Sozialhilfeleistungen 2024

Ausgaben für Sozialhilfe gestiegen – Mehr Menschen erhielten Hilfe für Pflege

Nr.108/2025  | 03.12.2025  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Im Jahr 2024 haben die Sozialhilfeträger in Mecklenburg-Vorpommern 171,8 Millionen EUR netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Kapitel 3, 5 - 9 (SGB XII) ausgegeben. Das sind 22,4 Prozent mehr als 2023.

Hilfen zur Gesundheit, Pflege, Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen (Kapitel 5 - 9 SGB XII)

14.670 Personen erhielten 2024 Leistungen nach dem 5. - 9. Kapitel SGB XII. Das sind 6,7 Prozent bzw. 920 Personen mehr als im Vorjahr. Hilfen zur Pflege mit 12.620 Empfängerinnen und Empfängern sind mit einem Anteil von 86,0 Prozent auch im Jahr 2024 weiter der größte Posten, mit einem Anstieg um 9,0 Prozent bzw. 1.045 Personen.

Die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen hat um 15,6 Prozent auf 2.775 Personen zugenommen. Ebenfalls gab es eine Zunahme der Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (einschließlich teilstationäre und Kurzzeitpflege) um 7,7 Prozent auf 10.155 Personen. Die mit Abstand meisten dieser Personen (95,9 Prozent) waren Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der stationären Pflege. Auch hier stieg die Anzahl um 7,3 Prozent auf 9.740 Personen. Der größte Anstieg entfiel mit 12,2 Prozent davon auf Personen mit Pflegegrad 3.

In der Statistik zu den Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII werden Angaben zu Hilfen zur Gesundheit, zur Pflege, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen – hierzu zählen unter anderem Alten- und Blindenhilfe oder Hilfe zur Weiterführung des Haushalts – erhoben. Eingliederungshilfen, die in Kapitel 4 des Statistischen Berichtes K113 2023 00 dargestellt werden, sind seit 2020 nicht mehr im SGB XII, sondern durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) geregelt.

Hilfen zum Lebensunterhalt (Kapitel 3 SGB XII)

6.040 Personen – davon waren 55,7 Prozent bzw. 3.365 männlich – Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. Gegenüber 2023 ist das eine Zunahme von 5,4 Prozent bzw. um 310 Personen.

Das Durchschnittsalter der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt ist auch 2024 von 49,3 auf 50,8 Jahre weiter angestiegen; 2010 lag das Durchschnittsalter noch bei 45,8 Jahren. Jede dritte Person war 2024 zwischen 50 und 64 Jahre alt. Die wenigsten Empfängerinnen und Empfänger gab es in der Altersgruppe 18 bis unter 25 Jahren (200 Personen).

Anspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII haben diejenigen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können – zum Beispiel voll erwerbsgeminderte Personen oder ihre Angehörigen. Erwerbstätige, Auszubildende, Leistungsberechtigte aus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen oder Personen mit Anspruch auf Grundsicherung im Alter bzw. Erwerbsminderung sind nicht anspruchsberechtigt.

 

Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII

Die Zunahme der Anzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfängern vor allem bei der Hilfe zur Pflege spiegeln sich entsprechend auch in den Ausgaben der Sozialhilfe wider. Bei der Hilfe für Pflege waren es 115,5 Millionen EUR an reinen Ausgaben, das sind 24,0 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei den Hilfen zum Lebensunterhalt wurden 34,5 Millionen EUR (+13,3 Prozent) ausgegeben. Die Hilfen zur Gesundheit einschließlich Erstattungen an Krankenkassen lagen bei 13,5 Millionen EUR (+51,3 Prozent) und bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen bei 8,2 Millionen EUR (+4,9 Prozent).

Weiterführende Informationen zum Thema Sozialhilfe finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesellschaft-&-Staat/Oeffentliche-Sozialleistungen/. Der Statistische Bericht Sozial- und Eingliederungshilfe 2024 (Kennziffer K113 2024 00) kann kostenfrei im PDF- und XLSX-Format heruntergeladen werden.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Darlin Victoria Böhme, Telefon 0385 588-56431.

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