Statistisch aufbereitet werden sowohl Unternehmenssteuern, wie z. B. die Umsatz-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuerstatistiken, als auch Steuern bei Privatpersonen wie die Lohn- und Einkommen- oder die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik. Dafür werden Daten ausgewertet, die im Rahmen des Besteuerungsverfahrens bei der Finanzverwaltung anfallen. Ausgewertet werden ebenso kassenmäßige Steuereinnahmen des Landes und der Gemeinden und ‐verbände (u. a. Kfz-Steuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer), z. B. durch den Realsteuervergleich.