Landtagswahl 2026

23 Parteien zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt

Nr.05/2026  | 18.06.2026  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung M-V

Der Landeswahlausschuss unter Vorsitz des Landeswahlleiters Dr. Christian Boden hat am 18. Juni 2026 verbindlich alle Parteien und Vereinigungen festgestellt, die berechtigt sind, Wahlvorschläge zur Wahl des 9. Landtages von Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 einzureichen. 

Folgende Parteien waren am Tag der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern oder im Deutschen Bundestag mit mindestens einer oder einem gewählten Abgeordneten für Mecklenburg-Vorpommern vertreten und dürfen daher ohne Beteiligungsanzeige Wahlvorschläge einreichen: 

 

Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD
Alternative für Deutschland AfD
Christliche Demokratische Union Deutschlands CDU
Die Linke Die Linke
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE
Freie Demokratische Partei FDP

 

Nachstehende Vereinigungen, die dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Landtagswahl bis zum 4. Juni 2026 angezeigt haben, sind für die Landtagswahl als Partei anerkannt worden: 

 

Freie Bürgerliche Union FBU
Kommunistische Partei Deutschlands KPD
Partei des Fortschritts PdF
WIR LEBEN DEMOKRATIE WLD
PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZ Tierschutzpartei
FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER
Piratenpartei Deutschland PIRATEN
Handwerker Partei Deutschland  
Losdemokratie – Für eine starke Bürgerschaft  
Partei der Humanisten PdH
Volt Deutschland Volt
Team Freiheit Team Freiheit
Bündnis C – Christen für Deutschland Bündnis C
Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit BSW
Lobbyisten für Kinder LfK
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Die PARTEI
Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP

 

Um für die Landtagswahl als Partei anerkannt zu werden, muss die Beteiligungsanzeige einer politischen Vereinigung die formalen Voraussetzungen nach § 55 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern erfüllen. Außerdem muss gemäß § 2 Absatz 1 Parteiengesetz die Ernsthaftigkeit des Zieles der politischen Willensbildung des Volkes erkennbar sein. 

Der Landeswahlausschuss hat folgende Vereinigungen nicht als Partei zur Landtagswahl anerkannt, da beide Kriterien nicht erfüllt wurden: 

 

AfD Schwachsinn
Superlative für Deutschland Super
Alternative Scheiße für Deutschland                                       Scheiße
Bananen für Deutschland Banane
NSAfD NSAfD
NSAfDP NSAfDP

 

Die anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge zur Landtagswahl 2026 Unterstützungs­unterschriften sammeln. Sowohl für einen Kreiswahlvorschlag als auch für den Vorschlag einer Landesliste sind die Unterschriften von mindestens 100 wahlberechtigten Personen des jeweiligen Gebietes, für das der Wahlvorschlag eingereicht wird, erforderlich. Alle Wahlvorschläge sind bis zum 7. Juli 2026, 16.00 Uhr, einzureichen. Die Landeslisten müssen beim Landeswahlleiter, die Kreiswahlvorschläge bei den jeweiligen Kreiswahlleitungen eingereicht werden. 

Die Entscheidung über die Zulassung der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge durch die Wahlausschüsse erfolgt jeweils in öffentlicher Sitzung spätestens am 30. Juli 2026. Über etwaige Beschwerden gegen die Kreiswahlvorschläge entscheidet der Landeswahlausschuss spätestens am 13. August 2026 in öffentlicher Sitzung. Erst dann stehen endgültig alle Parteien und Kandidaten fest, die in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl antreten. 
 

Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.

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