Barrierefreies Wohnen erstmals Befragungsthema im Mikrozensus 2018

Nr.09/2018  | 15.03.2018  | StatA MV  | Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Wie das Statistische Amt mitteilt, werden im Rahmen des Mikrozensus 2018 erstmals auch Merkmale zur Barrierefreiheit bewohnter Gebäude und Wohnungen erhoben. Von der Einführung dieser Befragungsmerkmale verspricht sich der Gesetzgeber Ergebnisse, die in den Ländern eine bessere Einschätzung des baulichen Anpassungsbedarfes ermöglichen. Zur Ermöglichung von Vergleichen erfolgt die Erhebung zur Barrierefreiheit nach dem Mikrozensusgesetz zukünftig im Abstand von vier Jahren. 

Vor allem mit zunehmendem Alter gewinnt die Sicherung von Barrierefreiheit in der eigenen Wohnung an Bedeutung. Barrierefreier Wohnraum schützt vor Unfällen und trägt so zum Erhalt der Selbstständigkeit im privaten Wohnumfeld bei. 

In Mecklenburg-Vorpommern lag der Anteil der Personen im Alter von 65 und mehr Jahren an der Bevölkerung in Privathaushalten im Jahresdurchschnitt 2016 bei 23,1 Prozent (372 100 Ältere in Privatwohnungen). 20 Jahre zuvor (1996) machte diese Altersgruppe lediglich 13,4 Prozent der in Privathaushalten lebenden Landesbevölkerung aus.

Entsprechend wichtig sind für Mecklenburg-Vorpommern belastbare und auch mit anderen Ländern vergleichbare Daten zur Barrierefreiheit in Wohnungen und Gebäuden. Mit dem Mikrozensus 2018 werden den in Mecklenburg-Vorpommern 8 500 auskunftspflichtigen Privathaushalten daher erstmals auch Fragen zu Gebäude- und Wohnungsmerkmalen gestellt, die zur Einschätzung der Barrierefreiheit von Bedeutung sind. So wird beispielsweise gefragt, ob 

  • Haus- und Wohnungstüren eine für Gehhilfe, Rollstuhl oder Kinderwagen ausreichende Durchgangsbreite haben,
  • die Flure zum Manövrieren/Wenden ausreichend Platz bieten,
  • alle Wohnräume stufenlos erreichbar sind,
  • es ausreichend Bewegungsraum im Bad bzw. Sanitärbereich gibt oder ob
  • der Duscheinstieg ebenerdig ist. 

Haushalte, die sich in der Stichprobe des Mikrozensus befinden, sind 2018 auch zu diesen Merkmalen auskunftspflichtig. 

Die Ergebnisse der Mikrozensus-Stichprobe werden an der Bevölkerung hochgerechnet und durch das Statistische Amt veröffentlicht. Sie stehen damit nicht nur Politik, Verwaltung und Wissenschaft, sondern auch allen Bürgern zur Verfügung, die an der Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Haushalte und Familien in Mecklenburg-Vorpommern interessiert sind. 

Informationen zum Mikrozensus 2018 sowie einen Musterfragebogen finden Interessierte unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Mikrozensus/

Weitere Auskünfte gibt Frau Frauke Kusenack, Telefon 0385 588-56421.

 

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