Bundestagswahl 2021
Reduzierung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften
Mit der am 9. Juni 2021 verkündeten Änderung des Bundeswahlgesetzes wurde die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf Grund der Einschränkungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen erschwerten Bedingungen auf jeweils ein Viertel reduziert.
Zur Bundestagswahl 2021 sind in Mecklenburg-Vorpommern den Landeslisten mindestens 331 und den Kreiswahlvorschlägen mindestens 50 Unterstützungsunterschriften beizufügen.
Nähere Informationen zum Thema Unterstützungsunterschriften entnehmen Sie bitte dem Internetangebot der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Bundestagswahlen/2021/