Landtagswahl 2026

Wählen mit Stimmzettelschablone

Nr.11/2026  | 24.08.2026  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung M-V

Blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten werden in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl 2026 Stimmzettelschablonen zur Verfügung gestellt.
In Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehinderten-Verein Mecklenburg-Vorpommern e. V. (BSVMV e. V.) teilt Landeswahlleiter Dr. Christian Boden mit, dass die Stimmzettelschablone blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten ermöglicht, ihre Stimme ohne Unterstützung durch eine Vertrauensperson abzugeben.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied zu sein – bei der Landesgeschäftsstelle des BSVMV e. V. anfordern: 

Blinden- und Sehbehinderten-Verein Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Henrik-Ibsen-Str. 20
18106 Rostock
Telefon: 0381 - 778980
E-Mail: info@bsvmv.org

 

Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel als Audio-CD ausgegeben. Die Stimmzettelschablone hat die Funktion einer Tasche, in die der Stimmzettel für die Stimmabgabe eingelegt wird. Als Orientierungshilfe sind die Stimmzettel beim Einlegen in die Schablone an der rechten oberen Ecke abgeschnitten oder gelocht. In Übereinstimmung mit den zugelassenen Wahlvorschlägen enthält die Stimmzettelschablone in einer senkrechten Reihe angeordnet Löcher, die deckungsgleich mit den für die Stimmabgabe vorgesehenen Kreisen auf dem Stimmzettel sind.
Durch Abtasten und Zählen der Aussparungen, die mit geprägten und Punktschriftzahlen versehen sind, kann der gesuchte Wahlvorschlag gefunden und so die Stimme für den jeweiligen Wahlvorschlag abgegeben werden. 

Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können damit am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
Blinden oder sehbehinderten Wahlberechtigten bleibt es jedoch auch weiterhin freigestellt, sich von einer Person ihres Vertrauens bei der Stimmabgabe unterstützen zu lassen. Dies kann auf Wunsch der wahlberechtigten Person auch ein Mitglied des Wahlvorstandes im jeweiligen Wahllokal sein. 

Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/

Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.

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