Eingliederungshilfe 2024

16,0 Prozent mehr Ausgaben für gleichberechtigte Teilhabe als 2023

Nr.109/2025  | 03.12.2025  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Im Jahr 2024 erhielten in Mecklenburg-Vorpommern-Vorpommern 24.975 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), davon waren 15.130 Männer und 9.845 Frauen. Gegenüber dem Vorjahr haben 0,6 Prozent weniger Menschen Eingliederungshilfen im Land erhalten. Leistungen der Eingliederungshilfe sollen den Berechtigten eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

Wie das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, ist das Durchschnittsalter der Leistungsbeziehenden weiter von 35,4 Jahre in 2023 auf 36,0 Jahre in 2024 gestiegen. Die meisten Empfängerinnen und Empfänger der Eingliederungshilfe im Jahr 2024 gehörten der Altersgruppe der 40- bis 64-Jährigen (9.525 Personen) an, 6.790 waren 18 bis 39 Jahre alt, 6.615 unter 18 Jahre und 2.045 über 65 Jahre. Lediglich 2,9 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger stammen nicht aus Deutschland. Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland leben, können Eingliederungshilfe erhalten, wenn sie keine Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

19.655 Personen und damit 78,7 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger erhielten im Berichtsjahr Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben. Diese Leistungen können zum Beispiel eingesetzt werden, um das Wohnen, Einkaufs- oder Behördengänge, Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten oder die Kommunikation zu erleichtern. Assistenzleistungen, die zum Beispiel die Haushaltsführung oder die Verständigung mit der Umwelt erleichtern sollen, nehmen gut die Hälfte aller Empfängerinnen und Empfänger in Anspruch. Fast jede dritte Empfängerin bzw. jeder dritte Empfänger im Land erhielt im Jahr 2024 Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsbereich, zu denen auch anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderung zählen.

Die reinen Ausgaben (netto) für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX beliefen sich im Laufe des Jahres 2024 insgesamt auf rund 559,9 Millionen EUR. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 16,0 Prozent. Im Jahr 2023 entfielen auf die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX netto insgesamt 482,5 Millionen EUR.

Die bis Ende 2019 im 6. Kapitel SGB XII geregelten Leistungen der Eingliederungshilfe wurden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) überführt. Angaben zu Sozialhilfeleistungen wie Hilfen zur Gesundheit, zur Pflege, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen sind in der Statistik zu den Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII enthalten.

Weiterführende Informationen zum Thema Sozialhilfe finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesellschaft-&-Staat/Oeffentliche-Sozialleistungen/. Der Statistische Bericht Sozial- und Eingliederungshilfe 2024 (Kennziffer K113 2024 00) kann kostenfrei im PDF- und XLSX-Format heruntergeladen werden.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Darlin Victoria Böhme, Telefon 0385 588-56431.

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