Landtagswahl 2026
Briefwahlunterlagen beantragen
Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag – 20. September 2026 – ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchten, können ihr Wahlrecht vor dem oder am Wahltag auch durch Briefwahl ausüben.
Wer seine Stimmen per Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeindewahlbehörde schriftlich oder mündlich (aber nicht telefonisch) einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
Ein Vordruck für den Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die spätestens bis zum 29. August 2026 versendet wird. Mit ihm können die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Der Antrag ist an die zuständige Gemeindewahlbehörde, die aus der Absenderangabe der Wahlbenachrichtigung ersichtlich ist, zurückzusenden. Wo es angeboten wird, kann der Wahlscheinantrag auch elektronisch (E-Mail, App, QR-Code) oder per Telefax gestellt werden. Bei dieser Antragstellung sind jedoch die Angaben zur Person (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) zwingend erforderlich.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten entsprechend ihrem Wunsch zugesandt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindewahlbehörde abzuholen oder die Briefwahl dort an Ort und Stelle auszuüben.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl (18. September 2026, 12.00 Uhr) bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde beantragt werden. In Ausnahmefällen, insbesondere wegen plötzlicher Erkrankung, ist die Antragstellung auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich.
Die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl 2026 enthalten:
- einen Stimmzettel für den Landtagswahlkreis aus weißem oder weißlichem Papier,
- einen weißen Stimmzettelumschlag und
- einen roten Wahlbriefumschlag, der mit der Anschrift, an die er zurückzusenden ist, versehen ist.
Durch die Deutsche Post AG werden die Wahlbriefe innerhalb Deutschlands entgeltfrei befördert, wenn sie in den amtlichen Wahlbriefumschlägen bei der Post eingeliefert werden.
Landeswahlleiter Dr. Christian Boden rät allen wahlberechtigten Personen, die ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben wollen, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu beantragen und nach Stimmabgabe ihren Wahlbrief umgehend, spätestens am Mittwoch vor der Wahl (16. September 2026), auf dem Postweg zu versenden oder bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abzugeben, damit er bei der Stimmauswertung berücksichtigt werden kann.
Die Wahlbriefe mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Eine Sonderzustellung am Wahlsonntag wird es nicht geben.
Allein die Briefwählerinnen und Briefwähler tragen das Risiko, dass der Wahlbrief die Gemeindewahlbehörde rechtzeitig erreicht. Erreichen Wahlbriefe die zuständigen Gemeindewahlbehörden nicht rechtzeitig, gehen die Stimmen deshalb verloren.
Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.




