Landtagswahl 2021

24 Parteien reichten ihre Landeslisten zur Landtagswahl ein

Nr.6/2021  | 14.07.2021  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern

Alle 24 Parteien, die vom Landeswahlausschuss am 24. Juni 2021 zur Einreichung von Wahlvorschlägen zugelassen worden sind, haben fristgerecht bis zum 13. Juli 2021, 16.00 Uhr Landeslisten eingereicht.

Zum einen sind das die sechs Parteien, die ohne Beteiligungsanzeige Landeslisten abgeben konnten:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

Alternative für Deutschland

AfD

Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

DIE LINKE

DIE LINKE

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE

Freie Demokratische Partei

FDP

Zum anderen haben auch alle 18 Vereinigungen, die vom Landeswahlausschuss für diese Wahl als Parteien anerkannt worden sind, ihre Vorschläge bei der Landeswahlleitung eingereicht:

Nationaldemokratische Partei Deutschlands

NPD

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

Tierschutzpartei

FREiER HORIZONT

FREiER HORIZONT

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung

und basisdemokratische Initiative

Die PARTEI

FREIE WÄHLER Mecklenburg-Vorpommern

FREIE WÄHLER

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN

Deutsche Kommunistische Partei

DKP

Bündnis C - Christen für Deutschland

Bündnis C

Aktion Partei für Tierschutz – TIERSCHUTZ hier!

TIERSCHUTZ hier!

Basisdemokratische Partei Deutschland

dieBasis

DEMOKRATIE IN BEWEGUNG

DiB

Freiparlamentarische Allianz

FPA

Liberal-Konservative Reformer

LKR

Ökologisch-Demokratische Partei

ÖDP

Partei der Humanisten

Die Humanisten

Partei für Gesundheitsforschung

Gesundheitsforschung

Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei

Team Todenhöfer

UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie

UNABHÄNGIGE

Der Landeswahlausschuss entscheidet endgültig über die Zulassung der 24 Landeslisten der Parteien sowie der einzelnen Bewerber auf jeder Landesliste am 3. August 2021, 14.00 Uhr in öffentlicher Sitzung.

Die Entscheidungen über die Kreiswahlvorschläge, die ebenfalls bis zum 13. Juli 2021, 16.00 Uhr einzureichen waren, treffen die Kreiswahlausschüsse jeweils in öffentlicher Sitzung spätestens am 5. August 2021. Über etwaige Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse entscheidet der Landeswahlausschuss am 19. August 2021. Erst dann stehen endgültig alle Kandidaten, die in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl antreten, fest.