Stimmzettel gültig

Stimmzettel mit einer oben rechts abgeschnittenen oder gelochten Ecke sind weder ungültig, noch entwertet. Nur mit diesen Kennzeichnungen können sehbehinderte und blinde Wählerinnen und Wähler ihren Stimmzettel in eigens für diesen Personenkreis angefertigte, sogenannte Stimmzettelschablonen richtig einlegen und am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen.