Aufsicht
Gemäß Geoinformations- und Vermessungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (GeoVermG M-V) werden die Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahrgenommen durch:
1. das Ministerium für Inneres und Europa als oberste Vermessungs- und Geoinformationsbehörde
2. das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) als obere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde
3. die Landräte und Oberbürgermeister als untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (uVGB) im übertragenen Wirkungskreis ihrer Gebietskörperschaften
4. die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) als Träger eines öffentlichen Amtes im Rahmen des Gesetzes über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Mecklenburg-Vorpommern
5. andere Behörden, bei denen eine Beamtin oder ein Beamter mit den Zugangsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 nach § 14 Absatz 4 Nummer 1 und Nummer 2 Buchstabe a des Landesbeamtengesetzes im Bereich des Vermessungswesens oder eine vergleichbar qualifizierte beschäftigte Person die Liegenschaftsvermessungen im Sinne dieses Gesetzes leitet und diese der Erfüllung von Aufgaben ihrer Träger dienen
6. die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, wenn eine bei ihr beschäftigte Person die Zugangsvoraussetzungen nach Nummer 5 erfüllt und Liegenschaftsvermessungen im Sinne dieses Gesetzes leitet. Umfasst sind die Durchführung von Siedlungsverfahren nach dem Reichssiedlungsgesetz sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im ländlichen Raum oder Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Umwelt- und Naturschutz stehen.
Das LAiV unterliegt der Aufsicht des Ministeriums für Inneres und Europa.
Das LAiV übt die Fachaufsicht über die o. a. Aufgabenträger Nummer 3 und 6 und die Aufsicht über die Stellen nach Nummer 4 aus.
Ziele der Fachaufsicht des LAiV sind:
- fachbezogene Prüfung und Sicherung der recht- und zweckmäßigen Aufgabenwahrnehmung,
- Beratung und Unterstützung in Fragen des amtlichen Vermessungswesens,
- Einflussnahme auf eine landesweit einheitliche Aufgabenqualität auf möglichst hohem Niveau.
Ziele der Aufsicht des LAiV sind:
- Prüfung und Sicherung der recht- und zweckmäßigen Berufsausübung,
- Beratung in Fragen des amtlichen Vermessungswesens und der Berufsausübung der ÖbVI,
- Durchsetzung einer landesweit einheitlichen Berufsausübung auf möglichst hohem Niveau.
Kontakt
§ RECHTSVORSCHRIFTEN
§ VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN
- Verwaltungsvorschrift für die Nutzung des Satellitenpositionierungsdienstes der deutschen Landesvermessung SAPOS® und anderer satellitengestützter Vermessungsverfahren im Liegenschaftskataster des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SatLiVermVV M-V) (PDF, 0,12 MB)
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen in Mecklenburg-Vorpommern (LiVermVV M-V) (PDF, 1,47 MB)
- Verwaltungsvorschrift zur Führung des Liegenschaftskatasters im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) in Mecklenburg-Vorpommern ALKISVV M-V - Stand: 06.12.2021 (PDF, 0,75 MB)
- Anlage 1: Geschäftsprozesse - Stand: 04.02.2019 (PDF, 1,07 MB)
- Anlage 2: Festlegungen zu den Fortführungsnachweisen und -mitteilungen - Stand: 06.12.2021 (PDF, 1,01 MB)
- Anlage 3: Themenbildung zur Abbildung identischer Geometrien - Stand: 04.02.2019 (PDF, 0,29 MB)
- Anlage 4: Jahresabschluss, Statistik und Auswertungen - Stand: 04.02.2019 (PDF, 0,31 MB)
- Anlage 5: Objektartenkatalog M-V - Stand: 06.12.2021 (PDF, 3,25 MB)
- Anlage 6: Datenbestand M-V - Stand: 06.12.2021 (PDF, 0,97 MB)
- Anlage 7: Signaturenkatalog M-V - Stand: 20.09.2021 (PDF, 9,89 MB)
- Anlage 8: ALKIS-Nutzungsartenkatalog M-V - Stand: 06.12.2021 (PDF, 1,69 MB)
- Anlage 9: Erhebung der Daten zur Fortführung des Liegenschaftskatasters - Stand: 06.12.2021 (PDF, 2,12 MB)
- Anlage 11: Katalogdaten - Stand: 07.06.2021 (PDF, 0,22 MB)
- Anlage 12: Katalog der Fachdatenverbindungen - Stand: 07.06.2021 (PDF, 0,42 MB)
- Anlage 13: Übernahme der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung - Stand: 06.12.2021 (PDF, 0,76 MB)