Presseinformationen

V. l.: Jette Studier, Dr. Christian Boden und Dr. Henry Lewerentz auf der LPK zum Zensus 2022 in Schwerin. Details anzeigen
V. l.: Jette Studier, Dr. Christian Boden und Dr. Henry Lewerentz auf der LPK zum Zensus 2022 in Schwerin.

Dr. Christian Boden (m.), Leiter des Statistischen Amtes M-V, Dr. Henry Lewerentz (r.), Leiter des Fachbereichs Zensus im Statistischen Amt M-V, und Moderatorin Jette Studier während der Landespressekonferenz zum Start des Zensus 2022 im Schweriner Schloss.

Dr. Christian Boden (m.), Leiter des Statistischen Amtes M-V, Dr. Henry Lewerentz (r.), Leiter des Fachbereichs Zensus im Statistischen Amt M-V, und Moderatorin Jette Studier während der Landespressekonferenz zum Start des Zensus 2022 im Schweriner Schloss.

Zensus 2022 - Landespressekonferenz

Dr. Christian Boden, Leiter des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, und Dr. Henry Lewerentz, Leiter des Fachbereichs Zensus im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern, informierten am 10. Mai 2022 auf der Landespressekonferenz in Schwerin über den Start des Zensus 2022. Nachfolgend stehen Ihnen die Materialien aus der Pressemappe zur Verfügung.

 

Fragebogen Zensus 2022

Zensus2022 MusterfrageboegenDetails anzeigen
Zensus2022 Musterfrageboegen

Der Zensus ist das größte Projekt der amtlichen Statistik, auf deren Basis wichtige Entscheidungen getroffen werden. Die erhobenen Daten sind unter anderem Grundlage für die Berechnung des Länder­finanz­ausgleichs und des kommunalen Finanz­ausgleichs oder für die Einteilung von Wahl­kreisen sowie die Stimm­verteilung im Bundesrat.

Die Zensus­befragungen gliedern sich in verschiedene Bereiche. Damit die dazugehörigen Unterlagen schnell zu unter­scheiden sind, wurden sie unter­schiedlich farblich gestaltet. Erstens, die Haus­halte­befragung, in der ca. 20 Prozent der Bevölkerung von M-V mittels eines Stich­proben­verfahrens aus­gewählt wurden und zu Fragen wie Alter, Geschlecht, Bildung und Erwerbs­­status befragt wurden. Hier ist der Frage­bogen grün. Die Wieder­holungs­befragung wurde, bei rund vier Prozent der bereits in der Haushaltebefragung interviewten Personen, mit dem lila­farbenen Frage­bogen durchgeführt. Zweitens, die Befragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, erfolgte mit Fragebogen, welche in hellem olivgrün gestaltet waren. Wichtig bei dieser Befragung war, dass in Gemeinschafts­unterkünften nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner einzeln befragt wurden. Die Angaben wurden laut Zensusgesetz 2022 durch die Einrichtungsleitungen übermittelt. Drittens, die in Orange gehaltenen Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung. Hier wurden die Eigen­tümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungs­berechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungs­weise Wohnungen befragt.

 

Pressemitteilungen zum Zensus 2022 in Mecklenburg-Vorpommern

Die örtlichen Erhebungsstellen in den Kommunen werden geschlossen

Die örtlichen Erhebungsstellen in den Kommunen werden geschlossen (Nr.115/2022, 15.12.2022)

Mit dem erfolg­reichen Ab­schluss der Personen­er­hebungen am 30. November 2022 endete die erste der zwei Er­hebungs­phasen des Zensus. Die Be­fragungen in der Gebäude- und Wohnungs­zählung durch das Statistische Amt Mecklen­burg-Vor­pommern werden derzeit noch fort­geführt.

Die Mit­arbeiter­innen und Mit­arbeiter in den ins­gesamt 19 kommunalen Erhebungs­stellen waren seit Herbst 2021 wichtige Partner für das Statistische Amt Mecklen­burg-Vor­pommern bei der Durch­führung der Personen­erhebungen. Dazu gehörten die Be­fragungen der Haus­halts­stich­probe, die Wieder­holungs­befragung sowie die Erhebungen in Sonder­bereichen. Die Erhebungs­stellen sicherten auf­grund ihrer Kenntnisse der regionalen Gegeben­heiten die Qualität und Voll­ständig­keit der Daten der Personen­erhebungen. Die Leitungen der Erhebungs­stellen mussten in wenigen Monaten die Erhebungen vor Ort vor­bereiten und dann die Er­hebungen selbst in den Städten und Gemeinden durch­führen und organisieren. Ein wichtiger, jedoch auch schwieriger Punkt war dabei die Werbung, Schulung und Organisation des Einsatzes von Erhebungs­beauftragten.

Die Corona-Pandemie und auch die Aus­wirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Kommunen haben die Arbeiten bei der Vor­bereitung und Durch­führung des Zensus 2022 nicht un­erheblich be­ein­flusst. Dennoch konnte der Zensus in Mecklen­burg-Vor­pommern erfolg­reich durch­geführt werden. Dafür und für ihren engagierten Ein­satz in den Er­hebungs­stellen dankten Herr Dr. Christian Boden, Leiter des Statistischen Amtes Mecklen­burg-Vor­pommern, sowie der Leiter des Fach­bereiches Zensus, Herr Dr. Henry Lewerentz, bei einer Ver­anstaltung am 8. Dezember 2022 in Schwerin allen Beteiligten.

An dieser Stelle gilt der Dank auch allen Bürgerinnen und Bürgern, die als Erhebungs­beauftragte den Zensus 2022 in Mecklen­burg-Vor­pommern mit großem Einsatz unter­stützt haben.

Bei den Haus­halte­be­fragungen in Mecklen­burg-Vor­pommern wurden rund 273 000 Bürger­innen und Bürger in Mecklen­burg-Vor­pommern befragt. Rund 76 000 Bürger­innen und Bürger nutzten einen Online-Frage­bogen zur Meldung. Die er­hobenen Daten werden in den kommenden Monaten in den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder weiter­ver­arbeitet. Die neuen Be­völkerungs­zahlen sowie weitere Zensus­ergebnisse werden deutschland­weit im November 2023 veröffentlicht.

Weitere Aus­künfte erteilt Herr Dr. Henry Lewerentz, zensus2022@statistik-mv.de.

Heranziehungsbescheide verschickt – Was Betroffene jetzt wissen müssen

Zensus 2022 - Heranziehungsbescheide verschickt – Was Betroffene jetzt wissen müssen (Nr.78/2022, 16.08.2022)

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© Statistische Ämter des Bundes und der Länder

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder

In den vergangenen Monaten wurden in Mecklenburg-Vorpommern knapp 400 000 Auskünfte für die Gebäude- und Wohnungs­zählung im Rahmen des Zensus 2022 erteilt. Dafür haben rund 340 000 Bürgerinnen und Bürger das Online-Melde­verfahren IDEV auf www.zensus2022.de genutzt. An die­jenigen, die noch keine Auskunft er­teilt haben, verschickt das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern nun Heran­ziehungs­bescheide.

In Mecklenburg-Vorpommern ist der Versand von Heran­ziehungs­bescheiden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungs­zählung angelaufen. Dabei erhält jede Person, die bisher noch keine Aus­künfte erteilt hat, einen Brief vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern. Dieser beinhaltet die Ver­pflichtung zur Auskunfts­erteilung und eine Zwangsgeld­androhung.

Mit dem Heran­ziehungs­bescheid sind für die An­geschriebenen noch keine Kosten verbunden und sie haben nach wie vor Zeit zu reagieren. Für die Online­übermittlung der Daten auf www.zensus2022.de können die Zugangs­daten aus dem Bescheid genutzt werden. Auch über die Zensus-Hotline 0385 20747538 können die Bürgerinnen und Bürger ihre Auskünfte erteilen oder sie nutzen den schon im Erinnerungs­schreiben beigelegten Papier­fragebogen. Wenn die Meldung frist­gerecht, wahrheits­gemäß und voll­ständig beim Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern eingeht, wird das Zwangsgeld­verfahren ein­gestellt.

Wurden die Daten schon über­mittelt, brauchen die Angeschriebenen nichts weiter zu unter­nehmen. In diesem Fall hat sich die Meldung und der Versand des Heranziehungs­bescheides über­schnitten. Nach § 24 Abs. 1 Zensus­gesetz 2022 sind die Eigentümer­innen und Eigentümer, die Verwaltungen sowie die sonstigen Verfügungs- und Nutzungs­berechtigten der Gebäude oder Wohnungen auskunfts­pflichtig. Denn beim Zensus 2022 wird jede Auskunft benötigt, damit flächen­deckend aktuelle und verlässliche Daten zum Wohngebäudebe­stand und zur aktuellen Situation der Wohnraum­versorgung vorliegen.

Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die bereits die Fragen der Gebäude- und Wohnungs­zählung beantwortet haben.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Dr. Lewerentz, zensus2022@statistik-mv.de.

Erhebungsbeauftragte für die Wiederholungsbefragung gesucht

Zensus 2022 - Erhebungsbeauftragte für die Wiederholungsbefragung gesucht (Nr.75/2022, 09.08.2022)

Einwurf der Terminankündigung für die Wiederholungsbefragung im Rahmen des Zensus 2022.Details anzeigen
Einwurf der Terminankündigung für die Wiederholungsbefragung im Rahmen des Zensus 2022.

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Die Haus­halts­befragungen sind zum Groß­teil ab­geschlossen. Wir bedanken uns bei allen Bürger­innen und Bürgern, die ihre Angaben in der Haus­halte­befragung bereits gemacht haben. In einigen Regionen des Landes werden jedoch nach wie vor Befragungen durch­geführt. Außerdem findet seit Anfang Juli die Wiederholungs­befragung statt. Dabei werden rund vier Prozent der bereits in der Haushalts­stichprobe befragten Einwohner­innen und Einwohner nochmals interviewt.

Seit Anfang Juli kündigen sich bei rund 12 200 Bürgerinnen und Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns, die bereits im Rahmen der Haushalts­stichprobe befragt wurden, ein zweites Mal Erhebungs­beauftragte des Zensus 2022 an. Es werden nur wenige Eck­daten wie z. B. Name, Vorname, Geburts­daten und Geschlecht erhoben. Die Erhebungs­beauftragten, die das Interview durch­führen, sind nicht dieselben wie bei der Haushalts­stichprobe.

Wie schon bei der Haushalts­befragung erhalten die Bürger­innen und Bürger an den aus­gewählten Anschriften vorab eine schriftliche Termin­ankündigung. Auch für diese Befragung besteht eine gesetzliche Auskunfts­pflicht und die Möglich­keit, entweder die Fragen direkt den Erhebungs­beauftragten zu beantworten oder die Angaben online unter www.zensus2022.de zu übermitteln. Es ist aber auch möglich, sich einen Papier-Fragebogen aus­händigen zu lassen, um ihn selbst aus­zufüllen.

Für die Durch­führung der Befragungen werden nach wie vor Erhebungs­beauftragte benötigt. Besonders in den Land­kreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald suchen die Erhebungs­stellen Bürgerinnen und Bürger, die sie bei der Durch­führung der Haushalte­befragungen sowie der Wiederholungs­befragung unter­stützen.

Falls Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, beachten Sie hierfür die Ver­öffentlichungen und Bewerbungs­möglichkeiten Ihrer örtlichen Erhebungs­stelle auf den Internet­seiten der Land­kreise und kreisfreien Städte, in Aushängen oder in den Print­medien. Oder bewerben Sie sich über das Kontakt­formular auf der Internet­seite des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter: https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zensus/Zensus-2022/Erhebungsstellen/ Für die Tätigkeit als Erhebungs­beauftragte/r beim Zensus 2022 wird eine steuerfreie Aufwands­entschädigung gezahlt.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Dr. Lewerentz, zensus2022@statistik-mv.de.

In Mecklenburg-Vorpommern startet in diesen Tagen die Wiederholungsbefragung

Zensus 2022 - In Mecklenburg-Vorpommern startet in diesen Tagen die Wiederholungsbefragung (Nr.60/2022, 05.07.2022)

Eine weitere Befragung bei den Bürgerinnen und Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns im Rahmen des Zensus startet in diesen Tagen. Dabei werden rund vier Prozent der bereits in der Haushaltsstichprobe befragten Ein-wohnerinnen und Einwohner nochmals interviewt.

In den nächsten Wochen werden bei rund 12 200 Bürgerinnen und Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns, die bereits im Rahmen der Haus­halts­stichprobe befragt wurden, ein zweites Mal Erhebungs­beauftragte des Zensus 2022 an der Wohnungs­tür klingeln und um die Beantwortung einiger weniger Fragen bitten. Entsprechend dem Gesetz zur Durch­führung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022) wurden aus der Gesamtheit der Anschriften der Haus­halts­stichprobe nach einem mathematischen Zufalls­verfahren die Adressen gezogen, an denen diese wiederholte Befragung stattfinden wird. Die Wiederholungs­befragung dient der Qualitäts­sicherung der Zensus­ergebnisse. Der Umfang der Befragung ist geringer als bei der Haus­halts­stichprobe. Es werden nur einige Eckdaten wie z. B. Name, Vorname, Geburts­daten und Geschlecht erhoben. Auch für diese Befragung besteht eine gesetzliche Auskunfts­pflicht. Die für die Durch­führung betrauten Erhebungs­beauftragten sind im Auftrag der örtlichen Zensus-Erhebungsstellen unterwegs und können sich entsprechend ausweisen. Die Bürgerinnen und Bürger an den ausgewählten Adressen erhalten vorab eine schriftliche Termin­ankündigung. Wie schon bei der Haus­halte­befragung besteht auch diesmal die Möglichkeit, entweder die Fragen direkt dem Erhebungs­beauftragten zu beantworten oder die Angaben online unter www.zensus2022.de zu über­mitteln. Es ist aber auch möglich, sich einen Papier-Fragebogen aushändigen zu lassen, um ihn selbst auszufüllen.

Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die bereits die Fragen der Haus­halts­stichprobe beantwortet haben, und bittet um ebenso viel Unterstützung bei der Wiederholungs­befragung.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Dr. Lewerentz, zensus2022@statistik-mv.de.

Informationen wegen möglicher Betrugsversuche

Zensus 2022 - Informationen wegen möglicher Betrugsversuche (Nr.56/2022, 28.06.2022)

Im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 gibt es immer wieder Bedenken über mögliche Betrugs­versuche. Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern möchte nochmals darüber informieren, wie Sie Erhebungs­beauftragte erkennen und welche Handlungs­möglichkeiten Sie haben.

Erhebungs­beauftragte, auch Interviewerinnen und Interviewer genannt, sind derzeit für die persönlichen Befragungen in Haushalten und Wohn­heimen unterwegs. Alle Erhebungs­beauftragten werden vor Beginn ihrer Befragungs­tätigkeit durch die Erhebungs­stellen geschult. Die Erhebungs­beauftragten wurden über die gesetzlichen Regelungen zur Sicherung des Datenschutzes sowie zur Einhaltung des Statistik­geheimnisses belehrt und verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch über das Beschäftigungs­verhältnis hinaus. Sie dürfen die Kenntnisse, die sie bei ihrer Tätigkeit gewinnen und ihre Tätigkeit selbst nicht für andere Zwecke als die des Zensus 2022 nutzen. Das schließt auch die Vertretung kommerzieller, religiöser oder karitativer Interessen sowie die Verbreitung politischen Gedankenguts ein.

Schriftliche Terminankündigung
Die Erhebungs­beauftragten klingeln nicht spontan und nicht unangemeldet an der Tür. Sie kündigen sich vorab mit einer Termin­ankündigungs­karte schriftlich an. Darauf finden Sie neben dem Termin auch den Namen und die Telefon­nummer der/des Erhebungs­beauftragten, sodass ggf. der Termin in Absprache mit der/dem Erhebungs­beauftragten geändert werden kann. Die Erhebungs­beauftragten rufen Sie nicht an, es sei denn, Sie haben vorher telefonisch Kontakt auf­genommen. Dasselbe gilt auch für den E-Mail­verkehr. Niemand wird per E-Mail oder Link aufgefordert den Zensus­fragebogen auszufüllen!

Erhebungsbeauftragte weisen sich aus
Am Befragungs­termin weisen sich Erhebungs­beauftragte unaufgefordert mit ihrem Zensus-Ausweis in Kombination mit ihrem amtlichen Licht­bild­ausweis aus. Der Zensus-Ausweis ist nur im Zusammen­hang mit dem amtlichen Licht­bild­ausweis gültig. Sollte die unaufgeforderte Legitimierung unter­bleiben, so sollten Sie unbedingt danach fragen, bevor Sie irgendwelche Fragen beantworten. Vorab können Sie sich bei ihrer örtlichen Erhebungs­stelle informieren, ob die Person, die sich angemeldet hat, auch wirklich für den Zensus 2022 eingesetzt ist. Die Kontakt­daten sind auf der Termin­ankündigungs­karte oder der Internet­seite des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zensus/Zensus-2022/Erhebungsstellen/ zu finden.

Zutritt zur Wohnung nur mit Einverständnis
Das Interview kann vor der Wohnungs­tür durchgeführt werden. Erhebungs­beauftragte dürfen Ihre Wohnung nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin betreten.

Das Kurzinterview
Zum angekündigten Termin führen die Erhebungs­beauftragten eine Existenz­feststellung vor Ort durch, das heißt, sie ermitteln, wie viele und welche Personen im Haushalt wohnen. Dazu müssen nicht alle Haushalts­mitglieder anwesend sein. Ein volljähriges Haushalts­mitglied, das die Angaben für alle anderen Mitglieder des Haushalts machen kann, ist allerdings notwendig. An einigen Anschriften müssen weitere Fragen beantwortet werden, z. B. zur Bildung und zur Erwerbs­tätigkeit. Dieser zweite Teil erfolgt üblicher­weise selbst­ständig online durch die Bürgerinnen und Bürger. Jedoch können diese Fragen auch auf Wunsch im persönlichen Gespräch beantwortet werden.

Wichtig: Fragen nach Einkommen, Religion, Bank­verbindungen, Ausweis­dokumenten, Impfstatus, Pass­wörtern und Urlaubs­planungen werden im Zensus 2022 nicht gestellt. Geld­forderungen, z. B. als Bußgeld, wenn man Angaben verweigert, liegen nicht im Aufgaben­bereich der Erhebungs­beauftragten. Auch Unterschriften müssen nicht geleistet werden. Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein Betrugs­versuch vorliegt, dann beenden Sie das Gespräch und melden den Vorfall bei der Polizei und Ihrer Erhebungs­stelle.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Dr. Lewerentz, zensus2022@statistik-mv.de.

Die Grafik zeigt auf der linken Seite eine Erhebungsbeauftragte und eine Bürgerin während der Haushaltebefragung. Auf der rechten Seite steht die Pressemitteilung in Stichpunkten zusammengefasst. Wie sich Erhebungsbeauftragte verhalten und was Sie als Bürger und Bürgerinnen tun können, um mögliche Betrugsversuche abzuwehren.Details anzeigen
Die Grafik zeigt auf der linken Seite eine Erhebungsbeauftragte und eine Bürgerin während der Haushaltebefragung. Auf der rechten Seite steht die Pressemitteilung in Stichpunkten zusammengefasst. Wie sich Erhebungsbeauftragte verhalten und was Sie als Bürger und Bürgerinnen tun können, um mögliche Betrugsversuche abzuwehren.

Die Beschreibung, wie Erhebungsbeauftragte sich verhalten und was Sie als Bürger und Bürgerinnen tun können, soll helfen Betrugsversuche erkennen und abwehren zu können.

Die Beschreibung, wie Erhebungsbeauftragte sich verhalten und was Sie als Bürger und Bürgerinnen tun können, soll helfen Betrugsversuche erkennen und abwehren zu können.

Erinnerungsschreiben für die Gebäude- und Wohnungszählung wurden verschickt.

Zensus 2022 - Erinnerungsschreiben für die Gebäude- und Wohnungszählung wurden verschickt (Nr.50/2022, 20.06.2022)

In der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus haben sich in Mecklenburg-Vorpommern bislang über 60 Prozent der Auskunftspflichtigen online gemeldet. Daher werden in den nächsten Tagen „nur“ 170 000 Erinnerungsschreiben versandt. Diese enthalten einen Papier-Fragebogen mit vorfrankiertem Rücksendeumschlag und einer verlängerten Frist für Ihre Antworten. Die Beantwortung dauert nur wenige Minuten und kann flexibel auf dem beigefügten Papier-Fragebogen erfolgen. Die Option, die Daten online einzugeben, besteht selbstverständlich weiterhin.

Aufgrund von Postlaufzeiten und der Verarbeitung einer Vielzahl von Dateneingängen kann es vorkommen, dass sich das Erinnerungsschreiben mit kürzlich übermittelten Meldungen überschneidet. In diesem Fall kann das Erinnerungsschreiben als gegenstandslos betrachtet werden.

Es muss auch nichts weiter getan werden. Wir bitten um Verständnis, wenn es zu Überschneidungen kommt oder wenn die Bearbeitung Ihrer Anfragen etwas länger dauert. Der Zensus ist das größte Projekt der amtlichen Statistik. Es wird in enger Zusammenarbeit der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder durchgeführt, die gemeinsam die Abläufe konzipieren und koordinieren, für die fristgerechte Durchführung und die Einhaltung der Qualitätsstandards sorgen. Das Statistische Amt, welches Ihre Daten verarbeitet, beantwortet auch Ihre Fragen. Sind mehrere Ämter beteiligt, sind diese auch gemeinsam verantwortlich. Ihre Anfragen können Sie deshalb in jedem Fall an das Statistische Amt richten, das Sie angeschrieben hat. Für Mecklenburg-Vorpommern führt die Erhebung das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern durch.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter www.zensus2022.de und Datenschutz und Informations­sicherheit - Zensus 2022.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Dr. Lewerentz, zensus2022@statistik-mv.de.

Zwischenstand zur Gebäude- und Wohnungszählung in Mecklenburg-Vorpommern

Zensus 2022 - Zwischenstand zur Gebäude- und Wohnungszählung in Mecklenburg-Vorpommern (Nr.46/2022, 02.06.2022)

Gut zwei Wochen nach dem Stichtag des Zensus 2022, dem 15. Mai 2022, haben bereits rund die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern den Online-Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung beantwortet.

In den ersten Maiwochen wurden über 400 000 Anschreiben zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Gebäuden und Wohnraum versendet. Bisher sind in einem Zeitraum von gut zwei Wochen über 200 000 Rückmeldungen eingegangen.

Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern bedankt sich ausdrücklich bei den Bürgerinnen und Bürgern, die bereits die Fragen zur GWZ beantwortet haben: Jede einzelne Teilnahme zählt. Es ist jedoch notwendig, dass auch noch die zweite Hälfte ihrer Auskunftspflicht nachkommt. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, damit wir wieder aktuelle und belastbare Wohnungszahlen erhalten.

Sollten Sie sich noch nicht gemeldet haben, können Sie dies auf www.zensus2022.de mit Ihren persönlichen Zugangsdaten aus dem Anschreiben in wenigen Minuten nachholen.

Benötigen Sie hingegen einen Papier-Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung, so wird Ihnen dieser automatisch mit der Erinnerung Mitte Juni zugeschickt. Mit dem Versand des Papier-Fragebogens erhalten Sie selbstverständlich eine verlängerte Frist für Ihre Antworten.

Für Fragen zur GWZ oder allgemein rund um den Zensus hat das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern eine spezielle Telefon-Hotline eingerichtet. Sie erreichen die Hotline unter 0385 20747538.

Teilweise ist die Zensus-Hotline sehr stark beansprucht, wodurch es leider zu erhöhten Wartezeiten kommen kann. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie ebenfalls auf www.zensus2022.de. Dort finden Sie auch Musterfragebogen zu allen Befragungen des Zensus 2022.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Dr. Lewerentz, zensus2022@statistik-mv.de.

Befragungen durch Erhebungsbeauftragte in den Haushalten haben begonnen

Zensus 2022 - Befragungen durch Erhebungsbeauftragte in den Haushalten haben begonnen (Nr.44/2022, 23.05.2022)

Rund 1 600 Erhebungsbeauftragte sind ehrenamtlich für die Befragungen in den Gemeinden unterwegs. Sie stehen nicht unangemeldet vor der Tür, sondern kündigen sich ein paar Tage zuvor schriftlich an. Die Erhebungsbeauftragten weisen sich mit einem Ausweis des Zensus 2022 aus.

Rund 330 000 Personen werden in den kommenden Wochen im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung in Wohnheimen durch Erhebungsbeauftragte interviewt.

Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger: Erhebungsbeauftragte erscheinen nicht unangemeldet, sondern zu einem im Vorfeld schriftlich angekündigten Termin. Auf der Terminankündigung sind die Kontaktdaten der Interviewerin/des Interviewers, sodass bei Bedarf der Termin verschoben werden kann. Die Interviewerinnen und Interviewer rufen die Befragten nicht an, es sei denn, die Befragten haben vorher telefonisch Kontakt aufgenommen.

Auf der Terminankündigung sind ebenfalls die Kontaktdaten der zuständigen örtlichen Erhebungsstelle aufgeführt, sodass man sich dort informieren kann, ob der/die Erhebungsbeauftragte für die Erhebungsstelle im Einsatz ist.

Klingeln Erhebungsbeauftragte zum Befragungstermin, so weisen sie sich unaufgefordert mit ihrem offiziellen Erhebungsbeauftragtenausweis in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus.

Die Haushaltebefragung zum Zensus 2022 findet grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch statt. Es ist jedoch nicht notwendig, dass beim Besuch des Erhebungsbeauftragten alle Mitglieder eines Haushalts anwesend sind. Es ist möglich, dass ein Haushaltsmitglied die Angaben für andere Haushaltsmitglieder macht. Die Interviews müssen nicht in der Wohnung durchgeführt werden. Die Befragung kann auch im Hausflur oder vor der Haustür stattfinden.

Für die Beantwortung aller Fragen des Zensus 2022 besteht nach § 23 des Zensusgesetzes 2022 Auskunftspflicht. Das persönliche Kurzinterview dauert ca. 5 bis 10 Minuten. Die Fragen in diesem Kurzinterview zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Wohnungsstatus werden in allen Haushalten der ausgewählten Anschriften gestellt.

Rund die Hälfte der Haushalte ist zusätzlich für die Beantwortung des erweiterten Fragebogens ausgewählt. Hier werden u. a. Angaben zu Bildungsstand und Erwerbstätigkeit erfragt. Die Bürgerinnen und Bürger können die Fragen selbstständig online selbst beantworten. Hierfür erhalten sie vom Erhebungsbeauftragten persönlich die Zugangsdaten zur Online-Meldung überreicht. Die Anmeldung erfolgt über die Zensus-Webseite www.zensus2022.de. Die Online-Fragebogen der Haushaltebefragung stehen in 15 verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Die Fragen können aber auch direkt im Anschluss an das bereits geführte Kurzinterview gemeinsam mit dem Erhebungsbeauftragten beantwortet werden. Dazu führen die Erhebungsbeauftragten ein Tablet bzw. einen Fragebogen mit sich. Wer auf Papier nicht verzichten kann, für den ist auch die selbstständige postalische Meldung der ergänzenden Fragen mit einem Papierfragebogen möglich.

Unter https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_Uebersicht/Fragebogen.html sind die Inhalte der Fragebogen einsehbar.

Wichtig: Fragen nach Einkommen, Religion, Bankinformationen, Ausweisdokumenten, Passwörtern, Unterschriften oder Impfstatus werden im Zensus 2022 nicht gestellt.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Dr. Lewerentz, zensus2022@statistik-mv.de.

 

Zensus 2022 - Start der Befragungen in Mecklenburg-Vorpommern

Zensus 2022 - Start der Befragungen in Mecklenburg-Vorpommern (Nr.39/2022, 10.05.2022)

In Mecklenburg-Vorpommern starten die Befragungen zum Zensus 2022, wie in ganz Deutschland, ab dem Zensusstichtag 15. Mai 2022. Es werden die Gebäude- und Wohnungszählung, die Haushaltebefragung und die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt.

Mit den verschiedenen Befragungen soll einerseits die Qualität der aus den Registerdaten ermittelten Ergebnisse verbessert werden. Andererseits bringt die Befragungen weitere tiefer gehende Informationen, die nicht aus Registern entnommen werden können. Die Ergebnisse des Zensus 2022 sind somit wichtige Planungsgrundlagen für Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Zensus liefert aktuelle amtliche Bevölkerungszahlen, Daten zur Demografie, das heißt Alter, Geschlecht oder zum Beispiel Staatsbürgerschaft der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote.

Die Gebäude- und Wohnungszählung hat schon einige Tage vor dem Stichtag begonnen. Bereits seit dem 9. Mai 2022 werden vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern die Aufforderungen zur Auskunftserteilung an alle rund 400 000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnraum und bewohnten Unterkünften verschickt. Das Schreiben enthält die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen unter www.zensus2022.de. Der Fragebogen muss innerhalb der angegebenen Frist ausgefüllt werden. Bei Fragen und Problemen steht die zentrale Hotline 0385 20747538 im Zeitraum von Montag bis Freitag von 07:00 bis 21:00 Uhr sowie Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung.

Für die weiteren Erhebungen sind in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 1 600 Erhebungsbeauftragte (Interviewer/in) der landesweit 19 Erhebungsstellen im Einsatz. Die Erhebungsbeauftragten wurden zuvor geschult sowie auf die Geheimhaltung und den Datenschutz verpflichtet. Bei ihrem Einsatz vor Ort werden sie sich mit einem speziellen Ausweis unaufgefordert ausweisen. Die Befragungen durch die Erhebungsbeauftragten erfolgen unter Berücksichtigung der aktuellen Hygienevorgaben. Die Erhebungsbeauftragten wurden dazu mit den notwendigen Materialien wie Masken und Desinfektionsmitteln ausgestattet.

Bei der Haushaltebefragung werden rund 340 000 Personen in Mecklenburg-Vorpommern befragt. Welche Anschriften in die Befragung einbezogen werden, wurde zuvor mittels einer mathematisch-statistischen Stichprobenziehung ermittelt. Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich vorab mit einem Anschreiben an. Dieses enthält neben dem vorgeschlagenen Termin auch Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen sowie zum Zensus 2022. Am Befragungstag stellt der Interviewer bzw. die Interviewerin zunächst die Existenz aller im Haushalt lebenden Personen fest. An einigen Anschriften müssen mehr Fragen beantwortet werden, z. B. zu Bildung und Beruf. Dafür übergibt der Interviewer bzw. die Interviewerin anschließend Online-Zugangsdaten. Mit diesen kann die Auskunft bequem online unter www.zensus2022.de innerhalb der folgenden 14 Tage selbstständig erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Fragebogen direkt mit den Erhebungsbeauftragten auszufüllen oder einen Papierfragebogen zu erhalten und diesen ausgefüllt an die Erhebungsstelle zurückzusenden.

Die Erhebungsbeauftragten werden ebenfalls die Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften durchführen. Dabei werden alle Bewohner und Bewohnerinnen von Wohnheimen wie bei der Haushaltebefragung direkt zu ihrer Person befragt. In Gemeinschaftsunterkünften, wie etwa Einrichtungen für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen, werden jedoch nicht die Bewohner und Bewohnerinnen selbst befragt, sondern stellvertretend geben die Einrichtungsleitungen Auskunft. Die Auskunftserteilung durch die Einrichtungsleitung wird anhand eines Erfassungsbogens online erfolgen. Dazu erhalten sie die Zugangskennungen von den Erhebungsbeauftragten.

Weitere Informationen zum Zensus finden Sie auch auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter Zensus 2022 (laiv-mv.de).

Weitere Auskünfte erteilt Herr Dr. Lewerentz, zensus2022@statistik-mv.de.

Zensus und Mikrozensus – beides im Jahr 2022

Zensus und Mikrozensus – beides im Jahr 2022 – Verwechslung vermeiden. Erhebungen liefern wichtige Informationen über Wirtschaft und Gesellschaft (Nr.37/2022, 09.05.2022)

Während die letzten Vorbereitungen zum Start des Zensus am 15. Mai 2022 laufen, findet – wie in jedem Jahr – auch die kleinere Befragung, der Mikrozensus, statt. Wie das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, liefern die beiden statistischen Erhebungen jeweils wichtige Informationen über Wirtschaft und Gesellschaft. Ihre Ziele sind jedoch durchaus unterschiedlich.

Der Zensus – die „große Bevölkerungszählung“ – ist deutschlandweit die größte statistische Erhebung. Er liefert alle zehn Jahre die aktuellen amtlichen Bevölkerungszahlen und ermittelt umfangreiche Daten zur Wohn- und Wohnraumsituation. Diese Aufgabe kann der Mikrozensus nicht erfüllen.

Mikrozensus leitet sich von den griechischen Wörtern mikrós (klein) und census (Volkszählung) ab und bedeutet somit „kleine Bevölkerungszählung“. Es wird dabei deutschlandweit jährlich rund ein Prozent der Bevölkerung befragt. Er liefert wichtige Informationen zu den Arbeits- und Lebensbedingungen, auf die man auch im Zensusjahr 2022 nicht verzichten kann.

Im Zensus werden alle Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sowie 20 Prozent der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern befragt. Dadurch sind detaillierte Ergebnisse auch für kleinere Städte und Gemeinden verfügbar.

Im Mikrozensus werden mehr und detailliertere Fragen als im Zensus gestellt. Da nur ein Prozent der Haushalte befragt werden, können die Ergebnisse ausschließlich für Deutschland, Bundesländer, große Städte und Kreise bzw. Regionen ausgewiesen werden.

Es ist durchaus möglich, dass Haushalte sowohl beim Zensus als auch beim Mikrozensus verpflichtend um Auskunft gebeten werden. Es besteht für beide Erhebungen Auskunftspflicht. Diese dient der Sicherstellung der Datenqualität, da durch Antwortausfälle die Verlässlichkeit der Ergebnisse beeinträchtigt wäre.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter www.laiv-mv.de/Statistik/Zensus/ und www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Mikrozensus/ sowie beim Statistischen Bundesamt unter www.zensus2022.de und www.mikrozensus.de.

Weitere Auskünfte erteilen Herr Dr. Lewerentz, zensus2022@statistik-mv.de, für den Zensus sowie Herr Martin Axnick, Telefon 0385 588-56421, für den Mikrozensus.

2 000 Erhebungsbeauftragte für Zensus 2022 gesucht

2 000 Erhebungsbeauftragte für Zensus 2022 gesucht - Vorbereitungen für Deutschlands größte statistische amtliche Erhebung laufen auf Hochtouren (Nr.12/2022, 04.02.2022)

Über 300 000 Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns werden dieses Jahr für den Zensus 2022 – Deutschlands größte statistische amtliche Erhebung – befragt. 19 Erhebungsstellen wurden bereits im vergangenen Jahr im Land eingerichtet. 2 000 Erhebungsbeauftragte werden benötigt. Dazu suchen die Erhebungsstellen interessierte Frauen und Männer als Interviewerinnen und Interviewer.

Der Zensus 2022 ist deutschlandweit die größte statistische Erhebung. Bereits seit 2018 arbeitet das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern (StatA M-V) mit den Verantwortlichen in den Kommunen zusammen. Seit Mitte vergangenen Jahres wurden die 19 Erhebungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern für die Vorbereitung und Durchführung der Personenerhebungen eingerichtet.

Diese sind wichtige Partner für das StatA M-V, da sie für die Organisation und Koordination der Befragungen der Bürgerinnen und Bürger zuständig sind. Die örtlichen Erhebungsstellen werden im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung an Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften tätig. Für die persönlichen Interviews, die bei Haushalten und in Wohnheimen ab Mai 2022 durchzuführen sind, suchen die Erhebungsstellen sogenannte „Erhebungsbeauftragte“.

Hierbei kümmern sich die Beschäftigten in den Erhebungsstellen nicht nur um die Anwerbung, sondern auch um die fachliche Betreuung, Schulung und Koordination des Einsatzes von Interviewerinnen und Interviewern. In der statistischen Fachwelt spricht man dann von den sogenannten „Erhebungsbeauftragten“. Ihnen kommt eine wichtige Rolle zu, denn in Mecklenburg-Vorpommern sollen beim Zensus 2022 mehr als 300 000 Personen von mehr als 2 000 Erhebungsbeauftragten interviewt werden. Grundvoraussetzung ist für diese Tätigkeit neben Volljährigkeit und Zuverlässigkeit auch zeitliche Flexibilität.

Unabdingbar ist zudem eine absolute Verschwiegenheit der Erhebungsbeauftragten, denn die gewonnenen Informationen im Rahmen der Tätigkeit sind ausschließlich für den Zensus bestimmt. Die ehrenamtliche Aufgabe wird mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung vergütet. Je nach Anzahl der befragten Personen sind zirka 1 000 bis 1 500 EUR möglich.

Machen Sie mit – Bewerben Sie sich als Erhebungsbeauftragte!
Möchten Sie als Erhebungsbeauftragte/Erhebungsbeauftragter beim Zensus 2022 in Mecklenburg-Vorpommern die Erhebungsstellen unterstützen? Bitte beachten Sie hierfür die Veröffentlichungen und Bewerbungsmöglichkeiten Ihrer örtlichen Erhebungsstelle auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte, Aushängen oder in den Printmedien. Unter folgender Adresse haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Kontaktdaten dem StatA M-V zuzuleiten. Wir übermitteln diese umgehend an die zuständige örtliche Erhebungsstelle.

https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zensus/Zensus-2022/Erhebungsstellen/

Der Zensus 2022, eine bedeutende Datengrundlage für die Gesellschaft
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes (www.zensus2022.de) sowie des Statistischen Amt M-V (www.laiv-mv.de/Statistik/Zensus).

Weitere Auskünfte erteilt Herr Dr. Lewerentz, zensus2022@statistik-mv.de.