Bescheinigung der Wählbarkeit

Neu: per E-Mail beantragbar

Die Bescheinigung der Wählbarkeit kann auch durch die Kandidaten oder bevollmächtigte Vertreter der Wahlvorschlagsträger mit einfacher E-Mail an die für die kandidierende Person zuständige Meldebehörde beantragt werden.

In der E-Mail sind

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum des Kandidaten
  • Bezeichnung der Wahl, zu der kandidiert werden soll,
  • oder der Wahlvorschlag, aus dem die beantragte „Bescheinigung der Wählbarkeit“ stammt, beizufügen.

Die Meldebehörde stellt die Bescheinigung aufgrund dieser E-Mail aus und sendet sie an die im Melderegister verzeichnete Adresse des Kandidaten. Dies gilt auch dann, wenn die E-Mail von einem Vertreter des Wahlvorschlagsträgers abgesandt wurde. Der Kandidat gibt die erhaltene Wählbarkeitsbescheinigung an seinen Wahlvorschlagsträger weiter oder informiert diese, wenn bei ihm keine Wählbarkeitsbescheinigung eingeht. Falls eine solche Bescheinigung von der Meldebehörde nicht ausgestellt werden kann (unklare Identifizierung oder Auskunftssperre), muss anschließend noch Zeit sein, bei der Meldebehörde vorzusprechen und das Problem ggf. zu klären. Die Wahlvorschlagsträger tragen die Verantwortung dafür, dass alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig vor dem Termin, zu dem die Wahlvorschläge spätestens einzureichen sind, vorliegen.