Zensus 2022

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Haushalte­befragung

Informationen zu den Personenerhebungen an stich­proben­artig aus­gewählten Anschriften.

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Erhebungsbeauftragte befragt Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Zensus 2022

Gebäude- und Wohnungs­zählung

Es fand eine Voll­­erhebung statt, bei der alle Eigen­­tümer­­innen und Eigen­­tümer oder Ver­waltungen von Wohn­­gebäuden und Wohnungen befragt wurden.

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Straße mit Gebäude, die Hausnummern sind zu erkennen. Vor einem Haus steht ein orangefarbenes Fahrrad.

Erhebungen in Sonder­bereichen

In allen Wohn­heimen und Gemeinschafts­unter­künften fanden Voll­erhebungen statt. In Gemeinschafts­unter­künften über­nahmen die Einrichtungs­leitungen die Auskunfts­erteilung.

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Grafische Darstellung der Sonderbereiche, ein Wohnheim und eine Gemeinschaftsunterkunft stehen nebeneinander. In den Fenstern stehen Beispiele für Einrichtungen, die zu den jeweiligen Sonderbereichen gehören.

Was passiert mit meinen Daten?

Die beim Zensus erhobenen Daten unter­liegen den strengen Vor­gaben des Daten­schutzes und der Geheim­haltung in der amtlichen Statistik.

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Computer im Wohnzimmer, auf dem der Fragebogen für den Zensus 2022 ausgefüllt wird.

Zensus 2022

Der Zensus 2022 ist eine statistische Erhebung, mit deren Hilfe ermittelt wird, wie viele Menschen in Deutsch­land leben, wie sie wohnen und arbeiten. Er wird ver­bunden mit einer Gebäude- und Wohnungs­zählung.

Mit der EU Verordnung (EG) Nr. 763/2008 in Ver­bindung mit der Verordnung (EU) 2017/712 sind alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur regel­mäßigen Durch­führung eines Zensus ver­pflichtet. Die Durch­führung des Zensus 2022 ist eine gemein­schaftliche Auf­gabe der statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Verschiebung des Zensus

Auf­grund der Corona-Pandemie und deren Aus­­wirkungen wurde der Zensus 2021 in das Jahr 2022 ver­­schoben. Mit dem In­kraft­­treten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus am 10. Dezember 2020 wurde der Zensus­stichtag auf den 15. Mai 2022 fest­­gelegt.

Registergestützter Zensus

Deutsch­land hat sich wie schon 2011 für die Durch­führung eines register­gestützten Zensus ent­schieden, d. h. ein Groß­teil der Daten wird aus Ver­waltungs­registern – vor allem Melde­registern – ge­wonnen. Für die Bürger­innen und Bürger ist diese Methode belastungs­ärmer als eine tradi­tionelle Volks­zählung. Ergänzend fanden vom Stich­tag 15. Mai 2022 bis Ende November 2022 eine Haus­halte­be­fragung sowie Er­hebungen an An­schriften mit Sonder­be­reichen statt. Dadurch können Über- und Unter­erfassungen, so­genannte „Kartei­leichen“ und „Fehl­bestände“, in Ver­waltungs­registern auf­gedeckt und zur Er­mittlung einer realitäts­gerechten Einwohner­zahl statistisch korrigiert werden.

Da es keine flächen­deckenden Register zum Gebäude- und Wohnungs­bestand gibt, wurde neben der Be­völkerungs­be­fragung bis Mitte Februar 2023 eine Ge­bäude- und Wohnungs­zählung durch­geführt. Hier erfolgte eine Be­fragung der Eigen­tümer­innen und Eigen­tümer oder Ver­waltungen von Gebäuden mit Wohn­raum, be­wohnten Unter­künften sowie Wohnungen.

Der Zensus 2022 ist ein ge­meinsames Projekt von Bund, Ländern und Gemeinden. Das Statis­tische Bundes­amt ist für die Ent­wicklung der Methodik ver­ant­wortlich und stellt in Zu­sammen­arbeit mit dem Infor­mations­technik­zentrum Bund die IT-Infra­struktur zur Ver­fügung. Die Durch­führung der Be­fragungen ist Auf­gabe der Statis­tischen Landes­ämter. Zur Orga­nisation und Durch­führung der Vor-Ort-Be­fragungen an An­schriften der Haus­halts­stich­probe sowie von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften konnten die Statis­tischen Landes­ämter kommunale Erhebungs­stellen bilden. Diese wiederum haben ehren­amtliche Interviewerinnen und Interviewer für die direkte Be­fragung der Bürger­innen und Bürger an­geworben. Die Erhebungs­stellen orga­nisierten und ko­ordinierten den Ein­satz der Interviewerinnen und Interviewer. Die Gebäude- und Wohnungs­zählung wurde direkt durch die Statis­tischen Landes­ämter durch­geführt.

Schmuckbild zum Thema Ziele und Nutzen des Zensus.Details anzeigen
Schmuckbild zum Thema Ziele und Nutzen des Zensus.

Ziele und Nutzen des Zensus

Die einzelnen Erhebungs­teile des Zensus liefern wichtige Daten zur amt­lichen Ein­wohner­zahl, Demo­grafie, Wohn­situation und Erwerbs­tätig­keit. Die Zensus­daten er­lauben flächen­deckend sehr klein­räumige Aus­wertungen. Mit ihnen lassen sich planerische Fragen be­ant­worten: Brauchen wir mehr Kinder­garten­plätze/Hort­plätze? Ist die Kapazität der Schulen aus­reichend? Wie hoch ist der Anteil der älteren Generation? Welche städte­baulichen An­forderungen ergeben sich daraus? Werden mehr kleinere und/oder barriere­freie Wohnungen benötigt? Zur Be­ant­wortung solcher und ähnlicher Fragen bedarf es ver­lässlicher Zahlen. Denn viele Ent­scheidungen in Politik, Ver­waltung und Wirt­schaft be­ruhen auf den Bevölkerungs- und Wohnungs­zahlen der amt­lichen Statistik. Die erfassten Daten werden anonymisiert aus­gewertet. Danach stehen die Ergeb­nisse allen Interessenten in Politik, Ver­waltung, Wirt­schaft, Wissen­schaft, Forschung oder auch Privat­personen zur Ver­fügung.

Die Ein­wohner­zahl von Mecklen­burg-Vor­pommern wurde durch den Zensus 2011 gegen­über der Fortschreibung von Zahl und Zusammensetzung der Bevölkerung um 1,6 Prozent nach unten korrigiert, regional gab es zum Teil größere Ab­weichungen. Eine regel­mäßige Bestands­aufnahme ist somit un­ver­zichtbar, zumal die ver­gangenen Jahre durch eine verstärkte Zu­wanderung gekenn­zeichnet waren. Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 wird eine neue Basis für Planungen sowie für die Fortschreibung von Zahl und Zusammensetzung der Bevölkerung vor­liegen. Die Ergebnisse für Mecklen­burg-Vor­pommern werden hier auf der Internet­seite des Statistischen Amtes Mecklen­burg-Vor­pommern ver­öffentlicht. Die bundes­weiten Ergebnisse werden in der Zensus­daten­bank bereit­gestellt.

Die im Zensus 2022 zu er­hebenden Daten liefern Infor­mationen für drei Ziele:

1. Er­mitt­lung der amt­lichen Ein­wohner­zahl, diese bildet die Be­messungs­grund­lage, u. a. für:

  • Finanz­ausgleich (Länder; Kommunal)
  • EU-Förder­gelder
  • Kommunale Planung
  • Einteilung der Wahl­kreise
  • Sitz­ver­teilung in Gemeinde­räten und Kreis­tagen oder im Bundes­rat
  • Ein­wohner­zahlen fließen in viele statis­tische Kenn­zahlen ein, z. B. Brutto­inlands­produkt (BIP) pro Kopf

2. Erfassung von sozio­­demo­­grafischen Merk­­malen:

  • Bereit­stellung von Planungs­größen bspw. für Bedarfs­planungen von Kinder­gärten, Schulen, Studien­plätzen oder Einrichtungen für ältere Menschen

3. Gewinnung von Angaben zu Wohnungen und Gebäuden

  • Grund­lage für wohnungs­politische Entscheidungen und Maß­nahmen in der Raum­planung

Praxisbeispiele

Wärmebedarfsanalyse

Ermittlung des Wärmebedarfs von Wohngebäuden in Baden-Württemberg

Für die Energie­­wende spielt der Wärme­­bedarf in Deutsch­land eine ent­scheidende Rolle. Etwa die Hälfte des gesamten End­energie­­verbrauchs wird für den Wärme­­sektor benötigt. Eine wichtige Rolle kommt dabei der Ver­besserung der Energie­effizienz von Gebäuden zu. Um Energie­­einspar­­konzepte ent­­wickeln zu können, ist die Ermittlung des Wärme­­bedarfs vor Ort notwendig.

Träger: Landes­­anstalt für Umwelt des Landes Baden-Württemberg

Genutzte Zensus-Daten: Grund­lage für die Berechnung des Wärme­­bedarfs im Wärme­­bedarfs­­atlas sind u. a. Daten des Statistischen Landes­amts Baden-Württem­berg aus dem Zensus 2011 zu Gebäude­­typ, Bau­­alter und Wohn­­fläche.

www.energieatlas-bw.de

Stadtentwicklung

Beobachtungen und Ausblick zum Wohnungsmarkt in Bayern

Die staatliche Wohn­­raum­­förderung in Bayern wird immer um­­fassender, um dem wachsenden Bedarf an Wohn­­raum gerecht zu werden. Dabei gilt es, die bereit­­gestellten Mittel effizient ein­zusetzen. Das setzt um­fassende Kennt­nisse des regional unter­­schiedlichen Wohnungs­­marktes voraus – die der Wohnungs­­markt­­bericht mithilfe des Zensus liefert.

Träger: Bayerische Landes­­boden­­kredit­anstalt (Förder­­institut der Bayerischen Landes­bank)

Genutzte Zensus-Daten: Basis der Analyse sind Daten aus dem Zensus 2011 zu Bevölkerungs­­stand, Wohnungs­­bestand, Wohn­­flächen, Wohnungs­­leerstand, Anzahl Privat­­haushalte und Haushalts­­größe.

https://bayernlabo.de/

Wohnungsmarktbeobachtung

Wohnungsmarktprofile in Niedersachsen und NRW

Wohnungs­markt­beobachtungen informieren und beraten zu den Ent­wicklungen an den Wohnungs­märkten in allen Kommunen. Um auf Trend­veränderungen reagieren zu können, benötigen die wohnungs­wirtschaft­lichen Akteure in Nieder­sachsen und NRW eine solide Informations­basis. Die Wohnungs­markt­profile bieten diese detaillierten Informationen dank des Zensus bis auf Gemeinde­ebene.

Träger: NRW.Bank (Förderbank des Landes NRW) & NBank (Förder- und Investitions­bank des Landes Niedersachsen)

Genutzte Zensus-Daten: Zur Erstellung der einzelnen Profile werden Angaben zu Bevölkerungs­stand, Wohnungs­bestand und Art der Wohnungs­nutzung aus dem Zensus 2011 genutzt.

www.nrwbank.de

www.nbank.de

Leerstandsstudie

Wohnungsleerstände in Deutschland

2011 wurden erstmals auch Wohnungs­leer­stände im Zensus erfasst. Auf dieser Basis wurden erfolg­reich erprobte Strategien und Maß­nahmen im Um­gang mit Wohnungs­leer­ständen in stark schrumpfenden Regionen Deutschlands recherchiert. Eine Übersicht von Lösungen im Umgang mit Wohnungs­leer­ständen kann so bei der Leer­stands­bewältigung vor Ort helfen.

Träger: Wüstenrot Stiftung Durch­führung: Technische Universität Kaiserslautern

Genutzte Zensus-Daten: Als Grundlage für die Studie wurden u. a. folgende Daten aus dem Zensus 2011 genutzt: Wohnungs­leerstand, Bevölkerungs­stand und Baualters­struktur.

www.ru.unikl.de

Energiewende

Abstandsregeln für Windräder

Die Debatte um den Gesetz­gebungs­prozess rund um Mindest­abstände von Wind­rädern zu Wohn­häusern wurde auch an­hand von Visuali­sierungen geführt, die auf­zeigen sollen, wie viele Flächen für die Nutzung weg­fallen würden. Unter anderem anhand von Zensus-Daten wurden z. B. alle Gebiete in Deutschland ermittelt, in denen sich zu jener Zeit in einem Um­kreis von 1.000 Metern um Raster­zellen mindestens zwei Einwohner­innen und/oder Einwohner befanden.

Genutzte Zensus-Daten: Zur Darstellung der Aus­wirkungen wurden u. a. folgende Daten aus dem Zensus 2011 genutzt: Bevölkerungs­stand, Wohnungs­bestand, Anzahl Privat­haushalte und Haushalts­größe.

www.spiegel.de

Online-First-Strategie

Zensus 2022, Anmeldung zum Fragebogen auf dem Smartphone.Details anzeigen
Zensus 2022, Anmeldung zum Fragebogen auf dem Smartphone.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Fragebogen einfach, schnell und unkompliziert online auszufüllen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Fragebogen einfach, schnell und unkompliziert online auszufüllen.

Beim Zensus 2022 wurde eine Online-First-Strategie verfolgt. Das hatte sowohl für Auskunft­gebende als auch für die statis­tischen Ämter Vor­teile.

  • ressourcen­schonender
  • Intuitive Nutzer­führung erleichterte das Ausfüllen der Frage­bogen
  • Filter­funktionen im Online­frage­bogen beschleunigten das Aus­füllen
  • geringere Fehler­quote, da bereits bei der Ein­gabe der Daten auf Voll­ständigkeit und Plausi­bilität geprüft wurde
  • schnelleres und effizienteres Be­arbeiten für die statis­tischen Ämter

Die amtliche Statistik hatte sich auf die zu­nehmende Nutzung von mobilen End­geräten ein­gestellt und die Melde­verfahren für ver­schiedene End­geräte (Desktop-Rechner, Tablets, Smartphones etc.) optimiert. Die Meldung erfolgte dabei sicher und direkt über die zentrale Internetseite des Zensus unter www.zensus2022.de.

Alternativ konnte auch ein Frage­bogen auf Papier bereit­gestellt werden, wenn eine Online-Meldung aus ver­schiedensten Gründen nicht möglich war.

Zensus und Mikrozensus – beides in einem Jahr

Obwohl sie ähnlich heißen, handelt es sich um zwei ver­schiedene Statistiken. Es war also möglich, dass man für beide Er­hebungen zufällig aus­gewählt wurde. Beide Be­fragungen sind gesetz­lich an­geordnet, ver­folgen dabei aber unter­schiedliche Ziele. Der Mikro­zensus stellt jährlich wichtige Daten zur wirt­schaft­lichen und sozialen Lage der Be­völkerung für Deutsch­land und die Bundes­länder bereit. Dabei wird deutsch­land­weit jähr­lich rund ein Prozent der Be­völkerung be­fragt. Der Zensus liefert alle zehn Jahre die amtl­ichen Be­völkerungs­zahlen und er­mittelt umfang­reiche Daten zur Wohn- und Wohn­raum­situation zu einem be­stimmten Stich­tag auch für Land­kreise, Städte und Gemeinden. Die Ergeb­nisse aus beiden Er­hebungen sind Daten­grund­lage für finanz- und gesellschafts­politische Ent­scheidungen. Eine Zu­sammen­führung der Angaben ist gesetzlich nicht erlaubt. Die Frage­stellungen und Durch­führungs­methoden unter­scheiden sich. Für beide Er­hebungen besteht eine gesetzliche Auskunfts­pflicht. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Presse­mitteilung.

Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.zensus2022.de sowie für den Mikro­zensus unter www.mikrozensus.de und Mikrozensus in MV.