Landtagswahl 2026
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Wahlberechtigte können zur Landtagswahl am 20. September 2026 ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Das Wählerverzeichnis wird von den Gemeindebehörden angelegt. Darin sind von Amts wegen alle wahlberechtigten Personen eingetragen, die am Stichtag 14. August 2026 bei der Meldebehörde für eine alleinige Wohnung oder bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung im Wahlbezirk gemeldet sind. Wahlberechtigt zur Landtagswahl 2026 sind alle Deutschen, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Melderegister ihre Wohnung haben oder, wenn sie keine Wohnung haben, sich gewöhnlich im Land aufhalten.
Wahlberechtigte Personen werden auf Antrag in ein Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn sie sich bis zum 28. August 2026 bei der zuständigen Meldebehörde für eine Wohnung anmelden. Wer im gesamten Bundesgebiet keine Wohnung hat und auch bei keiner anderen Gemeindebehörde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt hat, wird in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn er sich im Wahlbezirk, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich aufhält und dies durch eine Versicherung an Eides statt gegenüber der Gemeindebehörde nachweist.
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält von der Gemeindebehörde spätestens am 29. August 2026 eine schriftliche Wahlbenachrichtigung, die auch einen Antrag für die Teilnahme an der Briefwahl enthält.
Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 31. August bis zum 4. September 2026 in den Gemeindebehörden eingesehen werden. Die Gemeindebehörde macht spätestens am 27. August 2026 öffentlich bekannt, wo und unter welchen Voraussetzungen das Wählerverzeichnis eingesehen werden kann. Die Einsichtnahme beschränkt sich dabei in der Regel auf die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zur eigenen Person. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis spätestens 4. September 2026 bei der Gemeindebehörde einen Antrag auf Änderung stellen.
Die Wählerverzeichnisse werden spätestens am Tag vor der Wahl (19. September 2026) durch die zuständigen Gemeindebehörden abgeschlossen. Sie stehen am Wahltag den Wahlvorständen zur Verfügung und dienen in den Wahllokalen dem Nachweis der Wahlberechtigung sowie der ausgegebenen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen.
Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.




