Zensus 2022

Heranziehungsbescheide verschickt – Was Betroffene jetzt wissen müssen

(c) StatA MV Details anzeigen
(c) StatA MV
(c) StatA MV
(c) StatA MV
Nr.78/2022  | 16.08.2022  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

In den vergangenen Monaten wurden in Mecklenburg-Vorpommern knapp 400 000 Auskünfte für die Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 erteilt. Dafür haben rund 340 000 Bürgerinnen und Bürger das Online-Meldeverfahren IDEV auf www.zensus2022.de genutzt. An diejenigen, die noch keine Auskunft erteilt haben, verschickt das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern nun Heranziehungsbescheide. 

In Mecklenburg-Vorpommern ist der Versand von Heranziehungsbescheiden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung angelaufen. Dabei erhält jede Person, die bisher noch keine Auskünfte erteilt hat, einen Brief vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern. Dieser beinhaltet die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und eine Zwangsgeldandrohung. 

Mit dem Heranziehungsbescheid sind für die Angeschriebenen noch keine Kosten verbunden und sie haben nach wie vor Zeit zu reagieren. Für die Onlineübermittlung der Daten auf www.zensus2022.de können die Zugangsdaten aus dem Bescheid genutzt werden. Auch über die Zensus-Hotline 0385 20747538 können die Bürgerinnen und Bürger ihre Auskünfte erteilen oder sie nutzen den schon im Erinnerungsschreiben beigelegten Papierfragebogen. Wenn die Meldung fristgerecht, wahrheitsgemäß und vollständig beim Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern eingeht, wird das Zwangsgeldverfahren eingestellt.

Wurden die Daten schon übermittelt, brauchen die Angeschriebenen nichts weiter zu unternehmen. In diesem Fall hat sich die Meldung und der Versand des Heranziehungsbescheides überschnitten. 

Nach § 24 Abs. 1 Zensusgesetz 2022 sind die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Verwaltungen sowie die sonstigen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten der Gebäude oder Wohnungen auskunftspflichtig. Denn beim Zensus 2022 wird jede Auskunft benötigt, damit flächendeckend aktuelle und verlässliche Daten zum Wohngebäudebestand und zur aktuellen Situation der Wohnraumversorgung vorliegen. 

Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die bereits die Fragen der Gebäude- und Wohnungszählung beantwortet haben. 

Weitere Auskünfte erteilt Herr Dr. Lewerentz, zensus2022@statistik-mv.de.

Karriere

Stellenausschreibung © LAiV

Das LAiV als Arbeitgeber

zu allen Stellenangeboten

Ausbildung

Berufsziel Geomatikerin/Geomatiker: © produktionsbüro TINUS

Berufsziel Geomatikerin/Geomatiker

zu den Ausbildungsberufen

Statistik

Grafik auf dem Deckblatt des Zahlenspiegels © LAiV

Monatlich aktualisierte Daten 

zum Zahlenspiegel