17,8 Prozent der Kinder in Mecklenburg-Vorpommern armutsgefährdet

Paare mit zwei Kindern am seltensten betroffen

Nr.53/2023  | 30.06.2023  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Im Jahr 2022 lag die Armutsgefährdungsquote in Mecklenburg-Vorpommern bei 14,2 Prozent. Wie das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus weiter mitteilt, lag die Armutsgefährdungsquote bei minderjährigen Kindern mit 17,8 Prozent oberhalb des Landesdurchschnitts. 

Die Armutsgefährdung ist stark von der Zusammensetzung des Haushaltes abhängig. So sind vor allem Alleinerziehende (39,7 Prozent) und kinderreiche Familien von Armut gefährdet. Paarhaushalte mit mindestens drei Kindern waren mit einer Wahrscheinlichkeit von 28,8 Prozent von relativer Einkommensarmut betroffen. Paarhaushalte mit einem Kind sind mit 8,3 Prozent seltener armutsgefährdet als der Durchschnittshaushalt im Land. Am niedrigsten lag die Armutsgefährdungsquote mit 4,6 Prozent bei Familien mit zwei Eltern und zwei Kindern und Paarhaushalte ohne Kinder (6,1 Prozent). 

Armutsgefährdete Paarhaushalte ohne Kinder müssen mit einem Nettoeinkommen von weniger als 1 609 EUR wirtschaften. Paarhaushalte mit einem Kind unter 14 Jahren gelten als relativ einkommensarm, wenn sie über weniger als 1 931 EUR im Monat verfügten. Paarhaushalte mit einem Kind über und einem Kind unter 14 Jahren gelten bis zu einem Nettoeinkommen von 2 468 EUR als armutsgefährdet. Paarhaushalte mit drei kleinen Kindern mussten über ein Nettoeinkommen von mehr als 2 575 EUR verfügen, um nicht als armutsgefährdet eingestuft zu werden. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren lag die Armutsgefährdungsschwelle bei 1 395 EUR. 

Die Armutsgefährdungsquote bezeichnet gemäß EU-Definition den Anteil derjenigen Personen, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren (Median) Einkommens (Armutsgefährdungsschwelle) der Bevölkerung auskommen müssen. Es wird dann auch von relativer Einkommensarmut gesprochen. Die Armutsgefährdungsquoten wurden hier anhand des mittleren Einkommens der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern berechnet und liegen aufgrund des geringeren Einkommensniveaus im Land etwas niedriger als die Armutsgefährdungsquoten, die auf Grundlage des mittleren Einkommens der bundesweiten Bevölkerung berechnet werden. Bei den dargestellten Ergebnissen handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus. 

Weitere Informationen zur Armutsgefährdung in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland finden Sie auf dem gemeinsamen Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. 

Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf den Seiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Auskünfte erteilt Herr Martin Axnick, Telefon 0385 588-56421.

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