung, soweit dieses gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Bauleitplanung, Planfeststellungsverfahren, sonstige Planungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren)

3

Weitergabe im Rahmen der Kreditbeschaffung

4

Veröffentlichung für kulturelle oder heimatkundliche Zwecke, soweit durch die Veröffentlichung keine Gewinne erzielt werden (z. B. Ortschroniken, Festschriften)

5

Veröffentlichung in Presse und Fernsehen im Rahmen der aktuellen Berichterstattung

6

Veröffentlichung im Rahmen von Forschungsberichten und qualifizierenden Arbeiten (z. B. Fach-, Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten, Dissertationen) einschließlich der Veröffentlichung der Arbeiten, auch auszugsweise, als PDF-Dokument in öffentlichen Netzen; Kommerzielle oder gutachterliche Nutzung sind ausgeschlossen

7

Nutzung zu Unterrichts- und Ausbildungszwecken im Klassenverband oder Kursen

8

Präsentation auf Ausstellungen, Vortragsveranstaltungen u. dgl., an denen der Lizenznehmer als Aussteller, Vortragender oder Veranstalter teilnimmt

9

Präsentation in Form von Hinweis- und Schautafeln, sofern dieses im öffentlichen Interesse liegt und der Zugang zu den Tafeln geldleistungsfrei ist (z. B. Aufsteller an Wanderwegen)

10

Veröffentlichung in Form von Rasterdaten im Internet, wenn der Zugang zur Internetseite geldleistungsfrei möglich ist, die Daten je vom Lizenznehmer verantworteter Website (Internet-Domain) einen Umfang von zehn statischen Bildern zu je maximal einer Million Pixel nicht überschreiten und eine vorgegebene Quellenangabe sowie ein Link auf die Interseite der bereitstellenden Vermessungs- und Geoinformationsbehörde erbracht werden. Die Regelung gilt sinngemäß auch für andere Medien (analoge Medien, Druckdateien)

11

Weitergabe oder Veröffentlichung von Geobasisdaten mit oder ohne Bearbeitung in Darstellungsdiensten nach § 16 Absatz 2 GeoVermG M-V durch Verwaltungen des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte im Rahmen der Geodateninfrastruktur Mecklenburg-Vorpommern (GDI-MV)

12

kostenfreie Weitergabe von analogen ausschnittsweisen Vervielfältigungen („Ausdrucke, Flyer“) bis zum Format DIN A3

Jede darüberhinausgehende externe Nutzung der Geobasisdaten und Geobasisdaten -  Dienste, z. B. Weitergabe analoger Auszüge zum Zweck der unmittelbaren Gewinnerzielung (Gutachten oder Exposés) oder das Einbinden in geldleistungspflichtige Internetpräsentationen bzw. Apps, ist genehmigungs- und ggf. geldleistungspflichtig.

Kontakt zum Lizenzerwerb: geodatenservice@laiv-mv.de

Kostenbefreiungstatbestände

Eine geldleistungsfreie Bereitstellung von digitalen Geobasisdaten und -diensten an

(1)    Verwaltungen des Landes, der Landkreise, kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden zur

        Erhebung und Führung von Geobasis- und Geofachinformationen

(2)    Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausschließlich für Forschungszwecke

 

ist zulässig, wenn

 

a)    Abgabe im Abgabestandard zur internen Nutzung erfolgt sowie

b)    eine kommerzielle oder gutachterliche Nutzung ausgeschlossen werden kann.

Produktfinder

Unser Angebot an Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens ist sehr umfangreich. Bei diesen Produkten werden Landschaft, Liegenschaften und deren Bezug zur Erdoberfläche (Raumbezug) anwendungsneutral nachgewiesen und beschrieben. Die Produkte eignen sich zur Planung einer privaten Urlaubsreise genauso wie als Grundlage für Präsentationen und Veröffentlichungen im Rahmen von Fachanwendungen. Als mögliche Einsatzbereiche sind z. B. Vorträge, Forschungsarbeiten, Ausbildungszwecke, Berichterstattungen, Webseiten, Planungsverfahren, Dokumentationen, Hinweis- oder Schautafeln oder die Darlegung von Nachweisen zu nennen.

Als Hilfestellung für Ihre Entscheidung, welche Lösung für Sie geeignet ist, dient der nebenstehende Produktfinder.

Zuerst stellt sich die Frage, ob das Produkt elektronisch genutzt werden soll (Digitalprodukt) oder ob eine Ausgabe auf Papier (Analogprodukt) für Ihre Zwecke ausreichend ist.

Die Analogprodukte werden standardmäßig in vorgegebenen Kartenblättern als Druckausgabe abgegeben. Übersichten zur Verfügbarkeit finden Sie beim jeweiligen Produkt. Wünschen Sie eine von diesen Standardblattschnitten abweichende Ausgabe, fertigen wir Ihnen gerne einen individuellen Plot an.

Wollen Sie das Produkt digital nutzen, ist die Frage zu klären, ob die Datennutzung direkt über das Internet erfolgen soll. Ist dies nicht der Fall, stellen wir Ihnen die Daten in Abhängigkeit vom Produkt und der Datenmenge auf Datenträger, per E-Mail oder über eine Cloud zur Verfügung (Digital Offline-Produkt)

Eine andere Möglichkeit ist die Datennutzung über das Internet. Ist es für Sie nicht erforderlich, die Daten in eine eigene Software einzubinden, stehen im GeoPortal.MV mit GAIA-MVlight und GAIA-MVprofessional zahlreiche Werkzeuge und Funktionalitäten zur Nutzung bereit.

Sollen die Daten in eine eigene Software eingebunden werden, sind Webdienste für Sie die richtige Entscheidung. Hierbei unterscheidet man zwischen dem Web Map Service (WMS) als Darstellungsdienst und dem WFS (Web Feature Service)/ WCS (Web Coverage Service) als Downloaddienst. Bei der Bereitstellung eines WMSDienstes erhalten Sie Zugriff auf Rasterdaten, die lediglich eine bildhafte Darstellung ermöglichen. Eine Sonderform hiervon ist der WMTS (Web Map Tile Service), bei dem standardmäßig festgelegte Kacheln abgegeben werden. Über einen WFS-Dienst werden Ihnen Vektordaten bereitgestellt, die auch individuell bearbeitet werden können. Ein WCS-Dienst stellt Ihnen Rasterdaten zur individuellen Bearbeitung bereit.

Möchten Sie die Daten über einen Dienst abrufen, aber optional auch die Möglichkeit nutzen unabhängig von einer Internetanbindung (offline) zu arbeiten, ist für Sie ein sogenannter ATOM-Feed-Dienst geeignet.

Dienstebasierte Datenbereitstellungen sind vorteilhaft, wenn ein Zugriff auf die jeweils aktuellst verfügbaren Datensätze gesichert sein soll.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten? Sprechen Sie uns gerne an.

Kontakt

Vertriebliche/technische Fragen:
Geodatenservice
Telefon: 0385-588 56860

Staffelpreise Geodaten

Als Staffelpreise bezeichnet man die festgelegten Preise für die Abnahme größerer Mengen. Daher können Staffelpreise als Mengenrabatt oder auch als mengenbezogene Preisdifferenzierung interpretiert werden. Je größer die verkaufte Menge ist, desto niedriger wird der Stückpreis.

Beispiel Staffelpreis:

Landschaftsmodelle

Basis-DLM

Flächenstaffel
Landschaftsfläche [km²]

Entgelt pro km² in EUR

bis einschließlich 500

7,50

über 500

bis 5.000

3,75

über 5.000

bis 25.000

1,875


Beispielrechnung:

BASIS-DLM, Landschaftsfläche 12.000km²

Landschaftsmodelle

Basis-DLM

Landschafts-
Fläche in km²

Entgelt in EUR

Flächenstaffel
Landschaftsfläche [km²]

Entgelt pro km²
in EUR

12.000

 

bis einschließlich 500

7,50

500

3.750

über 500

bis 5.000

          
3,75


4.500


16.875

über 5.000

bis 25.000


1,875


7.000


13.125

Gesamtentgelt

 

 

33.750

Unterschied Luftbild – Digitales Orthophoto

Durch die Abbildung bei der Fotografie (Zentralprojektion) und auf Grund flugbedingter Abweichungen von der Senkrechten zum Auf­nahmezeitpunkt wird das Gelände im Luftbild verzerrt dargestellt (projek­tive Verzerrungen). Zusätzliche perspektive Verzerrungen im Luftbild entstehen durch Höhenunterschiede im Gelände. Nur bei exakt senk­rechten Aufnahmen und ebenem Gelände sind Luftbilder theoretisch verzerrungsfrei, was praktisch nicht vorkommt.

 

 

Wegen ihrer Verzerrungen besitzen Luftbilder im Gegensatz zu To­pographischen Karten keinen einheitlichen Maßstab und bilden die Situation zwar detailreich aber nur ungefähr lagerichtig ab. Weiterhin haben Luftbilder in der Regel keinen exakten Bezug zum Landeskoor­dinatensystem (keine Georeferenzierung) und können auf Grund von Verzerrungen und Überlappungen nicht nahtlos aneinandergelegt werden. Der Vorteil bei Luftbilder besteht darin, dass sie nach dem Bildflug sehr kurzfristig zur Verfügung stehen und eine reine Sichtkontrolle des Gebiets schnell möglich ist. Außerdem beinhalten Luftbilder alle Informationen, da sie im Gegensatz zu Digitalen Orthophotos (DOP) nicht bearbeitet werden. Luftbilder sind die Grundlage zur Erstellung von maßstabstreuen und verzerrungsfreien DOP, deren Berechnung aber auch sehr zeit- und rechenintensiv ist. Aufgrund der geometrischen Eigenschaften und der Georeferenzierung lassen sich Messungen direkt in den DOP durchführen. Sie dienen unter anderem zur Erstellung von Topographischen Karten. 

 

 

AdV

Amtliches Vermessungswesen in Deutschland

Mehr Informationen

ÖbVI in MV

interaktive Karte zu den Standorten der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Mecklenburg-Vorpommern

Standorte der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in MV

Mehr Informationen

GAA

Markttransparenz auf dem Grundstücksmarkt

Mehr Informationen