Einbürgerungen 2024 in Mecklenburg-Vorpommern
Syrien weiterhin häufigster Herkunftsstaat
In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Verlauf des Jahres 2024 insgesamt 1.840 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert und erhielten hierdurch die deutsche Staatsbürgerschaft. Damit liegt die Zahl der Einbürgerungen nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern 13,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (1.625).
Wie auch im Jahr zuvor war Syrien der häufigste Herkunftsstaat. Die Zahl der eingebürgerten syrischen Staatsangehörigen lag mit 901 jedoch unter dem Wert des Vorjahres (1.030). Damit stellten sie mit einem Anteil von rund 49 Prozent die größte Gruppe aller eingebürgerten Personen. Mit großem Abstand folgten ukrainische (104) und russische Staatsangehörige (100), die die deutsche Staatsangehörigkeit annahmen.
Der Anteil der unter 15-Jährigen an den Einbürgerungen 2024 betrug 25,2 Prozent. Der Anteil der Männer an allen Einbürgerungen war mit 55,3 Prozent zwar auch im Jahr 2024 höher als der der Frauen, jedoch weniger deutlich ausgeprägt als im Vorjahr (rund 62 Prozent).
Von den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes verzeichnete die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit 451 die höchste Zahl an Einbürgerungen, gefolgt von der Landeshauptstadt Schwerin mit 289. In Schwerin ging die Zahl der Einbürgerungen damit im Vergleich zum Vorjahr um 35,7 Prozent zurück, während sich die Zahl in Rostock um 25,2 Prozent erhöhte. Im Landkreis Rostock erlangten die wenigsten Personen die deutsche Staatsbürgerschaft (120).
Hintergrund
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, das im Juni 2024 in Kraft trat, verkürzte sich die erforderliche Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung auf 5 Jahre – bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf 3 Jahre. Unter anderem erlaubt das Gesetz nun generell die Mehrstaatigkeit, wodurch beispielsweise die Einbürgerung von Personen aus Ländern mit restriktiver Entlassungspraxis erleichtert wurde. Auch für ehemalige Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter sowie DDR-Vertragsarbeiterinnen und -Vertragsarbeiter wurden die gesetzlichen Anforderungen zur Einbürgerung herabgesetzt.
Weiterführende Informationen zum Thema Einbürgerungen finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesellschaft-&-Staat/Bevoelkerung/. Folgende Statistische Berichte können kostenfrei heruntergeladen werden:
"Einbürgerungen in Mecklenburg-Vorpommern" (Kennziffer A193 2024 00), PDF- und XLSX-Format
"Ausländische Bevölkerung (Ausländerzentralregister)" (Kennziffer A143 2024 00), PDF- und XLSX-Format
Weitere Auskünfte erteilt Herr Marco Zimmermann, Telefon 0385 588-56422.