Sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten
Gemäß § 193 Absatz 5 und § 198 Absatz 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 12 Immobilienwertermittlungsverordnung werden sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sowie die Oberen Gutachterausschüsse oder Zentralen Geschäftsstellen ermittelt und in deren Grundstücksmarktberichten veröffentlicht.
Zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gehören insbesondere
- Indexreihen,
- Umrechnungskoeffizienten,
- Vergleichsfaktoren,
- Liegenschaftszinssätze,
- Sachwertfaktoren,
- Erbbaurechts- und Erbbaugrundstücksfaktoren sowie
- Erbbaurechts- und Erbbaugrundstückskoeffizienten.
Die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten werden insbesondere aus der Kaufpreissammlung auf der Grundlage einer ausreichenden Anzahl geeigneter Kaufpreise ermittelt. Um eine modellkonforme Anwendung der Daten sicherzustellen, sind die zugrunde gelegten Modellparameter anzugeben.
Unterschiede in Art und Umfang der Ableitung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten durch die Gutachterausschüsse sind u. a. in den unterschiedlichen personellen Kapazitäten der Geschäftsstellen sowie dem unterschiedlichen Datenmaterial, d. h. vorliegenden Kauffällen, begründet. Auch wenn von den Gutachterausschüssen bereits ein erheblicher Grundstock an dieser gesetzlichen Aufgabe erfüllt wird, besteht immer noch Weiterentwicklungsbedarf.
In der folgenden Übersicht sind die zur Zeit bei den Gutachterausschüssen verfügbaren Daten dargestellt. Die Übersicht enthält zudem eine Verlinkung zu den Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse, in denen die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten veröffentlicht sind.
Übersicht über die zur Zeit bei den Gutachterausschüssen verfügbaren Daten




