Bundestagswahl 2013
Verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe
Wahlberechtigte können am Wahltag (Sonntag, den 22. September 2013) ihre Stimme in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr persönlich im Wahllokal abgeben.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, ihr Wahlrecht vor dem Wahltag durch Briefwahl auszuüben. Hierzu müssen sie bei ihrer Gemeindebehörde einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
Auch wenn Wahlberechtigte am Wahltag nicht in ihrem vorgesehenen Wahllokal wählen möchten, sondern in einem anderen Wahllokal ihres Wahlkreises, benötigen Sie einen Wahlschein.
Das kann z. B. für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen interessant und wichtig sein. Auf der Wahlbenachrichtigung findet sich ein Hinweis über die Barrierefreiheit des jeweiligen Wahllokals. Bei der Gemeindebehörde kann man alternative Wahllokale erfragen, falls der angebotene Wahlraum nicht barrierefrei ist.
Der Wahlschein wird den Wahlberechtigten zusammen mit den Briefwahlunterlagen (Stimmzettel für den betreffenden Bundestagswahlkreis, blauer Stimmzettelumschlag und roter Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt mit ausführlichen Hinweisen) durch die Post übersandt oder amtlich überbracht. Der Wähler hat aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde abzuholen oder dort an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben.
Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes rät allen Wahlberechtigten, die ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben wollen, rechtzeitig die Briefwahlunterlagen zu beantragen und nach erfolgter Stimmabgabe ihren Wahlbrief umgehend auf dem Postweg zu versenden bzw. bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abzugeben.
Durch die Deutsche Post AG werden die Wahlbriefe innerhalb Deutschlands entgeltfrei befördert, wenn sie in den amtlichen roten Wahlbriefumschlägen bei der Post eingeliefert werden.