Tatsächliche Nutzung
Information zur flächendeckenden Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) in Mecklenburg-Vorpommern
Für die Erhebung und Führung der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster sind die unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden zuständig. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) wirken bei der Erhebung der Nutzung im Rahmen der Durchführung von Liegenschaftsvermessungen mit.
Die Erhebung der tatsächlichen Nutzung wird in der Verwaltungsvorschrift zur Führung des Liegenschaftskatasters im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) in Mecklenburg-Vorpommern (ALKISVV M-V) in der Anlage 8 „ALKIS-Nutzungartenkatalog M-V“ geregelt.
Mit zunehmender Digitalisierung der Verwaltung und Wirtschaft steigen die Anforderungen der Nutzer an vollständige und aktuelle Daten des Liegenschaftskatasters. Hinzu kommt, dass die tatsächliche Nutzung im ALKIS zurzeit eine Vermischung der Bodenbedeckungs- und Bodennutzungsinformationen enthält. Ab 2024 werden daher neben der tatsächlichen Nutzung die Landbedeckung und die Landnutzung getrennt geführt und bereitgestellt. Die Landnutzung wird dabei vollständig aus der tatsächlichen Nutzung abgeleitet.
Beschrieben wird die tatsächliche Nutzung als die zum Zeitpunkt der Erhebung vorgefundene tatsächliche und dauerhaft bodengleiche (primäre) Nutzung (Realwelt) unter Berücksichtigung der vorhandenen Gebäude und Anlagen. Kurzzeitige anderweitige Nutzungen bleiben dabei unberücksichtigt.
Im Rahmen der flächendeckenden Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung werden in einem Zeitraum von etwa fünf Jahren alle im ALKIS vorhanden Nutzungen überprüft und aktualisiert. Die grundlegenden Informationen sollen digitalen Luftbilddaten (Digitalen Orthophotos) mit einer Bodenauflösung von 10 cm entnommen werden. Weitere Quellen stellen die fachlichen Informationen der Topographischen Landesaufnahme (Digitales Basis-Landschaftsmodell), des Feldblockkatasters und die Forstgrundkarte dar. Zusätzlich erfolgen im Einzelfall auch Vor-Ort-Besichtigungen, sogenannte Feldvergleiche. Im Falle der Änderung der Wirtschaftsart von Grundstücken ergeht eine Fortführungsmitteilung an die Grundbuchverwaltung.
Die Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung ist kein Verwaltungsakt im Sinne des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) und kann daher nicht durch Widerspruch angefochten werden. Es erfolgt mit der Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung keine Bodenwertsteigerung oder -minderung. Sie übt keine rechtliche Wirkung auf den Bodenwert aus. Anderweitige rechtliche Festlegungen (z. B. planerische Festsetzungen gemäß Baunutzungsverordnung) werden durch die Aktualisierung ebenfalls nicht berührt.