Landtagswahl 2026

Sie haben zwei Stimmen: Zweitstimme wählt Partei - Erststimme wählt Person

Nr.17/2026  | 14.09.2026  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung M-V

Bei der Wahl zum 9. Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 können die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme, vergeben.

Die Erststimme steht auf dem Stimmzettel auf der linken Seite. Mit ihr wird die Direktkandidatin oder der Direktkandidat des jeweiligen Wahlkreises mit einfacher Mehrheit gewählt; bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Kreiswahlleitung zu ziehende Los. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden also unmittelbar, wer sie im Parlament vertritt.

Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben werden kann, wird eine Partei und damit die Kandidierenden auf deren Landesliste gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Parlament.

Beide Stimmen können völlig unabhängig voneinander abgegeben werden. Ebenso zulässig ist die Abgabe von nur einer Stimme.

Die Zahl der Sitze der einzelnen Parteien im Parlament wird nach der Anzahl der von ihnen erworbenen gültigen Zweitstimmen berechnet. Parteien mit weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen im Wahlgebiet (Fünf-Prozent-Klausel) werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.

Einen sicheren Platz im Parlament hat, wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis auf sich vereint und diesen somit direkt gewinnt. Es gibt 36 solcher Direktmandate. Alle weiteren Plätze im Parlament werden von Listenkandidatinnen und -kandidaten besetzt. Die Direktmandate werden auf die für die Landesliste jeder Partei ermittelten Sitze gemäß Zweitstimmenergebnis angerechnet. Sollte eine Partei mehr Sitze durch die Erststimme bekommen haben, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen, bleiben diese erhalten (Überhangmandate). Um die Verteilung der Sitze im Parlament nach dem Zweitstimmenergebnis aufrecht zu erhalten, werden weitere Mandate an die anderen Parteien erteilt (Ausgleichsmandate), bis das Verhältnis wiederhergestellt ist. So kann sich die Zahl der Mandatstragenden über die gesetzlich vorgeschriebenen 71 erhöhen.

Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.

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