Kontinuierlicher Anstieg der Einnahmen aus der Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern
Hundesteuereinnahmen der Kommunen waren 2022 um 42 Prozent höher als 2012
Nach Auswertung der vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern erhobenen vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik erreichten die Hundesteuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022 einen neuen Höchstwert von 7,2 Millionen EUR. Das waren 2,1 Prozent (+ 148 000 Euro) mehr als 2021. Das Aufkommen aus der Hundesteuer betrug 4,43 EUR je Einwohner (2012: 3,16 EUR).
Das Hundesteueraufkommen in Mecklenburg-Vorpommern weist laut Zahlen aus der Jahresrechnungsstatistik sowie der vierteljährlichen Kassenstatistik seit 2012 eine kontinuierliche jährliche Steigerung auf. Zwischen 2012 und 2022 erhöhten sich die Einnahmen aus der Hundesteuer insgesamt um 42,5 Prozent (+ 2,2 Millionen EUR).
Zwischen den Städten und Gemeinden innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns variiert das Aufkommen jedoch stark. So beträgt der Wert je Einwohner in Löcknitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald lediglich 1,56 EUR, während er sich in Buschvitz im Landkreis Vorpommern-Rügen auf 14,62 EUR beläuft.
In Mecklenburg-Vorpommern können die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Derzeit wird in allen Kommunen eine Hundesteuer erhoben. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung. Es steht somit jeder Kommune frei, in welcher Höhe die Hundesteuer erhoben wird und ob es Unterschiede bezüglich der Hunderasse und der Anzahl der Hunde gibt. Dadurch ist es nicht möglich, aus der Hundesteuer direkt die Anzahl der in Mecklenburg-Vorpommern gemeldeten Hunde abzuleiten.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Heidi Knothe, Telefon 0385 588-56432.