Bundestagswahl 2013

Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen der Gemeindebehörden

Nr.11/2013  | 12.09.2013  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern

Die Landeswahlleiterin weist darauf hin, dass die Gemeindebehörden spätestens bis zum 16.9.2013 ihre Wahlbekanntmachungen zur Bundestagswahl 2013 veröffentlichen.
Die Wahlbekanntmachungen werden in ortsüblicher Weise bekannt gemacht. Am Wahltag werden die Wahlbekanntmachungen am bzw. im Eingang zu den Wahllokalen ausgehängt.

Die Wahlbekanntmachungen enthalten wichtige Informationen für den Wähler, wie u. a.

  • Beginn und Ende der Wahlhandlung,
  • Angaben über Anzahl und Erreichbarkeit der Wahllokale (einschließlich Hinweis über die Barrierefreiheit) sowie Ort und Zeitpunkt des Zusammentritts der Briefwahlvorstände,
  • Hinweise für Urnenwähler, dass sie nur in dem in ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, ihre Stimme abgeben können,
  • dass der Wahlberechtigte, der im Besitz eines Wahlscheines ist, auch in jedem anderen Wahllokal des betreffenden Wahlkreises oder mittels Briefwahl wählen kann,
  • Angaben über den Aufbau des amtlichen Stimmzettels mit den zugelassenen Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten,
  • Hinweise zur Abgabe der Erststimme für den Bewerber eines Kreiswahlvorschlages und der Zweitstimme für die Landesliste einer Partei sowie
  • dass die Wahlhandlung und die anschließende Ermittlung des Wahlergebnisses in den Urnen- und Briefwahlbezirken öffentlich sind.

Schließlich verweist die Wahlbekanntmachung auf die Strafvorschriften, die sich gegen den richten, der unbefugt wählt.
Zusätzlich werden in die Wahlbekanntmachungen von den Gemeindebehörden auch Hinweise zur Wahl mit Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Wähler und ergänzende Informationen für die Wahllokale, die in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen sind, aufgenommen.