Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2017

Weniger als ein Prozent der Einkommensmillionäre lebt in Mecklenburg-Vorpommern

Nr.27/2021  | 21.05.2021  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Von den im Jahr 2017 in Deutschland gezählten 24 743 Einkommensmillionären hatten 192 ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die meisten von ihnen lebten im Landkreis Rostock (33).
In der kreisfreien Stadt Schwerin waren es nur neun Einkommensmillionäre, also Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit Einkünften von mindestens einer Million Euro. Damit lebten 2017 in Mecklenburg-Vorpommern weniger als ein Prozent aller Einkommensmillionäre Deutschlands.
 

Während die Mehrheit der Steuerpflichtigen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Einkünfte überwiegend aus nichtselbstständiger Arbeit erzielten, waren bei den Einkommensmillionären Einkünfte aus Gewerbebetrieben die Haupteinkunftsart. 

In Deutschland wird ein progressiver Steuersatz angewendet, der mit zunehmendem Einkommen steigt. 2017 wurden Einkommen ab 256 304 EUR (bei gemeinsam Veranlagten ab 512 608 EUR) mit 45 Prozent - dem sogenannten Reichensteuersatz - besteuert. Dieser Steuersatz fand in Mecklenburg-Vorpommern bei 1 062 Steuerpflichtigen Anwendung (Deutschland: 107 814 Steuerpflichtige). Auf sie entfielen 2,1 Prozent der gesamten Einkünfte im Land (Deutschland: 6,7 Prozent) und 8,2 Prozent der Steuersumme (Deutschland: 13,5 Prozent). 

Im Jahr 2017 erzielten 737 676 Lohn- und Einkommensteuerpflichtige Mecklenburg-Vorpommerns positive Gesamtbeträge aller Einkünfte von 24,1 Milliarden EUR, auf die 3,5 Milliarden EUR Steuern festgesetzt wurden (Deutschland: 1 693,4 Milliarden EUR Einkünfte; 303,5 Milliarden EUR Steuern). Für Mecklenburg-Vorpommern ergab das einen durchschnittlichen Gesamtbetrag der Einkünfte von 32 690 EUR pro Steuerpflichtigen. Zusammen veranlagte Personen werden dabei als ein Steuerpflichtiger gezählt. 

Für die dargestellten Ergebnisse wurde die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2017 ausgewertet. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar. 

Weitere Auskünfte gibt Frau Heidi Knothe, Telefon 0385 588-56432.

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