Zensus 2022

Befragungen durch Erhebungsbeauftragte in den Haushalten haben begonnen

Nr.44/2022  | 23.05.2022  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Rund 1 600 Erhebungsbeauftragte sind ehrenamtlich für die Befragungen in den Gemeinden unterwegs. Sie stehen nicht unangemeldet vor der Tür, sondern kündigen sich ein paar Tage zuvor schriftlich an. Die Erhebungsbeauftragten weisen sich mit einem Ausweis des Zensus 2022 aus. 

Rund 330 000 Personen werden in den kommenden Wochen im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung in Wohnheimen durch Erhebungsbeauftragte interviewt.

Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger: Erhebungsbeauftragte erscheinen nicht unangemeldet, sondern zu einem im Vorfeld schriftlich angekündigten Termin. Auf der Terminankündigung sind die Kontaktdaten der Interviewerin/des Interviewers, so dass bei Bedarf der Termin verschoben werden kann. Die Interviewerinnen und Interviewer rufen die Befragten nicht an, es sei denn, die Befragten haben vorher telefonisch Kontakt aufgenommen.

Auf der Terminankündigung sind ebenfalls die Kontaktdaten der zuständigen örtlichen Erhebungsstelle aufgeführt, so dass man sich dort informieren kann, ob der/die Erhebungsbeauftragte für die Erhebungsstelle im Einsatz ist.

Klingeln Erhebungsbeauftragte zum Befragungstermin, so weisen sie sich unaufgefordert mit ihrem offiziellen Erhebungsbeauftragtenausweis in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus. 

Die Haushaltebefragung zum Zensus 2022 findet grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch statt. Es ist jedoch nicht notwendig, dass beim Besuch des Erhebungsbeauftragten alle Mitglieder eines Haushalts anwesend sind. Es ist möglich, dass ein Haushaltsmitglied die Angaben für andere Haushaltsmitglieder macht. Die Interviews müssen nicht in der Wohnung durchgeführt werden. Die Befragung kann auch im Hausflur oder vor der Haustür stattfinden. 

Für die Beantwortung aller Fragen des Zensus 2022 besteht nach § 23 des Zensusgesetzes 2022 Auskunftspflicht. Das persönliche Kurzinterview dauert ca. 5 bis 10 Minuten. Die Fragen in diesem Kurzinterview zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Wohnungsstatus, werden in allen Haushalten der ausgewählten Anschriften gestellt. 

Rund die Hälfte der Haushalte ist zusätzlich für die Beantwortung des erweiterten Fragebogens ausgewählt. Hier werden u. a. Angaben zu Bildungsstand und Erwerbstätigkeit erfragt. Die Bürgerinnen und Bürger können die Fragen selbstständig online selbst beantworten. Hierfür erhalten sie vom Erhebungsbeauftragten persönlich die Zugangsdaten zur Online-Meldung überreicht. Die Anmeldung erfolgt über die Zensus-Webseite www.zensus2022.de. Die Online-Fragebogen der Haushaltebefragung stehen in 15 verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Die Fragen können aber auch direkt im Anschluss an das bereits geführte Kurzinterview gemeinsam mit dem Erhebungsbeauftragten beantwortet werden. Dazu führen die Erhebungsbeauftragten ein Tablet bzw. einen Fragebogen mit sich. Wer auf Papier nicht verzichten kann, für den ist auch die selbstständige postalische Meldung der ergänzenden Fragen mit einem Papierfragebogen möglich.

Unter https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_Uebersicht/Fragebogen.html sind die Inhalte der Fragebogen einsehbar. 

Wichtig: Fragen nach Einkommen, Religion, Bankinformationen, Ausweisdokumenten, Passwörtern, Unterschriften oder Impfstatus werden im Zensus 2022 nicht gestellt. 

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Zensus-Hotline: 0385 20747538

Karriere

Stellenausschreibung © LAiV

Das LAiV als Arbeitgeber

zu allen Stellenangeboten

Ausbildung

Berufsziel Geomatikerin/Geomatiker: © produktionsbüro TINUS

Berufsziel Geomatikerin/Geomatiker

zu den Ausbildungsberufen

Statistik

Grafik auf dem Deckblatt des Zahlenspiegels © LAiV

Monatlich aktualisierte Daten 

zum Zahlenspiegel