INSPIRE-Richtlinie

Richtlinie und weitere Rechtsvorschriften

Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) trat bereits am 15. Mai 2007 in Kraft und wurde durch das Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V) vom 30. Dezember 2010 (GVOBl. MV 2010, S. 713) in Landesrecht umgesetzt.

Die Richtlinie ist untersetzt mit mehreren Verordnungen, welche rechtlich für Deutschland bindend sind, sowie vielen technischen Umsetzungsanleitungen, den Technischen Richtlinien (sogenannte Technical Guidance-Dokumente, welche jedoch nur in Englisch zur Verfügung stehen). Dazu wurden in Deutschland noch mehrere Leitfäden und Handlungsempfehlungen erarbeitet.

WER ist von der INSPIRE-Richtlinie betroffen?

  • grundsätzlich alle Behörden mit raumbezogenen Informationen

WELCHE Daten sind betroffen?

  • alle digital vorhandenen Daten mit raumbezogenen Informationen, die noch in Verwendung stehen, sich auf das Hoheitsgebiet Mecklenburg-Vorpommern beziehen und einem oder mehreren der in der Anlage 1 bis 3 zum GeoVermG M-V genannten 34 Fachthemen zugeordnet werden können.
  • mehr siehe § 9 GeoVermG M-V

*Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1) in Landesrecht.

Die unverbindlichen technischen Richtlinien legen fest, wie rechtliche Verpflichtungen umgesetzt werden können.

Kontakt

Hausanschrift
Landesamt für innere Verwaltung
Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
-Koordinierungsstelle für Geoinformationswesen-
Lübecker Straße 289
19059 Schwerin
Telefon: 0385-588 56342
Telefax: 0385-509 56030

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