Bundestagswahl 2009

Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen

Nr.22/2009  | 27.08.2009  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern

Wahlberechtigte, die am Wahltag (27. September 2009) ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchten, haben die Möglichkeit, auf Antrag ihr Wahlrecht vor dem Wahltag durch Briefwahl auszuüben. Dabei müssen die Wählerinnen und Wähler wie bereits bei der Europawahl nicht mehr versichern, dass sie aus wichtigem Grund am Wahltag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können.

Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Lediglich die fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen.
Ein Vordruck für den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 6.9.2009 zugestellt wird.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl (25. September, 18.00 Uhr) bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragt werden. In Ausnahmefällen, insbesondere wegen plötzlicher Erkrankung, ist die Antragstellung auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich.
Der Antrag ist an die zuständige Gemeindebehörde, die aus der Absenderangabe der Wahlbenachrichtigungskarte ersichtlich ist, zurückzusenden. Die Briefwahlunterlagen werden dem Antragsteller dann durch die Post übersandt oder amtlich überbracht.
Der Wähler hat aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde abzuholen oder dort an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben.
Der Wahlberechtigte erhält nach erfolgter Antragstellung die amtlichen Briefwahlunterlagen, und zwar

- einen Wahlschein
- einen Stimmzettel für seinen Bundestagswahlkreis,
- einen blauen Stimmzettelumschlag und
- einen roten Wahlbriefumschlag

sowie ein Merkblatt mit ausführlichen Hinweisen für die Ausübung der Briefwahl.

Landeswahlleiter Klaus Hüttebräuker rät allen Wahlberechtigten, die ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben wollen, rechtzeitig die Briefwahlunterlagen zu beantragen und nach erfolgter Stimmabgabe ihren Wahlbrief umgehend auf dem Postweg zu versenden bzw. bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abzugeben.
Der rote Wahlbrief mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen muss spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein, damit er bei der Stimmenauswertung berücksichtigt werden kann. Allein der Briefwähler trägt ansonsten das Risiko, dass sein Wahlbrief die Gemeindebehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme verloren geht.