Landtagswahl 2011

16 Parteien zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt

Nr.2/2011  | 26.05.2011  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern

Der Landeswahlausschuss unter Vorsitz von Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes hat am 26.5.2011 entsprechend Paragraf 55 Absatz 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes verbindlich alle Parteien und Vereinigungen festgestellt, die berechtigt sind, bis zum 23.6.2011, 18.00 Uhr, Wahlvorschläge zur Wahl des 6. Landtages von Mecklenburg-Vorpommern am 4. September 2011 einzureichen.

Folgende Parteien sind im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern oder im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens einer oder einem für sie in Mecklenburg-Vorpommern gewählten Abgeordneten vertreten und dürfen daher ohne Beteiligungsanzeige Wahlvorschläge einreichen:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD
Christlich Demokratische Union Deutschlands                               CDU
DIE LINKE DIE LINKE        
Freie Demokratische Partei FDP
Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE

Nachstehende Vereinigungen, die der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Landtagswahl bis zum 19.5.2011 angezeigt hatten, sind für die Wahl als Partei anerkannt worden:

DIE REPUBLIKANER REP
FREIE WÄHLER Mecklenburg-Vorpommern FREIE WÄHLER
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung         
  und basisdemokratische Initiative

DIE PARTEI
Partei Bibeltreuer Christen PBC
Arbeiter-Arbeiterinnen Partei Deutschland                                   APD                
AUF - Partei für Arbeit, Umwelt und Familie
  Christen für Deutschland

AUF
Piratenpartei Deutschland PIRATEN
Familien-Partei Deutschlands FAMILIE
Ökologisch-Demokratische Partei ödp
Alternatives Bündnis für soziale Gerechtigkeit Mecklenburg-
  Vorpommern
AB

Diese zehn Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag sind, ebenso wie für einen Landeslistenvorschlag, die Unterschriften von mindestens 100 Wahlberechtigten des jeweiligen Gebietes, für das der Wahlvorschlag eingereicht wird, erforderlich.

Die Entscheidung über die bis zum 23.6.2011 einzureichenden Landeslisten und Kreiswahlvorschläge durch die Wahlausschüsse erfolgt jeweils in öffentlicher Sitzung spätestens am 14.7.2011. Über etwaige Beschwerden gegen die Kreiswahlvorschläge entscheidet der Landeswahlausschuss spätestens am 28.7.2011 in öffentlicher Sitzung. Erst dann stehen endgültig alle Parteien und Kandidaten, die in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl antreten, fest.

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