Zensus 2011

Erinnerungsschreiben zur Gebäude- und Wohnungszählung

Nr.54/2011  | 23.06.2011  | StatA MV  | Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Seit Anfang Mai erhalten die etwa 350 000 Gebäude- und Wohnungseigentümer sowie Verwalter in Mecklenburg-Vorpommern durch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern postalisch die Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung. Wie das Statistische Amt mitteilt, ist der Zensus 2011 gut angelaufen. Der Eingang zur Gebäude- und Wohnungszählung läuft auf Hochtouren. Über 300 000 Rückläufe liegen mit heutigem Datum bereits vor, das entspricht zirka 80 Prozent aller versandten Fragebogen.

Die Möglichkeit zur Online-Meldung wurde von den angeschriebenen Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen. Über das sogenannte IDEV-Online-Verfahren haben bis heute zirka 100 000 Wohnungseigentümer ihre Angaben gemacht.

Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die bereits die Fragen zum Zensus 2011 beantwortet haben, und bittet um eine weitere, rege Teilnahme.

Am 10. Juni hat das Statistische Amt Erinnerungsschreiben an die Auskunftspflichtigen verschickt, von denen bisher noch keine Rückmeldung registriert werden konnte, und hat um Beantwortung der Fragebogen - postalisch oder im Internet - bis zum 30.6.2011 gebeten. Sollte bereits eine Rückmeldung erfolgt sein, wurden die Betroffenen darum gebeten, das Erinnerungsschreiben als gegenstandslos zu betrachten. Basis für die Erinnerung waren die Rückläufe bis Ende Mai.

Einige Bürgerinnen und Bürger haben Erinnerungen erhalten, obwohl sie bereits geantwortet hatten. Dies liegt insbesondere daran, dass beim Rückversand entweder nicht der beigefügte Rücksendeumschlag verwandt wurde oder aber mehrere Fragebogen in einem Rücksendeumschlag enthalten waren. Bei der Eingangsregistrierung der Rückläufe anhand der auf dem Umschlag angebrachten individuellen Codenummer konnten diese Rückmeldungen dann nicht vollständig erfasst werden. Die abschließende Bestandsanalyse nach Sichtung jedes eingegangenen Erhebungsbogens konnte das Statistische Amt vor Versendung der Erinnerungsschreiben nicht abwarten, da ein späterer Versand in die Urlaubszeit gefallen wäre. Zudem wäre nach mehr als vier Wochen nach dem Stichtag (9. Mai 2011) zu befürchten gewesen, dass die Fragebogen bei den Betroffenen nicht mehr auffindbar sind und dann zu Lasten des Landeshaushalts erneut hätten versandt werden müssen. Das Statistische Amt bedauert, dass bei Bürgerinnen und Bürgern Irritationen entstanden sind.

Der in der Presse erhobene Vorwurf, das Statistische Amt habe Fehler begangen, für die der Steuerzahler einstehen müsse, sind vor diesem Hintergrund indes unbegründet und zurückzuweisen.

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