Bundestagswahl 2009
Erneut repräsentative Wahlstatistik
Bereits zum dritten Mal in Folge wird zur Bundestagswahl eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Die repräsentative Wahlstatistik gibt im Ergebnis der Wahlen u. a. Antwort auf immer wieder gestellte Fragen, wie
- gibt es Unterschiede im Wahlverhalten zwischen Frauen und Männern,
- bevorzugen jüngere bzw. ältere Wähler bestimmte Parteien,
- aus welchen Altersgruppen kommen vorrangig die Nichtwähler und
- welches sind die Ursachen der Abgabe ungültiger Stimmen?
Bundesweit wurden als Stichprobe rund 2 600 Urnen- und 350 Briefwahlbezirke mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens aus allen Urnen- und Briefwahlbezirken ausgewählt und in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Mecklenburg-Vorpommern wird mit 85 Urnen- und 13 Briefwahlbezirken und somit etwa 85 000 Wahlberechtigten in die repräsentativen Auszählungen eingebunden sein.
Die repräsentativen Auszählungen umfassen
- die Wahlbeteiligung von Frauen und Männern differenziert nach zehn Altersgruppen,
- die Stimmabgabe der Wähler differenziert nach fünf Altersgruppen und Geschlecht für die einzelnen Parteien und
- die Ursache der Abgabe ungültiger Stimmen.
In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken erhalten die Wähler für die Stimmabgabe einen Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck, der ihrem Geschlecht und ihrer Altersgruppe entspricht.
Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist grundsätzlich ausgeschlossen, da das Abstimmungsverhalten des einzelnen Wählers durch das Zusammenfassen in Altersgruppen nicht bekannt wird. Darüber hinaus dürfen nach dem Statistikgesetz Urnenwahlbezirke mit weniger als 400 Wahlberechtigten und Briefwahlbezirke mit weniger als 400 Wählern nicht in die repräsentative Auswertung einbezogen werden.
Die eigentlichen statistischen Auszählungen bzw. Auswertungen werden nach dem Wahltag und damit zeitlich und örtlich getrennt von der Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk vorgenommen. Die örtlich getrennten Auszählungen der Wählerverzeichnisse in den Gemeindebehörden und der Stimmzettel im Statistischen Amt schaffen zusätzliche Sicherheit bei der konsequenten Wahrung des Wahlgeheimnisses.
Die Ergebnisse der repräsentativen Auszählungen werden bundesweit in einer Bundesstatistik und für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einer Landesstatistik etwa drei Monate nach dem Wahltag veröffentlicht werden.
Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Bundestagswahl 2009 finden Sie im Faltblatt des Bundeswahlleiters.




