Unternehmensregister Mecklenburg-Vorpommern 2024

3.074 Restaurants, Cafés u. Ä. im Land

Nr.27/2026  | 30.04.2026  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Nach den Ergebnissen des statistischen Unternehmensregisters gab es in Mecklenburg-Vorpommern 2024 mit Registerstand 30. September 2024 insgesamt 67.497 aktive Niederlassungen, die Beschäftigte hatten bzw. einen steuerbaren Umsatz verbuchten. In diesen Niederlassungen waren 608.780 abhängig Beschäftigte tätig. Wie das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern weiter mitteilt, wurden 3.074 Restaurants, Imbissbuden, Cafés u. Ä. im Unternehmensregister geführt.

Auf Ebene der Wirtschaftsklassen (WZ-4-Steller) waren Restaurants u. Ä. die Klasse mit den meisten Niederlassungen. Dort arbeiteten 18.101 abhängig Beschäftigte. Die zweitgrößte Anzahl von Niederlassungen in einer Wirtschaftsklasse wurde im „Gesundheitsweisen anderweitig nicht genannt“ mit 1.971 Niederlassungen gezählt. Darunter sind Praxen von Psychologen, Psychotherapeuten, Hebammen, Heilpraktiker, Massagepraxen u. Ä. zu verstehen. In diesen Praxen arbeiteten 12.566 abhängig Beschäftigte. An dritter Stelle folgten die Friseur- und Kosmetiksalons mit 1.728 Niederlassungen und 3.820 Beschäftigten. Es gab in Mecklenburg-Vorpommern 1.688 Ingenieurbüros mit 5.669 abhängig Beschäftigten. Außerdem gab es 1.271 Hausmeisterdienste (4.926 abhängig Beschäftigte), 1.202 Niederlassungen in der Wirtschaftsklasse Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen und 1.083 Facharztpraxen (6.356 abhängig Beschäftigte) im Land.

Des Weiteren zählte das statistische Unternehmensregister 303 Tankstellen im Land in denen 2.570 abhängig Beschäftigte tätig waren sowie 755 Arztpraxen für Allgemeinmedizin mit 3.540 abhängig Beschäftigten.

Hinweis:

Auswertungsrelevant sind Einheiten im statistischen Unternehmensregister, wenn dort mind. eine Person abhängig beschäftigt ist oder ein Umsatz von mehr als 22.000 EUR (Berichtsjahr 2024) erzielt wurde.

Im statistischen Unternehmensregister werden „Unternehmen“ des allgemeinen Sprachgebrauchs als „rechtliche Einheiten“ und „Betriebe“ als „Niederlassungen“ geführt.

Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Unternehmensdefinition. Die EU-Einheitenverordnung (EU-Verordnung 696/93) definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren rechtlichen Einheiten bestehen.

Im Statistischen Unternehmensregister sind nur Einheiten, die ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt (gem. Bruttowertschöpfung) in den Wirtschaftsabschnitten B–N und P–S haben.

Weiterführende Informationen zum Thema Unternehmen & Handwerk finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesamtwirtschaft-&-Umwelt/Unternehmen-&-Handwerk/#Statistische-Berichte. Der Statistische Bericht  „Rechtliche Einheiten und Niederlassungen in Mecklenburg-Vorpommern Unternehmensregister, Stand: 30.09.2025“ (Kennziffer: D213 2025 00) kann kostenfrei im PDF- und XLSX-Format heruntergeladen werden.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Martin Axnick, Telefon 0385 588-56420.

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