Datenschutz und Rechtsgrundlagen
Der Gesetzliche Rahmen für den Zensus 2022
Die Durchführung des Zensus basiert grundsätzlich auf gesetzlichen Vorschriften der Europäischen Union, Deutschlands sowie der jeweiligen Länder. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten alle zehn Jahre zur Ermittlung von Daten zur Bevölkerung und zum Wohnungsbestand. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder arbeiten zusammen am Großprojekt Zensus 2022.
Die zentrale Aufgabe des Zensus ist die statistische Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen, die in vielen Zusammenhängen als maßgebliche Bemessungsgrundlagen dienen. Unter anderem greifen die Regional- und Sozialpolitik der EU auf diese Basisdaten zurück, z. B. bei der Vergabe von Mitteln aus den EU-Strukturfonds. Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung wird die IST-Situation des verfügbaren Wohnraums festgestellt. Da es derzeit keine flächendeckenden Register gibt, auf die man zurückgreifen kann, wird mit den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung eine solide Datenbasis für Planungen und Entscheidungen in diesem Bereich erzeugt.
Weitere Informationen finden Sie im Folgenden oder auf der Internetseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.zensus2022.de.
EU-Verordnungen
Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und Rates
Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 ist die Aufstellung gemeinsamer Regeln für die Bereitstellung umfassender Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation in der Europäischen Union. Sie legt fest, dass die Mitgliedsstaaten der EU im Abstand von zehn Jahren die statistischen Daten an die Kommission (Eurostat) übermitteln. Hierin werden auch die wesentlichen Merkmale der Volks- und Wohnungszählungen definiert.
Durchführungsverordnung (EU) 2017/543 der Kommission
In der Durchführungsverordnung (EU) 2017/543 werden die technischen Spezifikationen für die Zählungsthemen sowie für deren Untergliederungen festgelegt, die auf die Daten anzuwenden sind, die der Kommission für das Bezugsjahr 2021 übermittelt werden müssen.
Verordnung (EU) 2017/712 der Kommission
Die Verordnung (EU) 2017/712 vom April 2017 stützt sich auf die Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008. Sie legt das Bezugsjahr und das Programm der statistischen Daten und Metadaten für die Volks- und Wohnungszählungen fest.
Durchführungsverordnung (EU) 2017/881 der Kommission
Die Modalitäten und die Struktur der Qualitätsberichte sowie das technische Format der Datenübermittlung werden in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/881 vom 23. Mai 2017 geregelt. Hierdurch Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2010
Bundesgesetze
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022
In Deutschland bildet das im März 2017 verabschiedete Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten. Darin sind alle notwendigen Schritte zum Aufbau der für den registergestützten Zensus erforderlichen Infrastruktur sowie zum Aufbau und zur Pflege des Datenbestandes geregelt. Hier wird beispielsweise festgelegt, welche Merkmale zu einer Anschrift gehören und welche Daten die für das Meldewesen zuständigen Stellen übermitteln.
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022
Die Europäische Union verpflichtet mit der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Das Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) ist das bundesdeutsche Gesetz zur Durchführung dieser Verordnung. Darin sind unter anderem auch die Auskunftspflicht und der Datenschutz für den Zensus geregelt.
Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022
Auf Grund der Corona-Pandemie kam es zu Verzögerungen in der Vorbereitung des Zensus 2021. Mit dem Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 wurde der 15. Mai 2022 als neuer Stichtag festgelegt und das Projekt wurde in „Zensus 2022“ umbenannt.
Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG)
Zentrale Aufgabe der Bundesstatistik ist es laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten, darzustellen und zu analysieren. Das Bundesstatistikgesetz bildet hierfür die Rahmenbedingung und legt die Grundsätze der Neutralität, Objektivität und fachlichen Unabhängigkeit für die amtliche Statistik fest.
Landesgesetze
Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 in Mecklenburg-Vorpommern
Auf der Grundlage des Zensusgesetzes (ZensG2022) wurde das Zensusausführungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern erlassen. Das Zensusausführungsgesetz 2022 (ZensAG 2022 M-V) enthält die erforderlichen Bestimmungen zur Durchführung des Zensus in Mecklenburg-Vorpommern.
Landesstatistikgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Das Statistikgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LStatG M-V) vom 28. Februar 1994 ist ergänzend zum Bundesstatistikgesetz und bildet die Grundlage für die Durchführung von Landes- und Kommunalstatistiken.
Datenschutz
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2016/679). Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen und private Unternehmen. Ziel ist es, natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten vonseiten der öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder sowie für nichtöffentliche Stellen.
Landesdatenschutzgesetz MV (DSG M-V)
Dieses Gesetz regelt die notwendigen Ergänzungen zur Durchführung der DSGVO. Es gilt für Behörden, öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Stellen des Landes, der Gemeinden, der Ämter, der Landkreise sowie für sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts (öffentliche Stellen), wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten.
Auskunftspflicht
Basierend auf § 15 Bundesstatistikgesetz ist in § 23 Zensusgesetz 2022 festgelegt, dass eine Auskunftspflicht für die Erhebungen des Zensus 2022 besteht. Personen, die zur Befragung für den Zensus 2022 herangezogen wurden, mussten Auskunft erteilen. Die Auskunftspflicht war notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden konnte.
Auskunftspflicht im Zensusgesetz 2022
- § 23 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
- § 24 Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
- § 25 Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 26 Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
Regelungen zum Datenschutz
Sicherheit und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Schutz ihrer persönlichen Daten haben höchste Priorität, denn nur mit ihrer Unterstützung können die Ergebnisse in hoher Qualität erzielt werden. Die amtliche Statistik ist zum Datenschutz gesetzlich verpflichtet.
- Die Regelungen zum Datenschutz orientieren sich an den Anforderungen der DSGVO, am BDSG und dem Datenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommerns
- Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt
- Die örtlichen Erhebungsstellen arbeiteten streng von der übrigen öffentlichen Verwaltung abgeschottet.
Geheimhaltung
Alle mit dem Zensus betrauten Beschäftigten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, der Erhebungsstellen sowie die Interviewerinnen und Interviewer unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und sind zur Wahrung des Statistikgeheimnisses verpflichtet. Sie müssen die während ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse über die Befragten geheim halten. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach Beendigung ihrer Tätigkeiten bestehen. Auch Beschäftigte externer Dienstleistungsunternehmen für beispielsweise die Beleglesung, Druck von Erhebungsunterlagen oder den Postversand, werden auf das Statistikgeheimnis verpflichtet, wenn sie Aufgaben im Rahmen des Zensus wahrnehmen.
Rückspielverbot
Mit dem Volkszählungsurteil von 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Rückspielverbot erlassen. Somit dürfen persönliche, nicht anonymisierte Daten weder an private noch staatliche Institutionen weitergegeben werden. Das heißt, die Statistischen Ämter dürfen zum Beispiel Daten aus den Melderegistern geliefert bekommen, sie dürfen jedoch nicht die Daten von den Befragten an die Verwaltungen senden, wenn diese Informationen Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen.
Löschung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten müssen streng geheim gehalten werden. Daten, die einzelne Personen identifizieren, werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht. Somit sind dann keinerlei Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich.
Externe Dienstleister
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Rahmen des Zensus 2022 arbeitete das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern mit folgenden externen Partnern zusammen.
Druck der Erhebungsunterlagen
VSP Direktmarketing KG, Am Bahnhof 3, 19086 Plate
DATEV eG, Sigmundstraße 172, 90329 Nürnberg
Beleglesung
Rhenus Docs to Data GmbH, Röntgenstraße 10, 21493 Schwarzenbek
Zentrale Hotline
tricontes360 GmbH, Ströer Allee 1, 50999 Köln
Versand
Deutsche Post AG, Abteilung Ausschreibungen, Am Bremsenwerk 1, 10317 Berlin
Deutsche Post InHaus Services GmbH, Euskirchener Straße 52, 53121 Bonn
Deutscher Versand Service GmbH, Ernst-Dietrich-Platz 2, 40882 Ratingen
Gut zu wissen
Antworten zu Fragen rund um den Datenschutz und den gesetzlichen Rahmen des Zensus 2022 finden Sie nachfolgend oder auf www.zensus2022.de
Werden persönliche Daten mit Hilfe einer Ordnungsnummer zusammengeführt?
Ja, die Zusammenführung der personenbezogenen Daten geschieht über eine statistikinterne Ordnungsnummer. Die Ordnungsnummer wird verwendet, um die Datenmeldung zuordnen zu können. Anders wären Abgleiche verschiedener Datenbestände technisch nicht möglich. Dabei gilt die strikte Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit.
Wie wird die Einhaltung der datenschutzrechtlichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen bei den durch die Statistischen Landesämter beauftragten Dienstleistern sichergestellt?
Die Dienstleister müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der statistischen Geheimhaltung, des Datenschutzes und der Informationssicherheit entsprechend dem Schutzbedarf der zu verarbeitenden Daten eingehalten werden. Bereits bei der Auswahl der Dienstleister wurde die Eignung gemäß den Vorgaben der DS-GVO geprüft. Zudem wurden Vorgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Datenschutzes vertraglich vereinbart. Zusätzlich wurden vorab und im weiteren Verlauf stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen bei den Dienstleistern durch die Statistischen Landesämter durchgeführt.
Wofür werden die Daten in den einzelnen Erhebungsphasen verwendet?
Hilfsmerkmale wie Name und Anschrift der Befragten waren für die Organisation und Durchführung des Zensus erforderlich. Diese Daten wurden nicht ausgewertet, sondern dienten der Kontaktaufnahme mit den Befragten sowie der Prüfung eines vollständigen Rücklaufs. Die Zuordnung über Hilfsmerkmale wurde nur innerhalb der streng abgeschotteten Statistikbereiche durchgeführt. Die Hilfsmerkmale werden nach Abschluss der Erhebung gelöscht.
Aus den Erhebungsmerkmalen hingegen werden die Zensusergebnisse wie die Bevölkerungszahl und der Wohnungsbestand gebildet. Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale sind im Zensusgesetz 2022 festgelegt.