Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2011

Interviewer unterstützen ganzjährig per Laptop bei der Auskunftserteilung

Nr.1/2011  | 03.01.2011  | StatA MV  | Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Der Mikrozensus ist eine nach dem Mikrozensusgesetz bundesweit angeordnete amtliche Stichprobenerhebung. In Mecklenburg-Vorpommern werden jährlich rund 8 000 Haushalte im Mikrozensus befragt. Die Befragung verteilt sich über das gesamte Kalenderjahr. Wie das Statistische Amt mitteilt, hat der Gesetzgeber für die in der Stichprobe befindlichen Haushalte eine Auskunftspflicht festgelegt. Der Mikrozensus ist  - trotz Namensähnlichkeit - nicht dasselbe wie die registergestützte Volkszählung (Zensus 2011).

Zweck des Mikrozensus ist es, deutschlandweit Daten über die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung sowie die Entwicklung des Arbeitsmarktes zu gewinnen.
In Mecklenburg-Vorpommern sind jährlich rund 8 000 Haushalte, deren Wohnungen durch ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren ausgewählt wurden, zu befragen. Haushalte, die zu den ausgewählten Wohnungen gehören, sind für den überwiegenden Teil der Fragen gemäß Paragraf 7 Mikrozensusgesetz (MZG 2005 vom 24. Juni 2004) zur Auskunft verpflichtet.
Eingehend geschulte und auf den Datenschutz verpflichtete Interviewer des Statistischen Amtes suchen die ausgewählten Haushalte auf, um sie bei der Beantwortung der Fragen zu unterstützen. Ihren Besuch kündigen die Mikrozensus-Interviewer schriftlich mit einem ersten Terminvorschlag an. Selbstverständlich können Haushalte auch abweichende Termine vereinbaren. Dazu hinterlassen die Interviewer mit der Ankündigung ihre Telefonnummer. Die Interviewer des Mikrozensus sind ehrenamtlich im Auftrag des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern tätig und können sich entsprechend ausweisen.

Im Haushalt wird ein Interview geführt, welches je nach Haushaltsgröße 15 bis 30 Minuten in Anspruch nimmt. Die Angaben werden mit einem Laptop erfasst, was durch die Programmführung eine zügige Aufnahme der Daten ermöglicht. Nutzen Sie daher die Unterstützung der Interviewer des Mikrozensus!

Die Mikrozensus-Interviewer sind ganzjährig tätig. Das Auswahlverfahren legt fest, wann und wo die Mikrozensusbefragungen 2011 in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Im Kalenderjahr wird ein ausgewählter Haushalt jedoch nur einmal zum Mikrozensus befragt. Eine einmal ausgewählte Wohnung verbleibt für vier aufeinander folgende Jahre in der Befragung.

Auf Wunsch können auskunftspflichtige Haushalte auch schriftlich Auskunft erteilen. Die Fragebogen erhalten sie von den Erhebungsbeauftragten oder dem Statistischen Amt.

Datenschutz und statistische Geheimhaltung sind selbstverständlich und gewährleistet. Alle Einzelangaben werden ausnahmslos geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.

Die Ergebnisse der Mikrozensus-Stichprobe werden an der Bevölkerung hochgerechnet und durch das Statistische Amt regelmäßig veröffentlicht. Sie stehen damit nicht nur Politik, Verwaltung und Wissenschaft, sondern auch allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, die an der Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Haushalte und Familien in Mecklenburg-Vorpommern interessiert sind.

Auch, wenn die Begriffe es scheinbar nahelegen: Der Mikrozensus ist nicht dasselbe wie der registergestützte Zensus (Volkszählung) 2011! Beides sind voneinander unabhängige und unterschiedliche Erhebungen! Deshalb ist der Mikrozensus im Zensusjahr 2011 (siehe Mikrozensus-Faltblatt) wie in den Vorjahren durchzuführen.

Weitere Informationen zum Mikrozensus und seinen gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Statistischen Amtes www.statistik-mv.de unter Neu/Aktuell.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Frauke Kusenack, Telefon 0385 588-56421.

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