Pachtpreise 2024 für Acker- und Grünland sowie Pachtpreise im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau
Grundlage der folgenden Auswertung bilden neben den bestehenden Pachtverträgen die im Pachtjahr 2023/2024 angezeigten Pachtverträge (Neupachten), die nach dem Landpachtverkehrsgesetz einer Anzeigepflicht unterliegen. Die Daten wurden von den vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) in Mecklenburg-Vorpommern erhoben. Die ermittelten Pachtpreise sind lediglich eine Orientierungshilfe. Sie stellen keine Richtwerte dar.
Abb. 2: Entwicklung der jährlichen Pachtpreise für Ackerland 2012 bis 2024
Die ausgewiesenen Werte variieren nach Standortgüte und Nutzungsart. Unterschiedliche Pachtpreise lassen sich jedoch nicht ausschließlich an der Ertragsfähigkeit festmachen. Beeinflusst wird der Pachtmarkt auch durch regionale und betriebsspezifische Gegebenheiten.
Abb. 2: Entwicklung der jährlichen Pachtpreise für Ackerland 2012 bis 2024
Pachtpreise im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau
Durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern werden in einem dreijährigen Zyklus die Pachtpreise im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau ausgewertet. Grundlage der Auswertung bilden die Pachtverträge, die nach dem Landpachtverkehrsgesetz einer Anzeigepflicht unterliegen und von den vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) in Mecklenburg-Vorpommern erhoben wurden. Es liegen keine aktuelleren Daten zur Ermittlung der Pachtpreise im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau im Land als aus 2021 vor (Stand: Oktober 2025).







