Tag der Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern
Geringe Streikneigung im Nordosten
Der Lohnangleichungsprozess an das Bundesniveau schreitet in Mecklenburg-Vorpommern voran, sodass die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zuletzt 83,9 Prozent vom Bundesdurchschnitt erreichten. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 betrug dieser Anteil 76,5 Prozent. Ob die steigenden Einkommen mit der Häufigkeit von Streiks in Mecklenburg-Vorpommern zusammenhängen kann hier nicht beurteilt werden. Auf jeden Fall ist die Anzahl von Streiks in Mecklenburg-Vorpommern geringer als im Bundesdurchschnitt. Wie das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, streiken die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bundesdurchschnitt dreimal häufiger als die Arbeitnehmerschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Dies geht aus der Streikstatistik der Bundesagentur für Arbeit hervor.
In den Jahren 2008 bis 2023 haben zusammengenommen etwa 12.600 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern gestreikt. In Deutschland streikten im selben Zeitraum 2,76 Millionen Werktätige, wobei die Streikbeteiligung von Jahr zu Jahr stark schwankt. Das Verhältnis von Streikenden und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ergibt die Streikbeteiligung, welche in Mecklenburg-Vorpommern im Mittel bei 0,16 Prozent lag. Im Bundesdurchschnitt betrug die Streikbeteiligung 0,53 Prozent und war 3,4 Mal höher als im Nordosten. In den Jahren 2009 bis 2011 wurde in Mecklenburg-Vorpommern gar nicht gestreikt. Die höchste Streikbeteiligung in Nordosten gab es im Jahr 2020 mit 0,72 Prozent. In Deutschland wurde im Jahr 2018 mit 2,08 Prozent die höchste Streikbeteiligung gemessen.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern streikten nicht nur seltener, sondern auch kürzer. Wenn das Streikjahr 2015 mit dem mehrwöchigen Poststreik aus der Analyse ausgeklammert wird, haben 0,8 Prozent der Streikenden im Land sieben Tage oder länger gestreikt. In Deutschland betrug dieser Anteil 1,2 Prozent und war damit 52 Prozent höher. Insgesamt sind die Streiks in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland von kurzer Dauer geprägt.
Im Zeitraum von 2008 bis 2023 gingen im Land streikbedingt ca. 33.000 Arbeitstage verloren. Davon entfielen 14.121 Tage auf das Jahr 2015 in dem es einen mehrwöchigen Streik bei der Deutschen Post gab. Im Jahr 2020 streikten 4.112 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für insgesamt 5.068 Tage. Die meisten Streikenden waren in der Wirtschaftsabteilung „Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen“ beschäftigt, in denen sich auch die Wirtschaftsbereiche Personenbeförderung im Schienenverkehr und der ÖPNV befinden, bei denen es Arbeitskämpfe gab. Im Jahr 2023 streikten insgesamt 4.143 Werktätige, was Arbeitsausfälle von 5.560 Tagen zur Folge hatte. Die Streikenden verteilten sich dabei auf mehrere Wirtschaftsbereiche, wie dem Gesundheitswesen (1.165 Streikende), den Post-, Kurier- und Expressdiensten (721 Streikende) und dem Einzelhandel (627 Streikende).
Hinweise:
Aus Geheimhaltungsgründen fehlen für Mecklenburg-Vorpommern Angaben zur Anzahl der Streikenden für die Jahre 2013 und 2019. Für die Streiktage können für 2019 aus Geheimhaltungsgründen keine Aussagen getroffen werden.
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit über Streiks und Aussperrungen basiert auf den nach § 320 Abs. 5 SGB III abzugebenden Meldungen. Hiernach haben Arbeitgeber, in deren Betrieben ein Arbeitskampf stattfindet, bei dessen Ausbruch und Beendigung der Agentur für Arbeit unverzüglich Anzeige zu erstatten. Die Anzeige bei Ausbruch des Arbeitskampfes muss Name und Anschrift des Betriebes, Datum des Beginns der Arbeitseinstellung und Zahl der betroffenen Arbeitnehmer enthalten. Die Anzeige bei Beendigung des Arbeitskampfes muss außer Name und Anschrift des Betriebes, Datum der Beendigung der Arbeitseinstellung, Zahl der an den einzelnen Tagen betroffenen Arbeitnehmer und Zahl der durch Arbeitseinstellung ausgefallenen Arbeitstage enthalten.
Es werden nur die Streiks und Aussperrungen als Arbeitsstreitigkeiten statistisch ausgewiesen, an denen im betroffenen Betrieb mindestens 10 Arbeitnehmer beteiligt (betroffen) waren und die mindestens einen Tag dauerten oder durch die ein Verlust von mehr als 100 Arbeitstagen entstanden ist. Alle anderen Streitigkeiten gelten als Bagatellstreitigkeiten und werden lediglich nachrichtlich aufgeführt.
Weitere Auskünfte erteilt Herr Martin Axnick, Telefon 0385 588-56420.