Landtagswahl 2026
23 Parteien zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt
Der Landeswahlausschuss unter Vorsitz des Landeswahlleiters Dr. Christian Boden hat am 18. Juni 2026 verbindlich alle Parteien und Vereinigungen festgestellt, die berechtigt sind, Wahlvorschläge zur Wahl des 9. Landtages von Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 einzureichen.
Folgende Parteien waren am Tag der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern oder im Deutschen Bundestag mit mindestens einer oder einem gewählten Abgeordneten für Mecklenburg-Vorpommern vertreten und dürfen daher ohne Beteiligungsanzeige Wahlvorschläge einreichen:
| Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD |
| Alternative für Deutschland | AfD |
| Christliche Demokratische Union Deutschlands | CDU |
| Die Linke | Die Linke |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | GRÜNE |
| Freie Demokratische Partei | FDP |
Nachstehende Vereinigungen, die dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Landtagswahl bis zum 4. Juni 2026 angezeigt haben, sind für die Landtagswahl als Partei anerkannt worden:
| Freie Bürgerliche Union | FBU |
| Kommunistische Partei Deutschlands | KPD |
| Partei des Fortschritts | |
| WIR LEBEN DEMOKRATIE | WLD |
| PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZ | Tierschutzpartei |
| FREIE WÄHLER | FREIE WÄHLER |
| Piratenpartei Deutschland | PIRATEN |
| Handwerker Partei Deutschland | |
| Losdemokratie – Für eine starke Bürgerschaft | |
| Partei der Humanisten | PdH |
| Volt Deutschland | Volt |
| Team Freiheit | Team Freiheit |
| Bündnis C – Christen für Deutschland | Bündnis C |
| Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit | BSW |
| Lobbyisten für Kinder | LfK |
| Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative | Die PARTEI |
| Ökologisch-Demokratische Partei | ÖDP |
Um für die Landtagswahl als Partei anerkannt zu werden, muss die Beteiligungsanzeige einer politischen Vereinigung die formalen Voraussetzungen nach § 55 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern erfüllen. Außerdem muss gemäß § 2 Absatz 1 Parteiengesetz die Ernsthaftigkeit des Zieles der politischen Willensbildung des Volkes erkennbar sein.
Der Landeswahlausschuss hat folgende Vereinigungen nicht als Partei zur Landtagswahl anerkannt, da beide Kriterien nicht erfüllt wurden:
| AfD | Schwachsinn |
| Superlative für Deutschland | Super |
| Alternative Scheiße für Deutschland | Scheiße |
| Bananen für Deutschland | Banane |
| NSAfD | NSAfD |
| NSAfDP | NSAfDP |
Die anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge zur Landtagswahl 2026 Unterstützungsunterschriften sammeln. Sowohl für einen Kreiswahlvorschlag als auch für den Vorschlag einer Landesliste sind die Unterschriften von mindestens 100 wahlberechtigten Personen des jeweiligen Gebietes, für das der Wahlvorschlag eingereicht wird, erforderlich. Alle Wahlvorschläge sind bis zum 7. Juli 2026, 16.00 Uhr, einzureichen. Die Landeslisten müssen beim Landeswahlleiter, die Kreiswahlvorschläge bei den jeweiligen Kreiswahlleitungen eingereicht werden.
Die Entscheidung über die Zulassung der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge durch die Wahlausschüsse erfolgt jeweils in öffentlicher Sitzung spätestens am 30. Juli 2026. Über etwaige Beschwerden gegen die Kreiswahlvorschläge entscheidet der Landeswahlausschuss spätestens am 13. August 2026 in öffentlicher Sitzung. Erst dann stehen endgültig alle Parteien und Kandidaten fest, die in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl antreten.
Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.




