Landtagswahl 2011
16 Parteien zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt
Der Landeswahlausschuss unter Vorsitz von Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes hat am 26.5.2011 entsprechend Paragraf 55 Absatz 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes verbindlich alle Parteien und Vereinigungen festgestellt, die berechtigt sind, bis zum 23.6.2011, 18.00 Uhr, Wahlvorschläge zur Wahl des 6. Landtages von Mecklenburg-Vorpommern am 4. September 2011 einzureichen.
Folgende Parteien sind im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern oder im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens einer oder einem für sie in Mecklenburg-Vorpommern gewählten Abgeordneten vertreten und dürfen daher ohne Beteiligungsanzeige Wahlvorschläge einreichen:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD |
Christlich Demokratische Union Deutschlands | CDU |
DIE LINKE | DIE LINKE |
Freie Demokratische Partei | FDP |
Nationaldemokratische Partei Deutschlands | NPD |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | GRÜNE |
Nachstehende Vereinigungen, die der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Landtagswahl bis zum 19.5.2011 angezeigt hatten, sind für die Wahl als Partei anerkannt worden:
DIE REPUBLIKANER | REP |
FREIE WÄHLER Mecklenburg-Vorpommern | FREIE WÄHLER |
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative | DIE PARTEI |
Partei Bibeltreuer Christen | PBC |
Arbeiter-Arbeiterinnen Partei Deutschland | APD |
AUF - Partei für Arbeit, Umwelt und Familie Christen für Deutschland | AUF |
Piratenpartei Deutschland | PIRATEN |
Familien-Partei Deutschlands | FAMILIE |
Ökologisch-Demokratische Partei | ödp |
Alternatives Bündnis für soziale Gerechtigkeit Mecklenburg- Vorpommern | AB |
Diese zehn Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag sind, ebenso wie für einen Landeslistenvorschlag, die Unterschriften von mindestens 100 Wahlberechtigten des jeweiligen Gebietes, für das der Wahlvorschlag eingereicht wird, erforderlich.
Die Entscheidung über die bis zum 23.6.2011 einzureichenden Landeslisten und Kreiswahlvorschläge durch die Wahlausschüsse erfolgt jeweils in öffentlicher Sitzung spätestens am 14.7.2011. Über etwaige Beschwerden gegen die Kreiswahlvorschläge entscheidet der Landeswahlausschuss spätestens am 28.7.2011 in öffentlicher Sitzung. Erst dann stehen endgültig alle Parteien und Kandidaten, die in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl antreten, fest.