27.08.2009
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LWL MV
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LAiV - Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern
Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen
Wahlberechtigte, die am Wahltag (27. September 2009) ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchten, haben die Möglichkeit, auf Antrag ihr Wahlrecht vor dem Wahltag durch Briefwahl auszuüben. Da-bei müssen die Wählerinnen und Wähler wie bereits bei der Europawahl nicht mehr versichern, dass sie aus wichtigem Grund am Wahltag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können...