Landtagswahl 2026
Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen der Gemeindebehörden
Die Gemeindebehörden veröffentlichen spätestens am 14. September 2026 ihre Wahlbekanntmachungen zur Landtagswahl 2026. Sie werden in ortsüblicher Weise bekannt gemacht.
Am Wahltag werden die Wahlbekanntmachungen am und im Wahllokal gut sichtbar ausgehängt.
Die Wahlbekanntmachungen enthalten wichtige Informationen für die Wählerinnen und Wähler, wie z.B.:
- Beginn und Ende der Wahlhandlung,
- Angaben über Anzahl und Erreichbarkeit der Wahllokale (einschließlich Hinweis über die Barrierefreiheit) sowie Ort und Zeitpunkt des Zusammentritts der Briefwahlvorstände,
- Hinweise für Urnenwähler, dass sie nur in dem in ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, ihre Stimme abgeben können,
- dass Wahlberechtigte, die im Besitz eines Wahlscheines sind, auch in jedem anderen Wahllokal des betreffenden Wahlkreises oder mittels Briefwahl wählen können,
- Angaben über den Aufbau der amtlichen Stimmzettel mit den Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten,
- Hinweise zur Abgabe der Erststimme für den Bewerber eines Kreiswahlvorschlages und der Zweitstimme für die Landesliste einer Partei sowie
- dass die Wahlhandlung und die anschließende Ermittlung des Wahlergebnisses in den Urnen- und Briefwahlbezirken öffentlich sind.
Schließlich verweist die Wahlbekanntmachung auf die Strafbarkeit des Wählens durch Unbefugte oder der Verfälschung von Wahlergebnissen.
Neben der Wahlbekanntmachung werden auch die Stimmzettel als Muster ausgehängt.
Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.




