Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte

Grafische Darstellung der Sonderbereiche, ein Wohnheim und eine Gemeinschaftsunterkunft stehen nebeneinander. In den Fenstern stehen Beispiele für Einrichtungen, die zu den jeweiligen Sonderbereichen gehören. Details anzeigen
Grafische Darstellung der Sonderbereiche, ein Wohnheim und eine Gemeinschaftsunterkunft stehen nebeneinander. In den Fenstern stehen Beispiele für Einrichtungen, die zu den jeweiligen Sonderbereichen gehören.

Erhebungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Im Rahmen des Zensus 2022 war die Er­hebung an An­schriften mit Wohnheimen und Gemeinschafts­unterkünften ein Teil der Personen­erhebung. Befragt wurde in den Ein­richtungen, in denen in der Regel Personen länger­fristig wohnen oder unter­gebracht sind. Ziel war die Er­mittlung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner am Stich­tag, dem 15. Mai 2022. In den Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, herrscht eine relativ hohe Fluk­tuation, die un­zu­reichende An- oder Ab­meldungen in den Melde­ämtern zur Folge haben kann. Aus diesem Grund wurde an allen Anschriften der Einrichtungen eine Voll­erhebung durch­geführt. In Mecklen­burg-Vor­pommern um­fasste das rund 1.050 Anschriften.

Vorbereitung der Erhebungen

Zur Vorbereitung der Erhebungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften des Zensus 2022 wurden bereits in den Jahren 2019 und 2020 bei den Trägern von Einrichtungen eine Vor­erhebung und bei den Einrichtungen selbst eine Vor­befragung durch­geführt. Im Frühjahr 2021 erfolgte eine Aktualisierungs­befragung.

Vorerhebung bei den Trägern

Derzeit gibt es kein Register von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, welches die erforder­lichen An­schriften für den Zensus 2022 bereit­stellen könnte. Daher mussten im Rahmen der Vor­bereitung alle relevanten An­schriften über öffent­lich zu­gäng­liche Quellen (z. B. Internet) recherchiert werden.

Anschließend erfolgte im zweiten Quartal 2019 ein erster Kontakt mit den er­mittelten Trägern sowie mit den Ein­richtungen ohne (bekannten) Träger.

Die Ergebnisse dieser Abfrage dienten der Ver­voll­ständigung und Aktua­lisierung der bisher recherchierten An­schriften sowie der Ermittlung weiterer Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften.

Die Vor­erhebung erfragte keine personen­bezogenen Angaben zu den Be­wohner­innen und Bewohnern der Ein­richtungen.

Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Die Vorbefragung an Gemeinschaftsunterkünften (ab Frühjahr 2020) er­folgte in der Regel direkt bei den Ein­richtungs­leitungen der Gemeinschafts­unter­künfte. Sie war aber auch ent­sprechend der Infor­mation aus der Vorerhebung (im Frühjahr 2019) über den Träger der Ein­richtung möglich. In dieser Phase wurden an Wohn­heimen grund­sätzlich die Träger an­geschrieben.

Jedoch nicht alle für die Durch­führung der Haupt­erhebung wesentlichen Informationen konnten über die Recherche­arbeit in öffentlich zu­gänglichen Medien ermittelt werden. Dies ermöglichte erst die Vorbefragung. Somit diente sie der Prüfung und Aktualisierung der bisher dem Statistischen Amt bekannten Angaben, aber auch der Erfassung weiterer Merkmale der Ein­richtungen sowie bisher nicht bekannter Wohn­heime und Gemeinschafts­unterkünfte.

Basierend auf den im Ergebnis der Be­fragungen vor­liegenden Infor­mationen er­folgte im Statistischen Amt Mecklen­burg-Vor­pommern die Zu­ordnung der Bereiche/Ein­richtungen zu den Kategorien "Wohn­heim" bzw. "Gemeinschafts­unterkunft". Aus dieser Zu­ordnung ergab sich das Ver­fahren zur Erhebung der Personen­daten.

Die Vor­befragung wie auch die Aktualisierungs­befragung im Frühjahr 2021 erfolgten mittels eines Online-Frage­bogens über das Online-Meldeverfahren (IDEV) des Statistischen Bundes­amtes. Personen­bezogene Angaben zu den Bewohner­innen und Bewohnern der Bereiche/Einrichtungen wurden nicht erfragt.

Aktualisierung der Vorbefragung ab Frühjahr 2021

Auf­grund der Ein­schrän­kungen durch die Corona-Pandemie wurde der für 2021 ge­plante Zensus auf das Jahr 2022 ver­schoben. Daher mussten Infor­mationen zu Wohn­heimen und Gemein­schafts­unterkünften aus der im voran­gegangenen Jahr durchgeführten Vor­befragung aktualisiert werden. Das bedeutete die im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern vorliegenden Angaben diesen Anschriften noch­mals durch Be­fragung der Ein­richtungen bzw. Träger zu aktualisieren. Dazu gehörte auch, die zwischen­zeitlich neu hinzu­gekommenen Wohn­heime und Gemein­schafts­unterkünfte zu befragen.

Erhebungen zum Stichtag

Zu Wohn­heimen zählen z. B. Studierenden­wohnheime oder Arbeiter­wohnheime. Die Be­wohnerinnen und Be­wohner können selbst­ständig wirtschaften, sodass von einer eigenen Haushalts­führung aus­gegangen werden kann. Die Erhebung der Daten beim Zensus 2022 er­folgte im Rahmen der Haushaltebefragung durch persönliche Befragung der Bewohner­innen und Bewohner. An einem Teil der An­schriften mit Wohn­heimen wurden die dort lebenden Be­wohner­innen und Bewohner ebenfalls zusätzlich zu weiteren Merk­malen wie Bildung, Beruf und Erwerbs­tätigkeit befragt. Diese Angaben konnten die Personen selbst­ständig über den Online-Frage­bogen auf der Internetseite des Bundes (www.zensus2022.de) machen.

Im Unterschied zu den Wohn­heimen führen Be­wohner­innen und Bewohner von Gemeinschafts­unterkünften keinen eigenen Haushalt und werden durch den Betreiber der Ein­richtung ver­sorgt (z. B. in Ein­richtungen für ältere und/oder pflege­bedürftige Menschen, Justiz­vollzugs­anstalten, psychiatrische Ein­richtungen). Bei Gemeinschafts­unterkünften gab die Einrichtungs­leitung stell­ver­tretend für die Be­wohner­innen und Bewohner Aus­kunft. Ein Grund dafür war die mögliche Gefahr einer sozialen Benachteiligung, sollten Informationen über die Zu­gehörig­keit der Personen zu diesen Bereichen bekannt werden. Auch war es einigen Be­wohner­innen und Bewohnern auf­grund körper­licher und/oder geistiger Gegeben­heiten nicht möglich, selbst Auskunft zu erteilen. In den Gemeinschaftsunterkünften wurden nur Daten erfasst, die für die Ermittlung der Einwohnerzahl relevant sind (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Geburtsname, Geburtsstaat, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit). 

Die Musterfragebogen können Sie sich auf der Internetseite des Zensus 2022 ansehen.

Ablauf der Befragungen

Zensusfragebogen online von zu Hause ausfüllen.Details anzeigen
Zensusfragebogen online von zu Hause ausfüllen.

In den Wohn­heimen in Mecklen­burg-Vor­pommern wurden alle Personen direkt befragt, die zum Stich­tag (15. Mai 2022) dort wohn­haft waren. Der Ablauf der Erhebung glich grund­sätzlich dem der Haushaltebefragung.

Die Interviewerinnen und Interviewer kündigten den Termin zur Befragung vorab schriftlich an. Am Termin stellten die Interviewerinnen und Interviewer fest, welche Personen an der Anschrift zum Stich­tag wohnten. Dafür wurde nach Familien­namen und Vor­namen, Geburts­datum, Geburtsname, Geburtsort und Geburtsstaat gefragt. Weiterhin wurde nach Geschlecht, Familien­stand, Staats­angehörig­keit sowie der Wohn­situation gefragt.

Zusätzlich wurden an einigen wenigen Anschriften mit Wohn­heimen, wie auch bei der Haushaltebefragung, die Bewohner­innen und Bewohner zu weiteren Merk­malen befragt, die nicht oder nicht hin­reichend verlässlich in den Registern ent­halten sind. Dazu wurde aus den Anschriften eine Stich­probe gezogen, die maximal acht Prozent der an diesen Anschriften wohnenden Personen um­fasste. Der erweiterte Fragen­katalog beinhaltete Fragen zu Bildung, Aus­bildung und Erwerbs­tätigkeit. Diese Angaben konnten die Personen selbst­ständig über den Online-Frage­bogen auf www.zensus2022.de beantworten. Die ent­sprechenden Zugangs­daten erhielten sie im Anschluss an die kurze persönliche Befragung durch die Interviewerin bzw. den Interviewer. 94 Prozent der Daten­eingänge wurden über diesen Online-Weg registriert. Jedoch gab es auch hier alternative Möglich­keiten für die Befragten, die ergänzenden Fragen zu beantworten. So konnten die Fragen direkt im Anschluss an das Kurz­interview gemeinsam mit der Interviewerin bzw. dem Interviewer oder selbst­ständig mittels Papier­fragebogen oder telefonisch beantwortet werden.

In den Gemein­schafts­unter­künften über­nahm entsprechend Zensus­gesetz - ZensG 2022 die Einrichtungs­leitung stell­vertretend die Auskunft für die Bewohner­innen und Bewohner, welche vor der Daten­über­mittlung schrift­lich über die Weiter­gabe ihrer Daten im Rahmen des Zensus 2022 informiert wurden. Die Daten­über­mittlung hatte grund­sätzlich über einen online bereit­gestellten Erfassungs­bogen zu erfolgen. Die Zugangs­daten dafür erhielten die Leitungen der Einrichtungen von den Interviewerinnen und Interviewern oder direkt von der zuständigen Erhebungs­stelle.

Von Personen in Gemeinschafts­unterkünften wurden folgende Daten erfasst: Familien- und Vor­namen, Geburts­datum, -name, -staat und -ort, Geschlecht, Familien­stand und Staats­angehörig­keit.

Gut zu wissen

Weitere Informationen rund um die Erhebungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften finden Sie auf der Internet­seite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Zensus 2022 www.zensus2022.de

Sind Hotels und andere Beherbergungsstätten oder Monteurwohnungen für die Befragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften relevant?

Sofern kein regulärer Hotel­betrieb mehr statt­findet, sondern das Gebäude aus­schließlich der Unter­bringung von Arbeits­kräften dient, kann es sich ggf. um ein so­genanntes Arbeiter­wohnheim handeln. Ein Arbeiter­wohnheim wird im Rahmen der Erhebung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften erfasst. Unter­künfte mit normalem Beherbergungs­betrieb sind nicht relevant.

Können Personen, die im Frauen-, Mädchen- oder Männerhaus leben, auch befragt werden?

Da Frauen-, Mädchen und Männer­häuser einen besonders schützens­werten Bereich darstellen, sind sie grund­sätzlich von einer Befragung durch Interviewerinnen bzw. Interviewer aus­genommen. Die Anschriften dieser Einrichtungen sind nicht öffentlich zugänglich. Das heißt, dass eine Anschrift für Dritte nicht als eine solche Einrichtung erkenn­bar ist. Wurden im Vor­feld bei der Recherche der Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte derartige Anschriften dennoch identifiziert, konnten diese Anschriften noch vor Beginn der Durchführung der Erhebung aus der Befragung aus­geschlossen werden. Wurden diese Anschriften erst im Rahmen der Erhebung als solche identifiziert, wurde die Erhebung zum Schutz der Personen abgebrochen.