Bundestagswahl 2021

Reduzierung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften

Nr.2/2021  | 10.06.2021  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern

Mit der am 9. Juni 2021 verkündeten Änderung des Bundeswahlgesetzes wurde die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf Grund der Einschränkungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen erschwerten Bedingungen auf jeweils ein Viertel reduziert. 

Zur Bundestagswahl 2021 sind in Mecklenburg-Vorpommern den Landeslisten mindestens 331 und den Kreiswahlvorschlägen mindestens 50 Unterstützungsunterschriften beizufügen. 

Nähere Informationen zum Thema Unterstützungsunterschriften entnehmen Sie bitte dem Internetangebot der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Bundestagswahlen/2021/

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