Landtagswahl 2026
Beteiligungsanzeige rechtzeitig einreichen
Parteien, die nicht im 8. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern oder im 21. Deutschen Bundestag mit einer oder einem für sie in Mecklenburg-Vorpommern gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nach § 55 Absatz 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz Wahlvorschläge nur einreichen, wenn sie der Landeswahlleitung ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich bis zum 108. Tag vor der Wahl bis 18.00 Uhr angezeigt haben. Zudem muss ihre Parteieneigenschaft vom Landeswahlausschuss festgestellt worden sein.
Die einzureichenden Unterlagen der Beteiligungsanzeige müssen somit spätestens am
4. Juni 2026, 18.00 Uhr
in der Geschäftsstelle des Landeswahlleiters, Lübecker Straße 287, 19059 Schwerin schriftlich vorliegen. Die Unterlagen können persönlich oder per Post eingereicht werden.
Der Landeswahlausschuss entscheidet am 18. Juni 2026 in öffentlicher Sitzung, welche Parteien zur Landtagswahl 2026 zugelassen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseien der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.




