Gesamtwirtschaftliche Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer schwanken zwischen 68 Prozent des Bundesdurchschnitts im Landkreis Bad Doberan und 88 Prozent in der kreisfreien Stadt Wismar

Nr.58/2010  | 22.06.2010  | StatA MV  | Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Die gesamtwirtschaftlichen Bruttolöhne und -gehälter betrugen 2008 in Mecklenburg-Vorpom­mern durchschnittlich 21 618 EUR je Arbeitnehmer, das waren 77,9 Prozent des Bundesdurchschnitts. Dabei hatten, wie die aktuellen Ergebnisse der Regionalrechnungen des Statistisches Amtes zeigen, die Arbeitnehmer des Landkreises Bad Doberan die niedrigsten, die Arbeitnehmer der kreisfreien Stadt Wismar dagegen die höchsten Pro-Kopf-Löhne.

Die Arbeitnehmer der kreisfreien Stadt Wismar hatten im Jahr 2008 mit 24 455 EUR durchschnittlich die höchsten gesamtwirtschaftlichen Bruttolöhne und -gehälter Mecklenburg-Vorpommerns. Sie erreichten 113,1 Prozent vom Durchschnittsniveau des Landes und 88,1 Prozent vom gesamtdeutschen Durchschnitt. 80 und mehr Prozent des Bundesdurchschnitts erreichten die gesamtwirtschaftlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer aber auch in den anderen kreisfreien Städten des Landes. In den Landkreisen waren die gesamtwirtschaftlichen Pro-Kopf-Bruttolöhne und -gehälter aber zum Teil deutlich niedriger.

Von den Landkreisen hatten die höchsten Pro-Kopf-Bruttolöhne und -gehälter die Arbeitnehmer in Ludwigslust mit 21 477 EUR (99,4 Prozent des Landes- und 77,4 Prozent des Bundesdurchschnitts). Die landesweit niedrigsten gesamtwirtschaftlichen Bruttolöhne und -gehälter wurden in den Landkreisen Rügen mit 19 204 EUR je Arbeitnehmer (88,8 Prozent des Landes- und  69,2 Prozent des Bundesdurchschnitts) bzw. Bad Doberan mit 18 880 EUR je Arbeitnehmer (87,3 Prozent des Landes- und 68,0 Prozent des Bundesdurchschnitts) gezahlt.

Durchschnittlich erhielt 2008 ein Arbeitnehmer in den kreisfreien Städten Bruttolöhne und -gehälter in Höhe von 23 285 EUR, in den Landkreisen waren es nur 20 399 EUR. Die Höhe der durchschnittlichen gesamtwirtschaftlichen Bruttolöhne und -gehälter ist dabei u. a. von der jeweiligen Wirtschaftsstruktur in den kreisfreien Städten und Landkreisen abhängig. So dominieren in den kreisfreien Städten in der Regel die Dienstleistungsbereiche. Der Angleichungsstand der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer an den Bundesdurchschnitt betrug hier 2008 im Land 85,3 Prozent, im Durchschnitt der kreisfreien Städte sogar 90,3 Prozent.
Das Produzierende Gewerbe, das in den Landkreisen in der Wirtschaftsstruktur ein etwas höheres Gewicht hat, verzeichnete jedoch im Landesdurchschnitt erst einen Angleichungsstand der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer von 67,1 Prozent. In diesem Bereich war der Angleichungssunterschied zwischen den kreisfreien Städten und Landkreisen aber besonders groß (14,5 Prozentpunkte). In den Städten mit Werftstandorten und in der Landeshauptstadt Schwerin wurden im Produzierenden Gewerbe sogar über 75 Prozent Angleichung an den Bundesdurchschnitt erreicht. Das war in den Landkreisen deutlich anders. Nur in Ostvorpommern lag hier die Angleichung bei 73,2 Prozent und damit über dem Landesdurchschnitt.
In den Landkreisen hat außerdem die Landwirtschaft innerhalb der Wirtschaftsstruktur eine deutlich größere Bedeutung als in den kreisfreien Städten. In diesem Bereich sind aber die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer von allen Hauptwirtschaftsbereichen am niedrigsten (MV 2008: 15 345 EUR).

Diese und weitere Angaben enthält auch der Statistische Bericht "Bruttolöhne und -gehälter sowie Arbeitnehmerentgelt der Wirtschaftsbereiche in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern 1991 bis 2008". Er wird kostenfrei im Internet unter www.statistik-mv.de zur Verfügung gestellt und kann schriftlich unter der Bestellnummer P223 2008 00 beim Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 12 01 35, 19 018 Schwerin oder per Telefax 0385 4801-4416 bzw. E-Mail statistik.vertrieb@statistik-mv.de zum Preis von 6,00 EUR zuzüglich Versandkosten bestellt werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Margit Herrmann, Telefon 0385 4801- 4120.

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