Bundestagswahl 2017

Wahlbriefe umgehend absenden

Nr.13/2017  | 20.09.2017  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern

Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes weist darauf hin, dass die Wahlbriefe mit der Stimmabgabe für die Bundestagswahl bei den zuständigen Stellen - deren Anschriften sind auf den Wahlumschlägen vermerkt - spätestens am Wahltag (Sonntag, den 24. September 2017) bis 18.00 Uhr eingegangen sein müssen. 

Die Landeswahlleiterin empfiehlt allen Briefwählern, die ihre Briefwahlunterlagen bis heute noch nicht ausgefüllt und ihre Wahlbriefe noch nicht abgesendet haben, ihre Wahlbriefe umgehend zur Post zu geben oder rechtzeitig bei den auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Adressen abzugeben bzw. abgeben zu lassen. 

Durch die Deutsche Post AG werden die Wahlbriefe innerhalb Deutschlands entgeltfrei befördert, wenn sie in den amtlichen roten Wahlbriefumschlägen bei der Post eingeliefert werden. 

Nur die Wahlbriefe, die spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, werden auch in die Stimmenauszählung einbezogen. Dagegen werden später eingehende Wahlbriefe nicht berücksichtigt. Der Wähler allein trägt das Risiko einer verspäteten Ankunft seines Wahlbriefes.

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