Landtagswahl 2021

Beteiligungsanzeige rechtzeitig abgeben

Nr.1/2021  | 17.05.2021  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern

Parteien, die nicht im 7. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern oder im 19. Deutschen Bundestag mit einer oder einem für sie in Mecklenburg-Vorpommern gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nach § 55 Absatz 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz Wahlvorschläge nur einreichen, wenn sie der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich bis zum 108. Tag vor der Wahl bis 18.00 Uhr angezeigt haben und vom Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt worden ist. 

Die einzureichenden Unterlagen der Beteiligungsanzeige müssen also spätestens am 

10. Juni 2021, 18.00 Uhr

in der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin, Lübecker Straße 287, 19059 Schwerin schriftlich vorliegen. 

Der Landeswahlausschuss entscheidet am 24. Juni 2021 in öffentlicher Sitzung, welche Parteien zur Landtagswahl 2021 zugelassen werden.

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